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Antworten auf Fragen von jungesfreches

Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von abibremer am 8. Dezember 2008 20:09
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da muß aber sehr viel schief gelaufen sein:1.)keine mahnung von der versicherung bekommen?2.)aufforderung vom amt einen nachweis über den versicherungsschutz zu erbringen.3.)besuch vom ordungsamt verschlafen?4.)auf zettel im briefkasten nicht reagiert?5.)auf das klingeln des ordnungsamts-mitarbeiters nicht reagiert?6.) stempel wurden entfern. nun mußt du schleunigst das auto aus dem öffentlichen straßenraum entfernen. wenn du den abschleppdienst nicht selbst bestellst, macht das auch die behörde und es fallen nochmal verwaltungsgebühren an. du darfst das auto auch nicht privat wegziehen (schleppen)



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von dacooper am 30. September 2008 19:59
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Bin zufällig drauf gestossen, und meine dazu folgendes : Gegen den Polizisten kannst du nichts machen, da dieser einen Auftrag gehabt hat: Du könntest gegen Zulassungsstelle / Versicherung vorgehen, etwa wegen Unverhältnismäßigkeit. Es kommt jedoch drauf an, welcher Zeitraum deine nicht bezahlten Rechnungen betrifft. Ist es ein Umzug und somit vielleicht 2 Wochen , dann kannst du vielleicht Recht bekommen. Jedoch wird das sicher einiges Kosten. Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachhacken und mit denen eine Einigung finden..Gruss



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 20:10
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Ist ja schön das Ihr alle eine Meinung dazu habt aber eigentlich dachte ich das man hier fragen stellen kann um eine Antwort zu bekommen und nicht um dann recht dumm angeredet zu werden.

Schade eigentlich

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 21:29

Du hast doch Antworten bekommen.Und warum solltest du gegen den Polizisten rechtlich vorgehen? Er hat nur seine Pflicht getan. Es ist nicht seine Pflicht bei dir zu klingeln u. zu fragen, ob du eine Doppelkarte hast.Es ist deine Pflicht, als Fahrzeugbesitzer, dafür zu sorgen, dass dein Auto versichert ist. Das sollte oberste Prirorität sein u. als erstes erledigt werden!! Es hat nichts mit einem Umzug zu tun, dass ein Auto nicht versichert ist.Absolut garnichts!!! Du hast den Fehler gemacht, da mußt du die Kritik schon einstecken können u. nicht versuchen, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Ausserdem kostet es jedes Jahr immense Summen, um säumige Bürger an ihre Zahlungen zu erinnern, sowohl bei der KFZ-Versicherung, wie auch bei den KFZ-Steuern. Und zahlen dürfen wir alle die Zeche. Da brauchst du nicht gleich beleidigt zu sein.



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 18:16
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Woher die Polizei wissen soll wo ich wohne ist ganz einfach.

Ich bin umgemeldet und die sehen das im Computer.

Und das Auto stand vor der Haustür.

Ja ist mir schon klar das es rechtens ist wenn die Versicherung nicht bezahlt ist.

Aber wenn man schon eine neue Doppelkarte (gültig) vorliegen hat, kann man dann gar nichts machen??

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 18:57

Die Versicherungen machen so etwas auch nicht von heute auf morgen. Das dauert schon, bis die tätig werden. Dann hast du längere Zeit nicht bezahlt,dass ist allein deine Schuld u.dein Problem. Finde ich richtig, dass die Polizei da rigoros gehandelt hat.



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von Noergelix am 26. September 2008 18:12
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Da hast Du aber dir lange etwas geleistet, das geht leider voll auf deine Kappe. Die Polizei ist nicht verpflichtet, bei dir zu klingeln, woher soll sie wissen, wo du gerade wohnst? Das Auto steht irgendwo, der Antrag deiner Versicherung auf Zwangsstillegung auch, es finden sich die zwei und du bist nicht dabei. Versäumnisse kann man sich leisten, nicht bei den Steuern und der Versicherung, die 2 Stellen kennen kein Spaß.



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 18:12
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Ja das sie das darf ist mir auch klar ich wollte ja nur wissen ob sie nicht hätte erst bei mir klingeln müssen.

Das Auto stand vor der Türe!!

Und ich habe der Versicherung mitgeteilt das ich umgezogen bin genauso wie ich mich sofort umgemeldet habe.



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von toklose am 26. September 2008 18:09
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Darf sie!



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von malli am 26. September 2008 18:08
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den aussagen von kurzmal kann ich nur beipflichten! kannste nix machen



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von MacJohn am 26. September 2008 18:07
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Das darf die Polizei. Sie muss sich auch nicht rückversichern, ob Du eine Doppelkarte oder den Brief hättest.

Die Stillegung kann erst auf Antrag der Versicherung wieder rückgängig gemacht werden. Du musst denen das Geld überweisen.

Das Du umgezogen bist, hättest Du der Versicherung mitteilen müssen.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 18:54

Sehe ich genauso. Zudem muß ich doch wissen,wann meine Versicherung fällig ist u. mal nachhaken, warum noch nichts abgebucht wurde. Ausserdem stellt sich mir die Frage, was der Umzug mit der Kontoverbindung zu tun hat?



Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

beantwortet von Saarland60 am 26. September 2008 18:06
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Sie darf. Und woher soll sie wissen, dass du eine Deckungskarte hast?



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