In Österreich hilft in solchen Fällen jedenfalls die Arbeiterkammer. Ihr Sohn hat Anspruch auf "Schadenersatz". In der Regel reicht ein Schreiben der AK, um die Sache mit dem Lehrherren kurzfristig zu regeln. Deutsche und österreichische Behörden arbeiten sehr gut zusammen, vielleicht versuchen Sie auch, über das Arbeitsamt (AMS in A) Hilfe zu bekommen.
Wenn er die Zusage schon länger hat dann hat er sich wohl darauf verlassen und aus diesem Grund keine weiteren Bewerbungen abgegeben. Er muß jetzt neu mit der Lehrstellensuche beginnen.Ihren Sohn geht dadurch Zeit verloren. Dieser Schaden an Zeit und somit Einkommen ist bezifferbar. Sollte der Zusagende keine wichtigen und gegen Ihren Sohn gerichteten neuen Informationen erhalten haben die ein Beginn der Lehrstelle für Ihren Sohn unmöglich machen, steht Ihnen ein Ersatz des Schadens zu.