ATZ Schutz vor Insolvenz des Arbeitgebers
Na ja
Tatsache:
die Mitarbeiter, die sich ab Eröffnung des Insolvenzverfahren bereits in der Ruhephase befinden, kann (darf) der Insolvenzverwalter nicht kündigen. Dennoch erhalten diese Mitarbeiter ab den Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen aus der Insolvenzmasse, da es sich bei ihren Ansprüchen nur um Insolvenzforderungen handelt, die zur Tabelle angemeldet werden müssen. Diese Mitarbeiter sind auf den Bezug von Arbeitslosengeld zu verweisen, sie haben allerdings aufgrund der Verpfändung Anspruch auf das Wertguthaben der Versicherung, jedenfalls in Höhe ihres Schadens. Ein Überwechseln in die Transfergesellschaft ist ebenfalls nicht möglich, das sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiter darauf hin weisen, dass
sie sich arbeitslos melden.
die Mitarbeiter, die sich ab Eröffnung des Insolvenzverfahren noch in der Arbeitsphase befinden, können in die Transfergeellschaft wechseln, sie heben dann mit dem dreiseitigen Vertrag ihr Alterteilzeitarbeitsverhältnis auf und begründen ein neues, reguläres, befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft. Wenn diese Mitarbeiter nicht in die Transfergesellschaft wechseln, erhalten sie vom Insolvenzverwalter eine Kündigung mit Frist und werden, sofern sie nicht in der Abwicklungsmannschaft sind, sofort freigestellt und erhalten dann nur noch Arbeitslosengeld. Soweit ihnen durch diese vorzeitige Beendigung des Alterteilzeitarbeitsverhältnisses ein Schaden entsteht, ist dieser nach meiner Auffassung ebenfalls durch das verpfändete Wertguthaben gedeckt. Insolvenzrechtlich nicht möglich ist die Fortführung der Altersteilzeit bis zur regulären, vertraglichen Beendigung, da dem Insolvenzverwalter mit der Kündigung ein günstigeres und damit masseschonenderes Mittel zur Verfügung steht.
3. Eine Erklärung des Verwalters hinsichtlich der Auszahlung der Wertguthaben kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Zuvor muss allerdings geprüft werden, ob das Wertguthaben vollständig oder nur zum Teil zur Auszahlung gelangen kann. Insoweit nimmt die Versicherung eine sog. Störfallabrechnung vor.
Für die Ansprüche der Arbeitnehmer aus ihrem ATZ Verhältnis muss der AG entsprechende Rückstellungen bilden. Aus diesen werden dann im Falle eines Konkurses die Ansprüche abgedeckt. Allerdings schützt das nicht davor, dass das Arbeits- bzw. ATZ Verhältnis dann vorzeitig beendet ist und es evtl. trotzdem noch nicht reicht, um in Altersrente zu gehen. In solchen Fällen bleibt dann meist nur die Arbeitslosigkeit bis dahin.
Hallo - das interessiert mich auch ! Wäre echt nett wenn wir darüber etwas erfahren könnten. liebe Grüße kh
Meine Familie hat zwar seit Generationen einen Wald, jedoch aus emotionellen Gründen. Aus kaufmännischer Sicht ist Waldbesitz jedoch - auch über Jahrzehnte kalkuliert – in Deutschland kaum rentabel. Die Studie „Zur ökonomischen Situation von Forstbetrieben in Deutschland“ der "Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft" ergab z.B. ergab einen durchschnittlichen jährlichen Reinertrag von lediglich 25 € je Hektar Wald.
Deutlich rentabler ist Tropenwaldwirtschaft. Der entsprechende NCREIF-Index stieg um über 14 Prozent jährlich in den vergangenen 20 Jahren. Tropenwaldinvestments können also sehr rentabel sein. Sie sind aber auch extrem illiquide und langlaufend. Und den grössten Teil der Ausschüttung gibt es erst am Ende.
Mehr als 15 bis 20 Prozent seines Vermögens sollte man also auf gar keinen Fall in Tropenwald investieren.
Mittlerweile gibt es rund ein Dutzend Tropenwald-Fonds und -Direktbeteiligungsmöglichkeiten, mit Renditen im Bereich ca. 6 bis 11 Prozent. Die Fonds etwas weniger, bei den Direktbeteiligungen etwas höher. Nur wenige Waldinvestments sind FSC-zertifiziert, d.h. sie wirtschaften nach zertifizierten nachhaltigen, umwelt- und sozialverträglichen Kriterien. Es sind u.a. der BaumInvest- und Global Timber-Fonds und die Direktbeteiligungen von Rainforest Invest und Forest Finance. Eine gute Übersicht und Charakterisierung der Fonds fand ich unter (googeln) "bauminvest Presse WeltamSonntag"
Mit niedrigeren Summen und ohne Agio kann man mit Direktinvestments einsteigen. Im Sonderheft „Grünes Geld“ wurden genannt: 1) Miller Forest Investment: Ab 4.500 Euro in Paraguay. 2) "WaldSparBuch": Ab 2.600 Euro für 1000m2 3) Ab 30 € monatlich: www.BaumSparVertrag.de
Wenn Du bei der Versicherung Kunde werden willst, und die eine Bonitätsprüfung als Voraussetzung machen, dann musst Du die akzeptieren. Seit Herbst letzten Jahres ist dieses Vorgehen bei ein paar Versicherungen in Mode gekommen, siehe auch dem Blogbeitrag unter http://www.kfz-versicherungen.cc/blog/news/kfz-versicherungen-bonitaetskontrollen.html. Man wird abwarten müssen, wie sich das Ganze entwickeln wird und ob da nicht vielleicht doch noch etwas mehr Transparenz geschaffen werden muss.
Lohnt sich meißt nicht, knickel. Lege Geld an, kurzfristig verfügbar, da hast Du jedenfalls mehr davon.
Eine Bonitätsprüfung ist durchaus normal. Die meisten wissen nicht, dass diese durchgeführt wird und deshalb ist es wenig bekannt.
Es geht aber noch schlimmer. Bei vielen Versicherern wird nach Geoscoring tarifiert. D.h. wer in der "besseren" Wohngegend lebt zahlt weniger, die "Ärmeren" zahlen mehr.
Auch ich kann mich hier nur anschliessen. Ich finde eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ein MUSS. Nach dem Reisezeitraum muss der Abschluss gewählt werden. Hier ein Link zur Verwendung. http://www.secure-travel.eu/auslandskrankenversicherung.php
Gegenüber einem Optionsschein mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 80% sind Zertifikate wie Festgeld. Nix desto trotz ist der maximal mögliche Verlust bei 100%. Risiko ist ein sehr schlecht definierbarer Begriff. Und Sicherheit auch. Die Lehmann Zertifikate galten (nur mal als Beispiel) zu 100% als sicher. Und ich bin mir ganz sicher das momentan kaum einer viel Geld dafür bezahlt trotz der 100% Sicherheit.