gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Antworten auf Fragen von justika

Wenn man einen Sorgerechtsstreit gewinnt, erhöht sich der Freibetrag auf 1,0 bei 1 Kind?

beantwortet von bommel65 am 16. Januar 2008 13:54
3x
Thumb_up

Nein, der Freibetrag steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun.

'Frau' kann den vollen Kinderfreibetrag aber beantragen, wenn z.B. 'Mann' verstorben ist, seine Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. 75% betragen oder aber schlichtweg in Deutschland keine Steuern zahlt (Auslandsvater).

Entweder vorab per Formular oder nachträglich über die Jahressteuer.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 16. Januar 2008 13:58

umgekehrt natürlich auch: auch Mann kann beantragen, wenn Frau...

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 16. Januar 2008 14:00

Jo freilich ... :-)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 16. Januar 2008 14:01

Danke, Anjanni, das hat mir in dieser Antwort noch gefehlt.



Wenn man einen Sorgerechtsstreit gewinnt, erhöht sich der Freibetrag auf 1,0 bei 1 Kind?

beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Januar 2008 13:51
4x
Thumb_up

der kinderfreibetrag hat mit dem sorgerecht nichts zu tun.

wenn der andere elternteil unterhalt zahlt, bleibt ihm der kinderfreibetrag von 0,5 auf seiner lohnsteuerkarte erhalten.

sollte kein unterhalt gezahlt werden, kann man beim finanzamt die eintragung des vollen kinderfreibetrag beantragen.

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 16. Januar 2008 19:05

DH!



Wenn man einen Sorgerechtsstreit gewinnt, erhöht sich der Freibetrag auf 1,0 bei 1 Kind?

beantwortet von Wieselchen am 16. Januar 2008 13:50
2x
Thumb_up

Nicht unbedingt. Wenn das Kind bei dir lebt, hast du zumindest schon einmal Anspruch auf einen Eintrag von 0,5 Kindern. Nur wenn der geschiedene Elternteil nachweislich keinen Unterhalt für das Kind zahlt, steht dir ein Eintrag über 1,0 Kinder zu.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.