Wir haben das schon ein paarmal gemacht. Mal gabs ein Navi, mal einen DVD-Rekorder. Nachteile habe ich keine entdecken können. Sämtliche Kosten und Gebühren waren mit anderen Verträgen, ohne Zugabe, auf einer Höhe! Es war nicht teurer!
Die Minutenpreise für Verbindungen sind in der Regel immer höher als mittlerweile bei Prepaid-Tarifen. Wenn da mit "Telefonieren ab 9 Cent" geworben wird, dann ist das der Tarif ins Festnetz in der Nebenzeit z. B. nachts. Hier muss man sich aus der Fülle der Angebote das beste aussuchen und mit seinem Telefonieverhalten (Vieltelefonierer, Wenigtelefonierer) abstimmen. Wichtig ist, sich das Kleingedruckte gut durchzulesen was die Grundgebühr, den Anschlusspreis und die Tarife angeht. Hier gilt, je höher der Preis der Zugaben ist, desto höher die monatlichen Kosten.
Die Rechtslage ist hier so:
Der Paketdienst lässt sich durch Unterschrift bestätigen, das Ihre Nachbarin das Paket angenommen hat, somit wäre Das Versandhaus zunächst aus dem Schneider, aber da die Nachbarin die Ware Ihnen nicht weitergereicht hat, haftet der Paketdienst der im gutem Glauben einem Fremden das Paket gegeben hat!
Gehen Sie bitte umgehend zu einem Anwalt und schildern Sie genau den Fall, und alles wird gut!!
der Anwalt wird dann alle Schritte unternehmen, damit Ihnen keine Kosten endstehem!!!
Mich wundert es etwas ,dass der Versandhandel genau über den Verbleib des Pakets Bescheid weiß. Sowas muß normalerweise direkt beim Postdienstleister erfahren werden. Sehr suspekt
Wenn die Nachbarin es angenommen hat muß sie auch die Annahmen unterschrieben haben. Das kann auch vom Versender überprüft werden. Wenn Deine Unterschrift nicht darauf ist brauchst Du auch nicht zahlen.
kodiaksa am 2. Dezember 2009 19:16 Ja, sie hat unterschrieben, liegt beim Versandhandel vor.
Tux31 am 2. Dezember 2009 19:22 Warum weiß der Versandhandel das ? Sowas ist nicht üblich. Da stimmt was nicht. Wenn ich ein Paket verschicke weiß ich auch nicht wer es angenommen hat, sowas hat eine Menge Hebel in Bewegung zu setzen
kodiaksa am 2. Dezember 2009 19:25 na, die haben eine Bestätigung der Post, wann und bei wem ausgeliefert. ich weiß nicht, ob das unüblich ist. Finde ich nicht ungewöhnlich, denn die müssen sich ja auch absichern bzgl. fristwahrung und so.
Tux31 am 2. Dezember 2009 19:28 Die kommen an die Postdaten doch gar nicht erst heran. Da muß erst ein Nachforschungsantrag gestellt werden ,um den Verbleib des Paketes zu erfahren. Da stimmt was vorn und hinten nicht. Die können doch nicht pauschaul den Postversender den Verbleib der Pakete jedesmal zu ermitteln anmahnen. Ich denke da eher an Betrug dieser Firma
Ohne dein einverständnis dürfen pakete nicht bei jemand anderen abgegeben werden. Teile dem Absender mit das du das Paket nicht erhalten hast.( Einschreiben mit Rückschein)
Tux31 am 2. Dezember 2009 19:36 Hinsetzen. 6
widerspruch gegen die mahnung erheben, und def. nicht zahlen. schließlich hat deine nachbarin unterschrieben, und nicht du. solange du den empfang nicht bestätigst, bist du auch nicht verantwortlich.
Es steht ja fest wer das Paket entgegengenommen hat. Wenn sie dir das Paket nicht gegeben hat kannst du sie wegen Unterschlagung anzeigen!