Nein, der Freibetrag steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun.
'Frau' kann den vollen Kinderfreibetrag aber beantragen, wenn z.B. 'Mann' verstorben ist, seine Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. 75% betragen oder aber schlichtweg in Deutschland keine Steuern zahlt (Auslandsvater).
Entweder vorab per Formular oder nachträglich über die Jahressteuer.
der kinderfreibetrag hat mit dem sorgerecht nichts zu tun.
wenn der andere elternteil unterhalt zahlt, bleibt ihm der kinderfreibetrag von 0,5 auf seiner lohnsteuerkarte erhalten.
sollte kein unterhalt gezahlt werden, kann man beim finanzamt die eintragung des vollen kinderfreibetrag beantragen.
Sydney2 am 16. Januar 2008 19:05 DH!
Nicht unbedingt. Wenn das Kind bei dir lebt, hast du zumindest schon einmal Anspruch auf einen Eintrag von 0,5 Kindern. Nur wenn der geschiedene Elternteil nachweislich keinen Unterhalt für das Kind zahlt, steht dir ein Eintrag über 1,0 Kinder zu.
umgekehrt natürlich auch: auch Mann kann beantragen, wenn Frau...
Jo freilich ... :-)
Danke, Anjanni, das hat mir in dieser Antwort noch gefehlt.