Am wichtigsten ist, dass kein Teil der Bremse (oder auch Schutzblech etc.) Kontakt zum Reifen bekommt, besonders nicht an der Flanke (seitlich). Dort ist der Reifen dünn und sehr empfindlich. Auf der Lauffläche (Profil) macht es wenig aus. Ich bin mal mit falsch eingestellter Bremse gefahren, nach wenigen hundert Metern hat es geknallt und der Vorderreifen ist geplatzt. Zum Glück habe ich das Geräusch richtig interpretiert und kurz vorher noch gebremst sonst hätte es mich voll erwischt.
Es kann passieren, dass sich im Bremsgummi Sand etc. verfängt, der dann beim Bremsen Geräusche macht und auch die Alufelge schneller abreibt. Das ist nicht gefährlich, nur sollte man die Felgen regelmäßig auf vorzeitigen Verschleiß prüfen. Manchmal hilft es, den Fremdkörper zu entfernen, meist aber verfängt sich dann wieder was in der Kuhle. Dann müsste man die Bremsgummi tauschen.
Der Zeitpunkt der Befruchtung ist nicht identisch mit dem der Zeugung. Die Befruchtung findet erst einige Tage später statt. Ein Schwangerschaft ist relativ zuverlässig ca. 10 Tage nach dem Eisprung. Einen negativen Test im Zweifelsfall nach ein paar Tagen wiederholen. Positiv ist positiv :-)
Deine Freundin sollte erst einmal warten, ob die Periode ausbleibt. Dann ist es für einen Test immer noch früh genug. LG TawaGirl
lange erwartet und siehe da..sie kam...
wir mumaßen jetzt alle und kommen zu dem erstaunlichen Ergebnis, das zu mindest 50 % keine Schwangerschaft besteht..
Nach 4 wochen würde ich mal einen test beim Frauenarzt machen.
Dann sollte sie zum Frauenarzt gehen und sich untersuchen lassen! Ein Test aus der Apotheke kostet ca. 10 €. Nach 2 Wochen ist das eher unwahrscheinlich!
Die Tests sind eigentlich recht zuverlässig, sie soll es einfach versuchen und bei negativem Ergebnis in 2 Wochen wiederholen.
Es ist nach 2 Wochen noch zu früh, um sicher zu sein.
Soweit ich weiß, darf eine Mieterhöhung nur 10% betragen und auch nur alle zwei Jahre eine neue durchgeführt werden.
erster Hinweis hier:
Raimund1 am 17. Juli 2008 20:06 ausserdem hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietspiegel/staedtevergleichaid70165.html
und hier:
http://www.mieterbund.de/recht/mainrechtmieterhoeh.html
Die 12 Monate Abstand zwischen den Mieterhöhungen sind nicht eingehalten.
Ausserdem gibt es Obergrenzen für einen Mehrjahreszeitraum.
Unbedingt beim Mieterverein nachfragen
Raimund1 am 17. Juli 2008 20:07 Zulässig sind 20 % insgesamt in 3 ( DREI ! ) Jahren
Dann gehts da um den brief, den wir unterschrieben sollen. Aber wenn ich das nicht mache, werden die meine Einwilligung sicher einklagen, wie es bei Wikipedia steht...ne ne, immer was Neues.
Danke...ist interessant.
Raimund1 am 17. Juli 2008 20:15 Die Zustimmung kann im konkreten Fall - aus meiner bescheidenen Sicht - vermutlich nicht eingeklagt werden, weil die Miete ja schon um 20 % erhöht wurde, der neue Eigentümer hat ja auch den Mietvertrag mit gekauft. Also lasst euch nicht verschrecken und unterschreibt nicht ohne Aufklärung durch den Mieterverein