ich glaube die geburtsurkunde und wo er wohnt, aber er soll sich mal beim hiesigen standesamt erkundigen, die können ihm weiterhelfen....-)
Hallo kaddy87, erstmal sind in Deutschland Zwangs-Verheiratungen absolut verboten! Übrings auch in der Türkei! Da Du nicht schreibst wo dein Freund lebt (Deutschland/Türkei) ist eine genaue Antwort nicht möglich, also schreib ich dir eine ALLGEMEINE. Sollte der Freund VOR der Heirat (welche wahrscheinlich in der Türkei stattfand) in Deutschland gelebt haben und lebt weiter hier, dann ist die Hochzeit von vorn rein schon UNgültig und somit NICHTIG! Sie ist sogar STRAFBAR! Nicht der Freund wird belangt, sondern die Eltern! Da dein Freund (zu der Zeit) nicht volljährig, er aber hier gemeldet war, ist deutsches Recht anzuwenden. Ratsam ist ein Rat beim Standesbeamten (Rathaus), dieser ist von Amts wegen verpflichtet entsprechende Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft,...) zu informieren. Diese Behörden werden dann alles Weitere veranlassen. Wenn dein Freund JETZT volljährig ist, kann er auch selbst Anzeige erstatten bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt,etc. Viel Glück....
Hi,
also der Hb-Wert bei Hunden liegt bei Hunden normalerweise zwischen 12-18 g/dl, bei jüngeren Hunden auch bei tieferen Werten. Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
LG Jule
Ich hab auch mal eine Frage im Vorfeld: gibt es hier einen Preis für den, der am meisten Müll schreibt ?
Jetzt ist erstmal die Frage, wie er verheiratet ist. Du schreibst, er kennt das Mädchen nicht. Soll das heißen, er hat sie auch noch nie gesehen, nicht einmal zur "Hochzeit". Dann kann es sich um keine rechtlich gültige Eheschließung handeln.
Eine Hochzeit, die in der Türkei nur vom Imam (=islamischer Geistlicher) geschlossen wurde und nicht von einem amtlich anerkannten Standesbeamten abgesegnet wurde (rote Heiratsurkunde, "Ayle Cüzdani") ist null wert, er ist nach deutschem und türkischen Recht ledig. Eine sehr seltsame Auslegung des Islam, die aber auch nicht von allen Geistlichen anerkannt wird, erlaubt eine Eheschließung auch in Abwesenheit eines Partners. Rechtlich gesehen ist diese Eheschließung keinen Cent wert.
Sollte dein Freund jedoch in Anwesenheit eines Standesbeamten geheiratet haben (und natürlich seiner Frau), dann ist die Eheschließung auch in Deutschland rechtsgültig, er müsste sich erst scheiden lassen. Auch, wenn er seine Frau nur zur Eheschließung gesehen hat. Eine Scheidung wäre aber in diesen Fall eine reine Formsache und geht sehr schnell.
nein, denn dazu braucht er von seinem konsulat ein ehefähigkeitszeugnis und da kommt raus das er verheiratet ist, also erst scheidung und dann erst heiraten
Nein,Du kannst ihm nicht heiraten er muss erst rechtlich geschieden werden.
er muss vor der heirat eine ledigkeitsbescheinigung aus der türkei einholen. und die wird er ja wohl nicht bekommen wenn er bereits verheirate ist.
Wenn er in der Türkei offiziell verheiratet wurde und nicht nur "versprochen", dann ist er verheiratet! Das gilt auch hier! Mit einer weiteren Heirat würde er sich der Bigamie schuldig machen!
ich war mal mit nem türken verheiratet. 6 jahre zusammen super schöne zeit, aber nch der hochzeit die hölle auf erden. überlegs dir gut