Grundsätzlich ist Immobilienbesitz (Betongeld;-) in Zeiten von höherer Inflation eine gute Alternative zu Kapitalanlagen im festverzinslichen Bereich.
In der Regel stellt aber eine Immobilienanschaffung eine sehr langfristige Anlage dar. Und folglich ist es nicht absehbar, inwieweit die nächsten 10-20 Jahre hohe oder niedrige Infaltionsraten herrschen. Deswegen würde ich dir raten, die Entscheidung pro/contra Immobile nicht von der aktuell erhöhten Infaltion abhängig zu machen.
Grundsätzlich ist ein positiver Aspekt einer Immobilienanlage zur Vermietung die steuerliche Absetzbarkeit der Schuldzinsen. Dies ist umso attraktiver, je höher dein persönlicher Steuersatz ist. Falls ich deiner Frage entnehmen kann,d ass du aktuell noch in der Ausbildug zum Lehrer bist, wäre das erst mal kein Grund, jetzt eine Immobilie zu kaufen, oder?
Grüße markusros
Wenn du genügend Eigenkapital hast, dass eine Bank eine Wohnung finanziert, hast du gute Chancen mit einer Immobilie. Wichtig ist, dass die Miete die lfd. Kosten tragen muß. Dann zahlt dein Mieter die Wohnung ab und du hast später eine gute Zusatzrente!
Ziemlich dürftige Antwort! Bei Erfahrung mit dieser Strecke wären mir ausführlichere Informationen "ein wenig" lieber. (z.B. zu welcher Uhrzeit/Zeitraum die Staugefahr am größten ist)
Ein Blech das 15cm von der Wand wegragt mit einer Türklinke zu vergleichen ist meiner Ansicht nach schon etwas dreist!
Welche Türklinke trägt schon 15cm auf?
Außerdem hinkt der Vergleich noch an anderer Stelle.
Eine Türklinke ist meist durch die daran angehängte Tür von Weitem erkennbar oder vermutbar.
Ein kleines Blech das unvermutet irgendwo von einer Wand oder ähnlichem absteht eher weniger.
Dein Haftungsgegner ist zunächst der Geschäftsinhaber, der insoweit die Verkehrssicherungspflicht hat. (Das ist hier anders, als bei einer Kfz-Versicherung.)
Es kommt hier natürlich noch auf weitere Faktoren an, aber als aussichtslos würde ich eine Klage nicht bezeichnen.
Hat der Geschäftsinhaber nicht deswegen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Oder: Sagt die Versicherung, dass es vom Inhaber fahrlässig war?
Ich habe zur Sicherheit Photos gemacht und der Inhaber hat bereits angekündigt, das Blech nun entfernen zu wollen.
Klage bei 60 € Wert der Jacke sinnvoll? Denke da eher an eine Einstellung wegen Geringfügigkeit!
WolfRichter am 16. April 2008 21:52 Die Versicherung ist nicht Dein Problem. Dein Haftungsgegner ist der Geschäftsinhaber. Die Versicherung ist sein Problem. Es geht hier auch nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine Zivilklage; da gibt es keine Geringfügigkeit.
Glaube schon das Du "gute Chancen" hast. Eine Türklinge ist meist "abgerundet" und nicht scharfkantig. Ich würde es darauf ankommen lassen.....
So Du keine groben Keime reinkommen lassen hast, auf jeden Fall... Sie sollten noch genießbar sein.
Wenn Du bei der letzten Entnahme mit einer sauberen Gabel gearbeitet hast und keine anderen Stoffe eingebracht hast, hält sich das Glas im Kühlschrank auf jeden Fall 4 Wochen. Lege selbst div. Leckereien ein; bei uns halten die aber aus gewissen anderen Gründen nicht so lange! ;-) salivierschmatzschluck
Maienblume am 4. März 2008 17:11 <mitschmatzschlucksabber...!>