ich denke mal. ohne Notar ist es hoffnungslos. Hol Dir professionelle Hilfe.
Der fliessende Autobahn Verkehr hat die Vorfahrt,somit ist beim einfädeln in den Verkehr vorsicht geboten auf der Beschleunigungsspur.Es mus gewartet werden werden bis man sich ohne Risiko einreihen kann.
Im Prinzip muß derjenige die Vorfahrt beachten, der auf die Autobahn auffährt. Es hat sich jedoch eingebürgert, dass ein Fahrzeug von der rechtenb Spur der Autobahn auf die linke wechselt, wenn dort niemand behindert wird, so dass der sich Einfädelnde ohne Abbremsen auf die rechte Spur kommen kann. Es hat sich aber leider auch negativ eingebürgert, dass der auf die Autobahn Auffahrende dieses als Recht für sich ansieht und es damit zu problematischen Situationen kommen kann. Da sollten manche ihr Fahrschulbuch noch mal wieder zur Hand nehmen....
Hier ging es auch schon mal um diese Frage: http://www.gutefrage.net/frage/gilt-das-reissverschlussverfahren-eigentlich-auch-beim-beschleinigungsstreifen-auf-der-autobahn
Das ist doch das Einfachste der Welt: Der auf der Autobahn fahrende hat Vorfahrt. Wenn er nett und es möglich ist, lässt er dich durch einen Fahrbahn-Wechsel (war früher in der DDR sogar verboten) hinein. Manche "Einfahrer" nutzen dass ohne nachzudenken aus und fahren einfach hinein und provozieren einen Unfall mit dem auf der Autobahn Fahrenden (der vielleicht gerade überholt wird).
Paintybear am 31. Mai 2008 21:31 ....richtig....das war in der DDR verboten. Und bis ich von uns aus (holländische Grenze) einmal im Osten war, hatte ich das Westeinfädelsystem total verinnerlicht. Mann, das waren Zeiten.....gefährlich, gefährlich!
Vorfahrt hat der der auf der Autobahn ist, wenn es aber die Verkehssituation zulässt kann man die rechte Spur freigeben um ein Einfädeln zu ermöglichen.
steffiffm am 31. Mai 2008 21:20 Alter Norweger, das ist absolut korrekt.
Norwegenadler am 31. Mai 2008 21:22 Leider halten sich nicht alle an diese Regel
Ja leider.
Beim Einfädeln auf die Autobahn gilt auch bei zäh fließendem Verkehr nicht das so genannte Reißverschlussverfahren. Wer von der Beschleunigungsspur nach links auf die Autobahn wechseln will, ist grundsätzlich wartepflichtig und darf sich "nur mit größter Sorgfalt" in den Verkehr eingliedern, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Der Zivilsenat wies damit auch in zweiter Instanz die Klage eines Autofahrers zurück, der mit seinem Pkw beim Einfädeln auf die Autobahn Köln-Frankfurt mit einem Lastwagen kollidiert war. http://www.123recht.net/
Hannibal1970 am 31. Mai 2008 21:29 DH.
Das kommt darauf an wo Du einfädeln willst....vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn mußt Du "Rücksicht" nehmen (notfalls sogar anhalten). Bei Fahrbahnverengung von z.B. 3 auf 2 Spuren hast Du Vorfahrt wenn Du auf der 3. Spur fährst und am Ende des Streifens "einfädeln" willst.
1hoss43 am 1. Juni 2008 01:54 Wo hast Du denn den Schmarren her??
Bitte mit Angabe des §§ belegen!
An der Einfahrt muß der Wagen/Fahrer die Vorfahrt beachten. Sonst gilt das Reissverschlußprinzip.
Alles eine Frage der Kinderstube, es ist fair, jemanden reinzulassen. Rechtliche Vorgaben gibt es keine, Du musst niemanden reinlassen. Vorfahrt hat der, der schon drin ist.