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Antworten auf Fragen von kleineshexchen

Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von bitmap am 24. Juni 2008 03:44
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''Arbeite immer eine halbe stunde mehr.''

Es kommt drauf an warum du immer die halbe Stunde mehr arbeitest.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von jotde01 am 24. Juni 2008 01:45
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wenn das Plaudern mit Hausgästen Teil deiner Aufgaben ist, gehört es mit zur Arbeitszeit, die irgendwo in deinem Vertrag festgelegt worden ist. Nun gibt es Jobs, bei denen nach Ende der regulären Arbeitszeit nicht einfach der Hammer fallen gelassen werden kann. So ergeben sich oftmals zwangsläufig Überstunden, wobei ich von einer halben Stunde noch nicht von Überstunden sprechen würde. Wenn das aber regelmäßig vorkommt und quasi auch verlangt wird, ist wohl mal ein Gespäch mit der Chefin fällig mit der Frage, wie sie zu deiner Mehrarbeit steht und wie sie sie ausgleichen möchte.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von Kerawara am 23. Juni 2008 23:55
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Das Ausfüllen von Urlaubsanträgen und die Kommunikation mit Hausgästen sind Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen, im zweiten Fall sogar Kundendienst sind, und der Arbeitszeit zuzurechnen sind. Dafür brauchst Du keine Erlaubnis. Etwas anderes wäre es, wenn Du mit den Hausgästen 'tralala und hoppsassa' machst. Davon gehe ich bei der sachlichen Fragestellung jedoch nicht aus. Deine Chefin scheint etwas altertümliche Vorstellungen von Arbeit zu haben.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von Moltobene am 23. Juni 2008 23:20
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Überstunden entstehen,wenn die vertaglich vereinbarte Arbeitszeit(zB.40 Std./Woche) überschritten wird.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von `nelly Vondarmstadt am 23. Juni 2008 23:17
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Die Dame ist aber sehr kleinlich statt sie Ihre Mitarbeiter auch mal lobt gibt es wohl mehr Kritikt, das trägt nicht zu einem guten Betriebsklima bei man möchte doch mit viel Freude dahin gehen.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von Maus 67 am 23. Juni 2008 23:16
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Wenn du über 40 oder 38,5 Stunden in der Woche arbeitest. Gilt auch für Teilzeitkräfte, sonst sind es Mehrarbeitsstunden. z.b. Wenn du 20 Stunden angestellt bist und 25 Stunden arbeitest.



Ab wann sind Überstunden Überstunden?

beantwortet von xxmajorxx am 23. Juni 2008 23:11
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Zeit die du über deinem normalen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest und vergütet werden

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juni 2008 03:29

Also so simpel ist das mit den Überstunden nun auch wieder nicht. Erst mal müssen die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder billigend in Kauf genommen sein. Sonst könnte ja jeder, der sich davon paar € mehr erhofft, einfach nach Feierabend da bleiben und sich - wie z.B. im gefragten Fall - stundenlang mit Hausgästen unterhalten ohne dass der AG was davon weiß.



Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten und meine Aufgabengebiete festlegen wie er will?

beantwortet von henriwest am 9. Mai 2008 17:11
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Normalerweise nein. der arbeitsvertrag regelt die arbeitszeiten sowie die aufgabengebiete. damit der chef sie veraendern kann, muss es auf dem vertrag geschrieben werden.

Kommentar von kleineshexchen am 9. Mai 2008 17:13

stehen leider keine genauen Arbeitszeiten darin, sprich Morgens oder Abends. Jetzt weis ich wieso.

Kommentar von kleineshexchen am 23. Juni 2008 22:40

Ich wende mich nocheinmal an euch und hoffe ihr könnt mir noch einmal so einen tollen Tip geben! Meine Chefin ist aus dem Urlaub zurück. Hat nichts mehr gesagt über die Bettenmacherei. Aber am Freitag musste ich zu einem Gespräch zu ihr und ihrem Mann sowie der Hauswirtschaftschefin. Die meinten dann ich MUSS am Mittwoch eine Stelle im Frühdienst anfangen. 7Uhr bis 13.30 und Dienstag und Donnerstag 15Uhr bis 20 Uhr.2 Wochenenden. Ich darf es mir nicht überlegen sonder sie hätte das Weisungsrecht. Ich habe eine 6 Jährige Tochter die kann ich nicht morgens um 7 Uhr alleine lassen!! Am Nachmittag geht das auch nicht. Ich bin der Meinung sie hätte meine schutzwürdigen Familiären Belange mit berücksichtigen müssen und mich fragen ob das geht.Bin nicht mehr in der Lage meinen Pflichten in der Familie nachzukommen.Meine Kinder gehen vor!Die waren schon da als ich dort anfing. Ich habe allso heute gekündigt. Meine Chefin ist fast ausgerasstet und meinte sie dürfe das und ich müsse es machen!Habe mich geweigert. Darf jetzt die letzten Wochen an meinem jetzigen Ort bleiben. Sie hat mir keine fristlose Kündigung ausgesprochen wegen Arbeitsverweigerung. Vieleicht hab ich ja doch recht? Jetzt meine Frage:Darf sie das wirklich? Gibt es keinen schutz der Familie./ Uhr morgens ist meine Tochter noch nicht in der Schule. Muss sie mir das nicht auch früher sagen. So 1-2 Wochen vor Versetzung? Und nicht 3 Tage? Habe lange gesucht und nichts im Netz gefunden Danke euch



Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten und meine Aufgabengebiete festlegen wie er will?

beantwortet von vollyhn am 9. Mai 2008 17:00
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Die Lage der Arbeitszeit darf der Arbeitgeber nach billigem Ermessen bestimmen, also wann Du DEine Arbeiten verrichten mußt.

Den Umfang der Arbeitszeit (30 Std. wöchentlich) bestimmt der Arbeitsvertrag. Das kann vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert werden, nur mit Deiner Zustimmung. Stimmst Du nicht zu, bleibt dem Arbeitgeber nur das Mittel, eine Änderungskündigung auszusprechen, um die Arbeitszeit zu verringern.

Die Art der Arbeit bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag. Die Arbeit einer Bettenfrau dürfte wohl geringerwertig sein als die einer Wohnbereichsassistentin. Bei Gleichwertigkeit wäre die Änderung der Arbeitsbedingungen ok, bei Anordnung unterwertiger Tätigkeit, darf die Arbeitsleistung verweigert werden und der Lohn muss trotzdem bezahlt werden.

Die Konsultation eines Arbeitsrechtsspezialisten erscheint wegen der Details ratsam.

Kommentar von kleineshexchen am 9. Mai 2008 17:08

Bei mir steht leider nur Hauswirtschaft. Habe aber seit Januar eine neue Personalnummer als Pflegekraft. Es ist nur leider so, das ich in der Wohngruppe bei Dementen gerne war. Das machte meine Arbeit aus. Jetzt hat die Arbeit nichts mehr damit gemein. Dann kann ich auch wo anderst Arbeiten.



Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten und meine Aufgabengebiete festlegen wie er will?

beantwortet von benutzer27 am 9. Mai 2008 16:58
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Der Arbeitsvertrag regelt auch die Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann, wenn die Zeiten geregelt sind, diese nicht nach belieben anders gestalten, dazu bedarf es einer Änderung des Arbeitsvertrages (welcher auch du zustimmen müsstest). Aber leider hast du gegen Mobbing in der heutigen (vor allem in kleinen Betrieben) oftmals zu wenig Chancen. Informiere dich vor einer Kündigung beim Arbeitsamt über die Konsequenzen!



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