also grundsätzlich hat der Mieter (fast) alle Rechte!!! Ich glaube selbst wenn was im Mietvertrag steht von wegen Neuanstrich, ist die Klausel nichtig...aber nicht sicher...
Ob das wegen der Farbe jetzt was ändert weiß ich auch nicht. aber ich glaube, er muss nicht neu streichen
Bestimmt kann er. Selbst wenn sie es weiß gestrichen hätte, könnte er schon nach kurzer Zeit einen neuen Anstrich verlangen. Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt, ganz besonders in Studentenwohnheimen u.Ä.
ist leider nicht richtig. Es gibt Fristen, z.B. Wohnzimmer alle 3 Jahre. Nur allein wegen der Farbe kann er nichts machen.
Allerdings weiß ich nicht wie die lebhaften Studenten leben und wohnen, da kann es anders sein.
Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt
hust
eine wohnung muß besenrein verlassen werden, das sagt das neue Gesetz. Streichen soll er selbst, wen nihm die Farbe nicht gefällt.
chris678 am 1. September 2009 09:23 welches neue Gesetz denn? g
Nein, laut Richterspruch muss die Wandfarbe nur "angemessen" sein, also keine knalligen Farben. Aber den Ton bestimmst du. Und weiß ist immer gut, egal wie es vorher aussah, das muss jeder Vermieter aktzeptieren.
Ja, wenn es so vertraglich geregelt ist ( Mietvertrag)
Bin selbst Vermieter, hatte mich erkundigt. Mieter müssen Besenrein hinterlassen. mehr nicht. Frag doch beim Mieterverein nach
Incl. BGH Urteil.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/MietermuessenbeimAuszugnicht_renovieren.html
AriGold am 31. August 2009 23:47 Falls deine Kommilitonin aber auf Nummer sicher gehen will und keine Rechtsschutzversicherung hat, noch ein Tip: Einige Kanzleien arbeiten mit den jeweiligen Studentenwerken zusammen und bieten zu bestimmten Terminen eine kostenfreie Rechtsberatung für Studenten an.
Kann man nicht pauschal beantworten, da wie immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag abzustellen ist. Ist dort geregelt, dass die Wände bei Auszug im ursprünglichen Farbton gestrichen sein müssen, so muss sie sich auch daran halten und sie weiß streichen oder Schadensersatz in Form der Kostenübernahme von dafür beauftragten Malern leisten.
nein, wenn es nicht extra so im Mietvertrag steht