Du bist doch nicht schwerbehindert, weil dir die Schilddrüse rausgenommen wurde. Es gibt kein Geld und keinen Ausweis.
Sorry, aber nach einer Schilddrüsenentfernung ist man sicherlich nicht schwerbehindert. Dann müßte jeder, dem die Galle fehlt oder die Milz z. B. auch schwerbehindert sein. Da wäre unser Staat sicherlich schon pleite.
Luise am 7. April 2008 11:20 Den Mangel auszugleichen gibt es Tabletten und das war´s dann schon. Gratuliere, du bist nicht schwerbehindert, sondern kannst mit den Tabletten ganz normal weiterleben. Freu Dich.
justika am 7. April 2008 11:22 Ich habe meine Schilddrüse noch. Eine Kollegin hat einen Schwerbehindertengrad aufgrund einer Schilddrüsenentfernung. Also ich weiß nicht, ob ihr da wirklich auf der richtigen Schiene seid? ;o)
Luise am 7. April 2008 11:26 Ich kenne 2 Leute sehr gut, die beide die Schilddrüse draußen haben und voll im Berufsleben stehen, ohne jeglichen Behinderungsgrad.
Wolfgang Joost am 7. April 2008 11:33 Ich stand auch voll im Berufsleben und hatte eine Schwerbehinderung von 50 Prozent!
justika am 7. April 2008 11:53 Wenn das für die 2 Leute in Ordnung ist, ist es ja auch in Ordnung finde ich! Die Betroffene will auch weiterhin im Berufsleben stehen. Das war ja auch nicht meine Frage. Vielleicht haben manche Leute einfach nicht davon gewusst oder es für sich nicht in Anspruch genommen oder beantragt. Das ist auch in Ordnung. Ich halte es aber für legitim entsprechende Leistungen zu beanspruchen, die einem zustehen. Da in diesem Fall nicht nur ein Organ betroffen ist und entfernt wurde, muss man auch die Krankengeschichte dazu betrachten, aber das würde hier zu weit führen.
Schwerbehinderung hat man erst ab 50 %, davor ist man erst behindert. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man vom Versorgungsamt. Dort muss er beantragt werden, aber wie gesagt erst ab 50 Prozent.
justika am 7. April 2008 11:20 Eine Schilddrüsenentfernung ist angegeben mit einem Grad von 50 %.
Wolfgang Joost am 7. April 2008 11:25 Dann lkannst du beim Versorgungsamt den Ausweis beantragen. Da gibt es ein Formular das du mit den Auskünften von deinen Ärzten einreichen mußt.
justika am 7. April 2008 11:55 Ich kann leider nur einen Daumen für die korrekten Antworten verteilen. Ich habe eine Frage gestellt und die wollte ich beantwortet haben - eigentlich auch ohne komische Kommentare -. Das ist Dir sehr gelungen, danke.
Wer will denn noch was vom Ex-Geliebten! Rote Rosen gehen da schon überhaupt nicht.
abgestimmt für: Finde ich unmöglich, weil...denn das ist ein krasser Widerspruch. Dann ist der Mann sehr gedankenlos, wenn er so etwas macht.
abgestimmt für: Nein!und der fragesteller totaler verpeiler.
abgestimmt für: Die Frage ist absoluter Schwachsinn!
justika am 4. April 2008 21:54 DH. Hätte mich gefreut, wenn vorhin jemand beanstandet hätte neben mir.
Nein ich bin zu 100 % arbeitsfähig, weil ich meine Schilddrüse noch habe.
ich weiß nicht genau wie es aussieht aber bei meiner Freundin wars so die hatte Brustkrebs ist erfolgreich operiert worden man sieht so nichts aber sie hat 50% Behindertengrad bekommen weiß ja nicht was für ne Krankheit hier mit der Schilddrüse vorliegt...