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Antworten auf Fragen von jala18

Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von huggele am 31. August 2009 23:44
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also grundsätzlich hat der Mieter (fast) alle Rechte!!! Ich glaube selbst wenn was im Mietvertrag steht von wegen Neuanstrich, ist die Klausel nichtig...aber nicht sicher...

Ob das wegen der Farbe jetzt was ändert weiß ich auch nicht. aber ich glaube, er muss nicht neu streichen



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von McGlear am 31. August 2009 23:44
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Bestimmt kann er. Selbst wenn sie es weiß gestrichen hätte, könnte er schon nach kurzer Zeit einen neuen Anstrich verlangen. Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt, ganz besonders in Studentenwohnheimen u.Ä.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 1. September 2009 15:58

ist leider nicht richtig. Es gibt Fristen, z.B. Wohnzimmer alle 3 Jahre. Nur allein wegen der Farbe kann er nichts machen.

Allerdings weiß ich nicht wie die lebhaften Studenten leben und wohnen, da kann es anders sein.

Kommentar von McGlear am 19. Oktober 2009 22:43

Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt

hust



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von kochstuebchen am 31. August 2009 23:44
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eine wohnung muß besenrein verlassen werden, das sagt das neue Gesetz. Streichen soll er selbst, wen nihm die Farbe nicht gefällt.

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 1. September 2009 09:23

welches neue Gesetz denn? g



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von Angelflight am 31. August 2009 23:43
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Nein, laut Richterspruch muss die Wandfarbe nur "angemessen" sein, also keine knalligen Farben. Aber den Ton bestimmst du. Und weiß ist immer gut, egal wie es vorher aussah, das muss jeder Vermieter aktzeptieren.



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von chicaBlue am 31. August 2009 23:43
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Ja, wenn es so vertraglich geregelt ist ( Mietvertrag)



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von Chris1968 am 31. August 2009 23:43
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Bin selbst Vermieter, hatte mich erkundigt. Mieter müssen Besenrein hinterlassen. mehr nicht. Frag doch beim Mieterverein nach



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von AriGold am 31. August 2009 23:43
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Incl. BGH Urteil.

http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/MietermuessenbeimAuszugnicht_renovieren.html

Kommentar von D057225bb322723e6957f37eedffc528smallAriGold am 31. August 2009 23:47

Falls deine Kommilitonin aber auf Nummer sicher gehen will und keine Rechtsschutzversicherung hat, noch ein Tip: Einige Kanzleien arbeiten mit den jeweiligen Studentenwerken zusammen und bieten zu bestimmten Terminen eine kostenfreie Rechtsberatung für Studenten an.



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von koofenix am 31. August 2009 23:43
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recht hat er - der vermieter.



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von tinkerbell08 am 31. August 2009 23:43
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Kann man nicht pauschal beantworten, da wie immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag abzustellen ist. Ist dort geregelt, dass die Wände bei Auszug im ursprünglichen Farbton gestrichen sein müssen, so muss sie sich auch daran halten und sie weiß streichen oder Schadensersatz in Form der Kostenübernahme von dafür beauftragten Malern leisten.



Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

beantwortet von belmondo am 31. August 2009 23:42
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nein, wenn es nicht extra so im Mietvertrag steht


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