Ja, ein Eheveratrag muss immer notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.
Das Kratzen am Kratzbaum reicht nicht aus, wenn die Katze kein Freigänger ist.
Das kürzen der Kralle mittels Krallenschere darf man nicht verwechseln mit dem Amputieren der Krallen,wie es leider in Amerika teilweise praktiziert wurde.Dies ist in Deutschland und in ganz vielen Ländern zum Glück verboten. Beim Kürzen wird nur die Äusserste Spitze vorsichtig abgeschnitten.Dies ist völlig ungefährlich wenn man genau darauf achtet bis wohin man schneiden darf.Und dies ist auch gut zu sehen.Wie catfan schon schrieb ist es eher wie bei uns die Fingernägel.
Hallo Es gibt extra Krallenscheren und es ist NICHT schlimm die Krallen ab und an zu kürzen.Es gibt Katzen deren Krallen sehr lang wachsen...auch wenn sie die am Kratzbaum wetzten. Und diese Krallen können schnell irgendwo hängen bleiben und dann ziehen sie sich vor lauter Panik die Krallen raus.Ist weder für die Katzen angenehm noch für den mitleidenden Dosenöffner.
Auch sind die Krallen nicht wie für uns die Fingerkuppen...das ist Quatsch.Schneiden Sie sich mal in die Fingerkuppe...möchte mal sehen was sie dann sagen.Die Krallen sind wie bei uns die Fingernägel.Schneidet man die Fingernägel zu weit tut es weh...genauso ist es bei Katzen.Wenn man genau hinschaut sieht man wo die feinen Äderchen sitzen.Da darf man natürlich NICHT schneiden.Aber die Spitze ist kein Problem und wird auch von Tierärzten gemacht.Am besten kann man dies machen wenn die Katzen entspannt bei einem liegt.
vg
t49atbv am 8. Januar 2008 22:08 Zur Sicherheit lasse ich, wenn die Katze immer hängenbleibt das Kürzen der Krallen bei'm Tierarzt machen.
AUF KEINEN FALL KRALLEN SCHNEIDEN!!!! Die Krallen sind für die Katze wie für den Menschen die Fingerkuppen. Sie brauchen sie zum Klettern und für Revierkämpfe mit Artgenossen sowie für die Jagd. Sie pflegen Ihre Krallen selbst und das sehr sorgsam. Ein Kratzbaum ist sehr wichtig für die Krallenpflege weil sie das sonst wo anders machen. Außerdem ist er auch die Tageszeitung falls noch mehr Katzen im selben Revier leben sollten.
Sie können sich ihre Krallen immer noch wetzten und tun dies auch,egal ob sie die Krallenspitzen gekürzt haben oder nicht.Die Markierungen an Kratzbaum und co werden von Drüsen unter den Pfoten bewirkt.Und jede Katze deren Spitzen man schneidet kann auch immer noch gut klettern und auch Revierkämpfe sind ohne weiteres möglich...guter "Nebeneffekt"...siekönnen sich gegenseitig nicht so doll verletzten. vg
regideur am 8. Januar 2008 20:54 Abgesehen das es unnatürlich ist Krallen zu kürzen ist das Verletzungsrisiko bei Revierkämpfen nur bei Chancengleichheit gegeben. Ein Freigänger hat also schon von vornherein verloren. Weiter denke ich haben Katzen mit stumpfen Krallen weniger Chancen zum Beispiel an Baumstämmen hochzuklettern. Was für die Flucht aber wesentlich sein kann.
Hallo Es ist genauso unnatürlich wie bei einem Hund,Kaninchen(auch die Zähne) usw. Natürlich ist es dann ok wenn das Tier sich die Krallen selber zieht,weil es irgendwo hängenbleibt.Ich habe es 2 mal erlebt.Meine Katze damals hat sich unter dem Bett im Teppich die Kralle selber gezogen..... Es wird ja nicht die komplette Kralle gekürzt!sondern nur die Krallenspitze...und auch damit können sie sich sehr gut verteidigen und irgendwo hochklettern. Ich sage auch nicht das man es generell machen soll...wo aber Handlungsbedarf besteht sollte man es machen...bevor etwas passiert
vg
Maienblume am 9. Januar 2008 14:51 Du hast vollkommen Recht, catfan.
Um Himmelswillen Pfoten von den Pfoten!Katzen sorgen selbst für ihre "Maniküre" Wir würden sie nur verletzen Bitte Bitte nicht einmischen!!
Ein Tier hat auch eine Seele und ist für mich nicht nur eine Sache. Wer ein Haustier Pfänden läßt, ist für mich charakterlos.
Der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt nur für das Arbeitsverhältnis, das wegen eben dieser Elternzeit ruht.
Jedes andere Arbeitsverhältnis ist nicht besonders geschützt.
Ja, das ist zulässig, nur das Hauptanstellungsverhältnis, das während der Elternzeit nicht angetreten wird, darf nicht gekündigt werden, daneben eingegangene Nebenbeschäftigungen dürfen -wenn sie begründet sind- normal gekündigt werden.
Für die Dachrinnenreinigung ist im allgemeinen der Vermieter zuständig. Allerdings kann er diese Kosten als "Sonstige Betriebskosten" auf sämtliche Mieter nach (z.B. Wohnfläche)umlegen.
Die Umlage auf einen einzigen, weil unmittelbar betroffenen Mieter könnte ich mir vorstellen, wenn es so in dem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.