Was steht genau im Mietvertrag? Da kannst Du höchstwahrscheinlich den Vermieter nur höflich bitten und eine Einigung mit ihm suchen. www.wohnung.com
Diese Kündigungsfrist ist unzulässig. 3 Monate Kündigungsfrist sind bereits seit mehreren Jahren gestzl. festgelegt anders lautende Klauseln sind unwirksam. MfG
Hallo, hatte das Problem auch. Hab einen Nachmieter gefunden und hab mit dem einen Monat WG gemacht, bis ich eine andere Wohnung gefunden hatte. Wenn du Arbeit in einer anderen Stadt gefunden hast, oder wegen Familienzuwachs die Wohnung zu klein ist, dann kommst du mit Einsicht des Vermieters auch aus dem Vertrag raus. Wenn die Wohnung allerdings in einem sehr schlechten Zustand ist, dann leg das als Grund vor, aber du hast die Wohnung vorher ja gesehen und haettest sie nicht nehmen brauchen, oder versuchs mit dem Argument mit einem Anwalt.
Eingabe: Modelagenturen Berlin
haha..das weiß ich selber, aber die kosten alle was....ich such ja was gutes, seriöses
wenn du was gutes seriöses suchst musst dafür zahlen...
Ich nehme an, das beide Vertragsparteien gegenseitig auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 1 Jahr verzichtet haben. Dann kann man nur mit dem Vermieter eine Aufhebungsverinbarung treffen.
Malkia am 6. November 2008 18:15 Bingo, du hast recht! Wenn der Vermieter dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, muss er die Zeit absitzen.
Es gibt ein Urteil nach dem Mindestdauern in privaten Mietverträgen nichtig sind. Danach solltets du mal googeln. Ausserdem hilft da die Seite www.frag-einen-Anwalt.de
kann ich da kostenlos fragen stellen ??
firstguardian am 6. November 2008 16:56 lohnt nicht die Mühe!
coffey72 am 7. November 2008 10:07 Also, mir wurde sehr gut geholfen. Ist wohl den Versuch wert, kommt aber auf die Frage an.
Versuche es damit, dem Vermieter einige Nachmieter anzubieten, die früher reingehen, dann könntest du Glück haben, wenns kein A*sch ist.
Suche dir einen Nachmieter und biete diesen deinem Vermieter an. So geht es dann ohne Probleme mit der Wohnung für den Vermieter weiter. Die meisten lassen sich drauf ein.
Um zum Islam zu konvertieren reicht es vom ganzen Herzen zu sagen:
Ich bezeuge, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist. Auf Arabisch: Achhadu an la ileha illa lah, wa achhadu ana Muhammadan rasulu lah. Es ist keine Bedingung dies in einer Moschee auszusprechen. Man kann es aber tun.
vor mind. einem oder zwei (?) Zeugen sollte es aber schon sein.
erstmal muss du es aus freien stücken wollen.also nicht weil dir das dein freund/in gesagt hat.konvertieren ohne zwang.dann gehst du zu einer moschee sprichst mit dem imam und sprichst das glaubensbekenntnis aus.dann bist du moslem.