Wird dir nicht mehr helfen aber viell. jemand anderem. Kassenzettel ist nur eine Erleichterung der Beweiserbringung. Ein Verkäufer kann die Gewährleistungsrechte nicht einschränken (gemäß KSchG) Gewährleistungsbehelfe Primär: Austausch oder Verbesserung Wenn das nicht möglich ist Sekundär: Preisminderung oder Wandlung (gemäß § 932 ABGB) Natürlich musst du vor Gericht nachweisen können, dass du die Sache in diesem Geschäft gekauft hast (Zeugen, Kreditkartenabrechnung)
Ach ja! Gewährleistung 2 Jahre und innerhalb der ersten 6 Monate Beweislastumkehr, dh. innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Danach musst du das vor Gericht beweisen was nicht immer ganz einfach ist.
Lg (Angaben o. Gewähr. Bin kein Anwalt sondern nur Jusstudent)
Was auch immer der Unterschied genau ist: Sprossen sind unheimlich gesund. Unter http://www.gesunde-sprossen.de/ gibt es noch Infos über Sprossen und die Aufzucht zuhause.
Die Berufshaftpflicht haftet für Schäden aus dem Gewerbe, gehört also direkt dazu (=Ausgabe).
Wenn das Büro nur für das Gewerbe benutzt wird, gehört die Haushaltsversicherung für dieses Büro auch zum Gewerbe.
Was ist eine "Berufsunterbrechungsversicherung"? Versicherung für Krankheit oder Berufsunfähigkeit? Das gehört dann in den privaten Teil der Steuererklärung.
Das war jetzt zwar deutsche Steuerlogik, aber gerade in dieser Beziehung dorften sich deutsche und österreichische Finanzbürokraten wenig unterscheiden.
ja, für Fragen diesbezüglich stehen auch Steuerberater zur Seite!
Es sind eindeutig Versicherungsprämien die mit der Ausübung des Gewerbes/Berufs zusammen hängen, also sind sie auch steuerlich absetzbar (in D wird aber in A nicht anders sein).
Um die Kosten für den StB zu sparen würde ich ganz einfach beim FA anrufen. Ich nehme mal an, dass die in A genau so auskunftpflichtig sind wie bei uns in D und die jubeln Dir auch keinen unter, die Auskünfte sind immer korrekt.
Schreib es einfach rein in Deine Erklärung. Wie schon geschrieben, mehr als streichen kann das FA nicht und dann kannst du zur Not immer noch einen StB kontaktieren um Widerspruch einzulegen.
Probieren - kannst du alles, im schlimmsten Fall wird es gestrichen.
Ich hba alle berufsbedingten Versicherungen drin. Und im privaten Bereich geht auch noch was.
Du kannst zwar einen Steuerberater nehmen und die Kosten absetzen, aber wenn du ihn sparen kannst, zahlst du zwar mehr Steuern, aber immer noch weniger als du dem Steuerberater rüberschiebst.
Bei einfachen Erklärungen kommt man als Selbständiger selbst zurecht ( wenn man ordentlich ist )
Probieren würde ich das auf jeden Fall! Die Kostenarten sehen mir sehr stark nach Betriebskosten aus und dann wären sie relevant!
in Deutschland ist es so, dass berufsbedingte Ausgaben und Betriebsausgaben zu denen auch Versicherungen gehören steuerlich relevant sind..
independent am 29. April 2008 21:37 merci - dann kann ichs ja probieren. oder ich frag doch einen steuerberater und setze diese kosten auch gleich ab ;-)
Vielleicht findest du hier ja ein fructosefreies Getränk: http://www.frusano.com Dort gibt es nur fructosearme Lebensmittel und Getränke.Und vielleicht kann man ja daraus dann was mischen.
logischerweise ,,verbrennt´´ des ja dann...habs selber ausprobiert und hat danach richtig gestunken!!!