Diese Liste enthält alle Antworten von jbinfo, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Ja das ist mit den entstempelten Kennzeichen möglich. Versicherungsschutz besteht ja noch bis 24 Uhr. Aber nur der direkte Weg.

Wie wäre es mit Autotransporter.
Das wäre toll, ist toll :-)

Honda Jazz
Honda Civic
Honda Accord
Honda Prelude
Honda CR-V
Toyota Aygo
Toyota Yaris
Toyota Auris
Toyota Avensis
Toyota RAV 4

Toyota Supra natürlich
russe1983 am 8. November 2009 21:56 kannst du mir vielleicht deine antwort begründen? ds ;-)

Hannover - Raschplatz - Osho immer wieder gerne dort:
jbinfo am 13. November 2009 17:58 Oder auch hier:
jbinfo am 13. November 2009 18:04 Und weil es so schön ist in Hannover:
www.hannoversnachtleben.de/disco.htm
Liebe Grüße in meine alte Heimat. Habe 20 Jahre dort gelebt.
Dory1 am 13. November 2009 18:20 och nee.. die baggi is doch asi :D

Ja, denn die Bauern bekommen eindeutig zu wenig dafür und ALDI und Co wird immer reicher.

Wenn Du für die Felgen eine ABE hast, ist eine Eintragung nicht notwendig. Hast Du ein Gutachten, ist es ratsam sie eintragen zu lassen. Jedoch kann Dir eine 100%ige Antwort nur der Autohändler oder ein Autohändler dieser Marke geben.
horbach am 29. Juli 2008 13:55 Vielen Dank für die Antwort, lasse vorsichtshalber alles eintragen. Sicher ist sicher...muss das Auto nur in diesem Zustand aus Hamburg in den Frankfurter Raum bringen...na, wird schon schiefgehen.

Wenn überhaupt muss nur einer zahlen. Dein Freund kann unter Angabe Deiner Kd.-Nr. der GEZ das mitteilen. Brauch er aber nicht wirklich und den Brief von der GEZ muss auch keiner beantworten.
Leider teilen die Einwohnermeldeämter der GEZ die Neuanmeldungen in einer Wohnung mit.

Das mit der Jahresfrist ist schon richtig. Stellt noch mal einen Überprüfungsantrag, ist einfacher als gleich einen Widerspruch einzulegen. Frist aber nicht aus den Augen verlieren. Wenn Ihr glaubhaft nachweisen könnt, dass es sich bei Euch nur um eine Wohngemeinschaft handelt, Ihr also glaubhaft innerhalb der Wohnung getrennt leben könnt, doppelte Haushaltsführung habt, besteht eine kleine Chance. Aber nicht vergessen, die von der ArGe sind auch nicht ganz dumm.
Wie und wo kann ich so einen Ü-Antrag stellen??
jbinfo am 6. November 2009 14:14 Wenn Ihr den Ablehnungsbescheid habt, habt ihr 4 Wochen zeit für einen Widerspruch. Das dauert dann aber länger da es von der Widerspruchsabteilung bearbeitet wird. Den Ü-Antrag sofort nach dem Bescheid formlos beim Sachbearbeiter schriftlich stellen.Der bespricht dann kurzfristig mit euch noch mal die Lebenssituation. Den Widerspruchstermin aber bitte nicht aus den Augen verlieren.
