
Deine Tochter zählt als unterhaltspflichtige Person!!! Nur wenn Du keinen Unterhalt zahlst, kannst du sie auch nicht als Steuervorteil geltend machen!

Sei erstmal ganz lieb gedrückt. Schwere Entscheidungen sollte man nicht innerhalb von 2 Stunden oder Tagen fällen. Es gibt niemals den richtigen Zeitpunkt für ein Kind. Meine eine Großmutter hat 11 Kinder bekommen, meine andere 9. 2 davon sind gestorben, weil sie verhungerten im Krieg. Da hatte sie keinen festen Freund/Mann. Es gab glaube ich schon schlimmere Zeiten als die heutigen, in der man so viel Unterstützung erfahren und beantragen kann. Am Ende muss Dein Herz sprechen. Ich habe vor 9 Jahren ein Kind bekommen (mit Mann) und ziehe es seit 6 Jahren allein auf (aber im Prinzip schon immer). Gestern habe ich das alleinige Sorgerecht bekommen vom Familienrichter. Man kann so viel schaffen, man muss es nur wollen. Meine Mama war damals 2 Tage 18 Jahre alt (vor 37 Jahren), mich wollte niemand außer meine Mama und siehst Du aus mir ist auch was geworden. Heute mögen mich gerade die, die damals am lautesten geschrien haben, meine Mutter solle abtreiben. Meine Oma beispielsweise versorge ich heute... Und die Erde, sie dreht sich weiter und vor allen Dingen mit neuen Kindern. Mit jedem neu geborenen Kind füllt sich die Welt mit neuen Möglichkeiten. Kopf hoch und lass Dein!!!! Herz entscheiden. LG Jana (justika@web.de)
Wieselchen1 am 23. Januar 2008 15:11 Tolle Antwort! DH!!!
Meine Mutter war damals auch verzweifelt, als mich ich als fünftes Kind anmeldete. Sie hat bei jeder Schwangerschaft immer schlimmeres Hautjucken gehabt, bei meiner Schwester (bei meiner Geburt grade mal 10 Monate alt)hat sie sich schon blutig gekratzt. Aber trotz aller Geld- und Gesundheitssorgen hat sie mich - einmal im Arm - geliebt und ist froh, dass es mich gibt.
Mein Mann war ein absolutes Wunschkind - bis seine Mutter Alkohlikerin wurde. Da schrie sie ihn dann mehrmals am Tag an, dass sie den Tag verfluche, an dem er geboren wurde... soviel zu Wunschkindern und richtigem Timing.
Minax am 23. Januar 2008 15:50 Kann mich Tanzwiesel nur anschließen. Ein toller Bericht von dir, justika, der mich sehr berührt hat!
Aber pattylicious darf sich jetzt nicht allzu sehr unter Druck gesetzt fühlen durch "Positivberichte". Wenn sie einfach zum jetzigen Zeitpunkt die Kraft nicht aufwenden kann und daran verzweifelt, sollte jedermann ihre Entscheidung akzeptieren. Aber sie möchte das Kind ja - daher sind die Positivberichte ja doch ganz angebracht. :-)
Ich wünsche dir, pattylicious, zumindest, dass es eine Entscheidung aus dem Herzen und dem Verstand sein wird und du alle Kraft bekommst, die du brauchst. Egal was du tust - DU musst damit leben. Du schaffst es! :-)

Die ADAC-Verkehrsrechtsschutz würde auch ich empfehlen und ich arbeite am Gericht! LG

Hallo, ich würde auch einen ganz lieben Gutschein schenken. Es gibt der Möglichkeiten viele: Ganzkörpermassage, Fussmassage, Streicheleinheiten, 1 Spaziergang zu 2., einen Kuchen zu backen, ein Essen zu kochen, 10 x Spülen, 3 x Aufsaugen und Aufräumen der Wohnung etc..... LG jana

Eine Gurke wird von der Blüte zum Stiel geschält (sonst wird sie bitter). Also am Blütenende die Gurke anschneiden, dann mit dem Messer 2 cm an der Plastikverpackungen entlangschneiden und dann kann man diese problemlos ganz herunterziehen.# Ich weiß nicht, ob man die Frage ernstnehmen kann?!
HerrLich am 16. Januar 2008 15:46 Von der Blüte zum Stiel schälen? War mir unbekannt und meinen Gurken offensichtlich auch. Sie waren noch nie bitter. ;-)
marialuisa am 16. Januar 2008 18:36 ...vielleicht weil es nur diese Gewächshausgurken waren, aber wenn du solche aus dem eigenen Garten hast, dann mach ich es wie die Süditaliener. Am Blütenende das Köpfchen abschneiden und damit kreisförmig über dem Gurkenabschnitt etwas reiben, da kommen die Bitterstoffe heraus. Probieren! Aber wie gesagt, bei Treibhausgurken ist das nicht nötig.
HerrLich am 16. Januar 2008 19:59 Danke marialuisa, wahrscheinlich waren es dann wirklich immer Treibhausgurken.
Natürlich war diese Frage ernstgemeint ...

Die Pfändung wirkt rückwirkend. Wenn also für Januar ein Pf.-/u. Überweisungsbeschluss erlassen wurde, kann spätestens im darauffolgenden Monat gepfändet werden, wenn ich mich recht erinnere. Ich habe damals den Arbeitgeber angerufen und alles weitere geklärt. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Kontopfändung, wenn der Arbeitgeber nun gar nicht reagiert. Besser ist aber erst einmal der telefonische Kontakt. Bei einer Kontopfändung entsteht für den Kontoinhaber der Nachteil, dass er über keinerlei Bewegungen mehr auf seinem Konto oder über Geld verfügen kann, solange bis die Pfändung abgegolten ist.