Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) richtet sich nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (hier § 7).
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Dort heißt es:
(1) Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
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Daraus schließe ich, dass nach dem Ablauf der Händler weiterhin für die Eigenschaften des Produktes garantiert.
Unter diesen Umständen darf er das sicher noch verkaufen.
Lebensmittelkontrolleure warten sicher jedoch nur darauf abgelaufene Produkte zu finden, wo die entsprechenden Eigenschaften nicht mehr vorhanden sind.
MojitoTom am 6. Dezember 2009 10:56 Unter Wikipedia sind ebenfalls rechtliche Aussagen zu finden, welche Deine Frage beantworten.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum#Rechtliches
Ja wenn man sie eigens kennzeichnet und drauf hinweist,darf man das.
Darf man, es muß aber gekennzeichnet werden das das Produkt abgelaufen ist.
ja, darf man, denn es heißt ja nicht, dass die Ware jetzt verdorben ist, sondern dass sie auf jeden Fall bis zu diesem Datum haltbar ist. Allerdings sollte die Ware nur noch den halben Preis kosten.
darf man natürlich nicht, nur bis einschließlich ablauf, dann aber meist mit kennzeichnung in form eines aktionsaufklebers oder in einer speziellen "kiste".
darf man nicht, oder aber, sie werden bedeutend billiger mit dem Hinweis abgelaufen angeboten.
in manchen läden gibt es so einen art "kiste" wo z.B. jogurt oder käse drinne is der fast abgelaufen ist.. so zwei tage davor oder so
JA ! hab ich vorige woche in der schule gelernt ;D