tja die selbe frage stellen wir uns auch gerade. es kommt auch darauf an wer im GRUNDBUCH eingetragen ist, den der ist der eigentümer. dann anfangswert der imobilie und der endwert der imobilie die differenz daraus durch zwei. schaue doch unter www.Finanztip.de nach unter familienrecht.
Habt Ihr das nicht vorher notariell geregelt? Dann habt Ihr ein Problem.
Da hilft nur reden, eine Einigung herbei führen. Aber denk dran, einigen kann man sich nur, wenn für BEIDE etwas positives rausspringt, (win-win). Biete Ihr etwas an, das gleichwertig ist, und das sie gerne hätte. L.G.
Wenn es Euer gemeinsames Haus ist, wird nichts mit Zwingen; spätestens jetzt müsst ihr wohl oder übel reden (miteinander) - Tipp: Moderatoren ja, aber muss von beiden akzeptiert sein, spart Geld. Anwälte sind auch Moderatoren, allerdings wirds dann teuer :OI
Kann man nicht generell sagen.
Wenn es euch zu gleichen Teilen gehört, eher nicht; es sei denn, Du wärest gewalttätig.
Aber dann würde doch sie ihn aus der Wohnung weisen lassen und nicht umgekehrt (wie gefragt)
Ups, sorry. Falsch gelesen. Klar hast Du recht
Wenn es sich um ein gemeinsames Eigentum handelt, wohl kaum, es sei denn es handelt sich um ne Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz.
Gemeinsames Haus!!!!! Es gehört Euch beiden... NEIN, kannst Du nicht...
nicht wirklich, denn es ist ja euer gemeinames Eigentum..
Das ist jetzt wie verheiratet. Bei einer Trennung wird alles geteilt. Die Wohnung und die Schulden.
Gar nicht. Jedem gehört das, was er/sie gekauft hat. Deswegen ja die Gütertrennung.