Du kannst von dem Geld (wie beim Unfall-Schaden beim Auto) den Schaden reparieren lassen oder ihn "akzeptieren". Der Schaden ist ja eingetreten; und dafür hat dir die Versichrung das Geld geschickt. Was du damit anfängst, ist deine Sache.
Also wenn es schon von der Versicherung bezahlt worden ist, dann gehört es dem Öffentlichkeit. Meine Adresse schicke ich dir noch nach!
Die Vesicherung zahlt dir das Geld für den Wertverlust. Du könntest das Geld auch theoretisch mit einem schönen Wochenende in Paris verprassen. Solange die Versicherung die Kamera nicht einfordert, kannst du damit tun, was du möchtest.
LG
Wieselchen1
Frage die Haftpflichtversicherung ob Du die alte Kamera jetzt entsorgen darfst.Oder ob die möchten das Du die Kamera auf Versicherungskosten zugeschickt werden soll. Wenn sie Dir die Entsorgung genehmigen kannst Du damit machen was Du willst.
Gruß
wenn die versicherung gezahlt hat, kannst du von dem geld eine reparatur ausführen lassen.
das ist ganz legitim.
Die Kamera gehört Dir also kannst Du sie auch reparieren lassen, dafür hast Du das Geld ja schließlich bekommen.
Warum sollte es verboten sein? Oder hat die Versicherung die Kamera angefordert, bevor sie das Geld ausgezahlt hat?
Die Kamera gehört nach wie vor Dir. Du kannst mit ihr machen was Du willst.