Um als Pilot bei einer Airline zu arbeiten, kann es sein, dass du Abitur brauchst.
Um den Pilotenschein zu machen nicht.
Man macht die PP private pilot license, hier mit kannst du nur Privatflüge machen. Dann die cpl commercial private pilot license. Hiermit kannst du Geschäftsflüge mit kleineren Flugzeugen machen. Mit ATPL air transport pilot license ist möglich Großflugzeuge zu fliegen.
Da die Ausbildungswege schwierig und teuer sind, nehmen die Fluggesellschaften nur Leute mit Abitur. Wenn du das Geld hast die Lizenzen selbst zu zahlen, kannst du ohne Abi Pilot werden. ein kostengünstiger Weg ist die Lizenzen in der USA zu machen.
Für den Piloten bei großen Fluggesellschaften ist meines Wissens Abitur Voraussetzung. Allerdings gibt es in der Geschäftsfliegerei auch noch einen anderen Weg: Weiterführende Lizenzen, aufbauend auf der Privatpilotenlizenz.
SDer Bereich Flugzeugindustrie ist so vielfältig, daß hier gar keine Antwort gegeben werden kann. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten: Flugzeugtechniker, Triebwerktechniker, Flugzeugbauer, Flugzeugelektroniker/Elektriker, Flugzeugkonstrukteur, Mitarbeiter im Bodenbereich, bei der Personen/- Gepäckabfertigung, im Sicherheitsbereich, usw. usw.
Grundvoraussetzung für den Pilotenberuf ist das Abitur...ansonsten gibt es genügend Möglichkeiten bei Wartung, Instandsetzung und Aufbau von Flugzeugen Lehr- und Arbeitsstellen zu finden
Die erste frage kann ich leider nicht beantwortrn. Zur zweiten Frage: Es kommt drauf an in welchem Bereich du was machen willst. Es gibt in der Luftfahrtindustrie alle möglichen Berufe, angefangen von der Putzfrau bis zum Ingenieur, von der Stewardess bis zum Mitarbeiter der Flugüberwachung usw.
Für Grenzbebauung mußt Du unter Umständen sogar einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen lassen.
Da hilft echt nur ein Anruf bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung/beim dortigen Bauamt. Dort schilderst Du, was genau Du vorhast - und die sagen Dir dann, was rechtlich nötig ist.
Was darüberhinaus unter Umständen im Sinne einer guten Nachbarschaft ist, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Ich würde in jedem Fall mit dem Nachbarn sprechen! Geh mal rüber oder lade ihn auf ein Glas Wein/Bier ein!
Genehmigungsfreie Mauerhöhe http://kuerzer.de/KFxEOvPuf
Da muss man schon ein bißchen vorsichtiger sein:
Ist die Wand eine Einfriedungsmauer, dann darf sie bestimmte Höhen nicht überschreiten (Landesbauordnung, z.B. in Bayern 1,80m) und man muss sich absichern, dass die Gemeinde keine Einfriedungssatzung hat. Der muss sie sonst entsprechen.
Ist die Wand keine Einfriedung, dann könnte sie evtl. eine bauliche Anlage sein, schau in Deine Landbauordnung. Da steht auch drin, was genehmigungsfrei ist.
Also am besten in der Bauabteilung Deiner Gemeinde nachfragen und auch den Nachbarn informieren. Das ist die ordentlichste Lösung, auch wenn die Wand genehmigungsfrei wäre.
Indy72 am 23. November 2007 00:22 DH
Wenn du sie auf Deinen Grundstück errichtest brauchst du sie nicht beim Nachbarn anmelden.
Indy72 am 23. November 2007 00:09 So einfach ist es nicht. Je nach Bundesland darfst Du nicht ohne nachbarschaftliche Genehmigung feste Bauten an der Grundstücksgrenze errichten!
Wolfgang Joost am 23. November 2007 00:10 wo steht das?
Indy72 am 23. November 2007 00:21 Je nach Bundesland sind die Bauvoschriften unterschiedlich! Meine Eltern haben beim Bauantrag eine fast 500 Seiten dicke Mappe mit Vorschriften (z.B. HBO) und Auflagen in die Hand gedrückt bekommen. Bei uns (Hessen) ist das ganz genau geregelt. Ist der feste Bau über 2m hoch, dann brauchst du sogar eine Baugenehmigung!
Wolfgang Joost am 23. November 2007 00:38 Danke!
Der CPL genügt heute kaum, um Geld zu verdienen. CPL(A)IR mit ATPL Theory Credit ist i.d.R. das vorausgesetzte Minimum. Auch mit ATPL allein ist es noch nicht möglich ein Flugzeug zu fliegen, da man auch die entsprechende Musterberechtigung benötigt.
Ein Lufthansa-Pilot muss über Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife genügt nicht) verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er als Ab Initio oder als Ready Entry - was bei DLH selten geschieht - beginnt.
Siehe http://www.lufthansa-pilot.de/
Zu beachten ist, dass man mit einer us-amerikanischen FAA-Lizenz nicht bei einem europäischen Flugbetrieb arbeiten darf. Dafür benötigt man die entsprechende europäische Lizenz nach JAR-FCL. Eine FAA-Lizenz für Berufspiloten kann aber nicht in eine europäische umgeschrieben werden. Dies ist nur für den PPL möglich.