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Bekommt man Sonderurlaub zwecks Eheschließung.

jens79
beantwortet von jens79 am 27. August 2009 06:46
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Hilfreichste Antwort

Gemäß der Rechtsprechung gestützt auf § 616 BGB steht ein Tag Sonderurlaub zu.

Kommentar von VerwFachwirt am 27. August 2009 07:03

§ 29 TvöD beinhaltet oder übernimmt nicht alle Regelungen des § 616 BGB und somit ist in § 29 TvöD auch nicht die Eheschließung aufgeführt.



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