Ein Ersatzdienst zum Zivildienst im Ausland ist weltweit möglich. Als Voraussetzung kommt es vor allem auf die persönliche Motivation an. Infrage kommen die Freiwilligendienste: Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland (FÖJ), weltwärts und Anderer Dienst im Ausland (ADiA). Der "Zivi im Ausland" kann nicht als Europäischer Freiwilligendienst (EFD/EVS) geleistet werden. Weitere Infos einer Trägerorganisation die ich empfehlen kann findest du hier: http://www.freunde-waldorf.de/freiwilligendienste/im-ausland/programmuebersicht/programme-fuer-kriegsdienstverweigerer-fsj-adia/
Halli Hallo, siehe www.toni-tönchen.de Die Seite ist gerade erst entstanden und noch mitten im Aufbau, aber ich kann deine Frage mit einem glatten "JA" beantworten.
Lieben Gruß
Wenn Du eine eigene Marke anmelden möchtest dann solltest du auf jedenfall eine Markenrecherche durchführen lassen, denn sonst könnte dir eine teure abmahnung ins haus flattern
markenrechen bekommst du z.b günstig bei Markeschuetzen.de -> www.markeschuetzen.de
Informationen zu den verschiedenen Moeglichkeiten einen Zivi im Ausland zu machen, findest du auch hier: www.fsj-adia.de
Ich hatte einen BJ42, Baujahr. 83 mit 3 l Motor. Er verbraucht 10-12 Liter Diesel und rostet ordentlich, da er sehr schlecht korrosionsgeschützt ist. Aber Spass macht er ohne Ende, mann kann das Hardtop abbauen und und die Frontscheibe nach unten klappen. Er ist saustabil und nicht kapput zu kriegen. Ich hatte danach noch 3 neuere Landcruiser und einen RAV, aber wenn ich meinen von damals angeboten bekäme, würde ich ihn sofort zurück kaufen!
Ich habe da aber noch was anderes gehoert:
Wenn du deinen Benzintank entsprechend verkleinerst (nehmen wir einfach mal 10-15l an), kannst du den Wagen auch als monovalentes Fahrzeug zulassen! Das spart dann auf jedenfall Geld!
Gruss K
Man kann ein Jahr oder auch zwei springen. Meine Tochter ist 1 gesprungen. Dann habe ich sie auf eine realschule angemeldet, trotz besserer Empfehlung. Sie wurde nach 1nem Jahr aufs Gym versetzt. Das reicht zur Zeit erstmal. Weil, sie kann es besser verkraften hoch zu gehen wie runter. Bei ihrem carakter war es der bessere weg für sie.
Sie sollte sich da auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Schutzmöglichkeiten: den automatischen urheberrechtlichen Schutz, den geschmacksmusterrechtlichen Schutz, das nicht eingetragen Geschacksmusterrecht und noch weitere Schutzmöglichkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Indy72 am 6. Februar 2008 11:25 Die werden doch auch kopiert!
Ja, das geht. Aber schon geringe änderungen machen den teuren juristischen "Schutz" zunichte. An sich ist jede Kollektion schon dann automatisch aus dem Urheberrecht geschützt, sobald sie öffentlich vorgestellt wird. Wenn man irgendwo Plagiate erkennt und seinen Rechten Nachdruck verleihen möchte, muss man dann muss man seine Ansprüche oder Rechtsverletzung ohnehin beweisen. Dazu reicht aus, dass man nachweisen kannst, die bestimmten Sachen vor dem "Fälscher" präsentiert zu haben. Was hat man damit gewonnen? Das ist wiederum eine andere Frage. Denn man unterscheidet strikt zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Also müßte man auf beides gefasst sein und auch darauf, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.
ich hab das anders verstanden..., ich verstehs so das man ADIA als ersatz für zivildienst machen kann, aber FSJ, FÖJ und Weltwärts den Zivildienst NICHT ersetzen...^^ stimmt das so oder hab da jetzt wieder mal was falsch verstanden?