Es wird unterschieden zwischen Haupt- und Hilfsschöffe.
Ganz grob gesagt:
Als Hauptschöffe bekommst du eine gewisse Anzahl an festen Terminen pro Jahr zugewiesen und müsstest nachweisen können, dich beruflich nicht terminlich darauf einstellen zu können, so dass trotz Stellvertretung bei der Kundenverfügbarkeit und Vetrtreung durch einen Hilfsschöffen im Verhinderungsfalle keine ordnungsgemäße Sicherstellung der Ausübung des Schöffenamtes durch dich gewährleistet ist.
Ohne unken zu wollen könnte das schwieriger für dich werden, als es in den Antworten hier bisher aufgeschienen ist.
Damit hast Du ein sehr gutes Argument. Die Schöffentätigkeit würde Deine berufliche Existenz gefährden.
Hummelchen28 am 20. April 2008 20:21 DH