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Antworten von hubkon

  • 1
    Hallo,wer kann mir bitte bei der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungs Rente helfen ?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo nerorose,

    Sie schreiben:

    Hallo,wer kann mir bitte bei der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungs Rente helfen?<

    Antwort:

    Die meisten Anträge auf Weitergewährung scheitern, weil die Leute während des Rentenbezugs nicht regelmäßig Ihre behandelnden Ärzte aufsuchen und somit keine ärztlichen Nachweise präsentieren können, daß die gesundheitlichen Beschwerden weiterhin vorhanden sind!

    Es ist auch russiches Roulette, als juristischer Laie ohne kompetenten Rechtsbeistand wie dem VDK zu agieren!

    Link:

    http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft

    Bitte stellen Sie also sicher, daß Sie regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und jeden und sich von jedem Arztbesuch ein Attest ausstellen lassen, welche Sie dann bei Ihrem Antrag auf Weitergewährung mit beifügen können.

    Sie werden ca. 3-4 Monate vor Ablauf Ihrer zeitlich befristeten Rente von Ihrer Rentenversicherung ein Erinnerungsschreiben mit Formularen für den Weitergewährungsantrag erhalten.

    Diese Formulare füllen Sie dann zusammen mit Ihrem Hausarzt aus, lassen alles von Ihrem Rechtsbeistand prüfen und direkt vom Rechtsbeistand bei Ihrer Rentenanstalt einreichen!

    Während des Antragsverfahrens müßen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Agentur für Arbeit als Arbeitslos melden, dies dient zu Ihrer Sicherheit!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Fibromyalgi +Restless legs syndrom Erwerbsminderungsrente beantragen?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Allein11,

    Sie schreiben:

    Fibromyalgi +Restless legs syndrom Erwerbsminderungsrente beantragen?<

    Antwort:

    Leider wird die alles und nichtsaussagende Diagnose "Fibromyalgie" von der Deutschen Rentenversicherung nicht anerkannt bzw. in den allermeisten Fällen werden derartige Anträge abgelehnt!

    Beweis, siehe unter anderem das Schicksal der Familie Ries unter folgendem Link:

    google>>zwergdavid-riesegoliath.de/

    Mit 49 Jahren sind Sie nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren und haben somit keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit!

    Das heißt:

    Sie müßen mit aktuellen, aussagefähigen, ausführlichen Arztberichten, glasklar und unmißverständlich nachweisen, daß die bei Ihnen vorliegenden, genau zu formulierenden Einzeldiagnosen in der Gesamtheit Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit dermaßen negativ beeinflußen, daß Sie auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht mehr belastbar sind!

    Vor Antragsstellung müßen unbedingt wichtige Hausaufgaben abgearbeitet werden, siehe hierzu unter www.erwerbsminderungsrente.biz sowie auf Yotube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

    Bitte laden Sie zunächst die GDS/GDB-Tabelle herunter und übernehmen Sie daraus gründichst alle Einzelbeschwerden, welche bei Ihnen im Detail genau zutreffen.

    Link:

    googel>>versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

    Fertigen Sie darauf aufbauend ein aktuelles Beschwerden-Übersichtsblatt und fordern Sie von Ihren behandenden Ärzten aussagefähige Arztberichte.

    Legen Sie eine ordentliche Krankenakte an, erstellen Sie eine übersichtliche, tabellarische Krankengeschichte!

    Stellen Sie durch Mitgliedschaft im VDK rechtzeitig einen kompetenten Rechtsbeistand sicher!

    Verzichten Sie nach Möglichkeit nicht auf den rechtzeitigen Abschluß einer Rechtsschutzversicherung!

    google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft

    google>>vdk-versicherungsservice.de/produkte/sach/rechtsschutz.html

    Wenn weitere Fragen sind, bitte wieder melden!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Bin ich gezwungen bei bewilligter EU/EM Rente mein Arbeitsverhältnis zu kündigen ?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo lwores,

    Sie schreiben:

    Bin ich gezwungen bei bewilligter EU/EM Rente mein Arbeitsverhältnis zu kündigen?<

    Antwort:

    Nein, auf keinen Fall!

    Zunächst einmal ist es doch so, daß Ihre Erwerbsminderungsrente laut Ihren bisherigen Angaben zwar beantragt, aber noch keinesfalls bewilligt worden ist!

    Die Dauer des Antragsverfahrens ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist nicht vorhersehbar.

    Kein Arbeitnehmer sollte von sich aus ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen, dies könnte gegenüber der Agentur für Arbeit zu Problemen führen für den Fall, daß die 78 Wochen Krankengeldzahlung nicht ausreichen und im weiteren Verlauf ALG 1 beantragt werden muß!

    Sollte der Arbeitgeber von seiner Seite aus kündigen, ist der Arbeitnehmer gut beraten, wenn er mit der schriftlichen Kündigung seine zuständige Agentur für Arbeit aufsucht und sich gründlich über die weitere Vorgehensweise beraten läßt!

    Die einfachste Lösung besteht für den Arbeitnehmer immer darin, wenn er sein Arbeitsverhältnis einfach ruhen läßt!

    Dann muß der Arbeitgeber ggf. aktiv werden, aber der Arbeitnehmer hat dann immer noch die Agentur für Arbeit als letzten Notanker.

    Als Zusatzinfo: ich bin 57 Jahre.

    Antwort:

    Mit derzeit 57 Jahren sind Sie noch vor dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren und haben demzufolge noch Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit und damit zusammenhängend Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit.

    Würde Ihnen diese teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, können Sie ggf. Antrag auf ergänzende volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen.

    Siehe hierzu auch unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publica...

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von Iwores IworesIwores

    Hallo Konrad,

    Vielen, vielen Dank für die ausführlich Antwort. Es ist eine Super-Hilfe für mich und dazu auch beruhigend, sodass ich mir weniger Existenzgedanken mache. Ich werde mir Ihren Rat zu Herzen nehmen und mir regelmäßig den Inhalt vor Augen halten. Du hast recht, ich in soweit Glück, dass mein AG das derzeitige Arbeitsverhältnis als ruhend ansieht. Dieses habe ich schriftlich durch einen Fragebogen den er mir zusenden musste bezüglich der Kenntnisnahme des Rentenversicherungsträger.

    Noch einmal vielen Dank

    LG. Klaus

    Kommentar von hubkon hubkonhubkon

    Na, dann sind Sie ja fürs Erste auf der sicheren Seite!

    Alles Gute

    Konrad

  • 0
    Behindertenausweis wegen Körpergröße möglich?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Nimju,

    Sie schreiben:

    Behindertenausweis wegen Körpergröße möglich?<

    Antwort:

    Die Versorgungsämter und Ihre medizinischen Gutachter orientieren sich grundsätzlich an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, welche Sie unter folgendem Link zusammen mit der GDS/GDB Tabelle einsehen können.

    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Kleinwuchs

    Wenn Sie auf der rechten Seite dieser Webseite mit der Maus herunterscrollen bis zu "Kleinwuchs", dann landen Sie auf folgender Beschreibung, welche Ihre Frage zunächst beantworten sollte:

    Auszug:

    18.7 Kleinwuchs

    Körpergröße nach Abschluss des Wachstums über 130 bis 140 cm

    .......................................................................................................................................30–40

    über 120 bis 130 cm

    .........................................................................................................................................50

    Bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht.

    Dieser GdS ist auf harmonischen Körperbau bezogen.

    Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z. B. bei Achondroplasie, bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie mangelhafte Körperproportionen, Verbildungen der Gliedmaßen, Störungen der Gelenkfunktion, Muskelfunktion und Statik, neurologische Störungen, Einschränkungen der Sinnesorgane, endokrine Ausfälle und außergewöhnliche psychoreaktive Störungen.

    Dies sind natürlich nur Anhaltspunkte und grundsätzlich kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

    Gut beraten sind Sie in jedem Fall, wenn Sie oder die/der Betroffene Mitglied beim VDK werden/wird und sich bereits vor einer Antragsstellung gründlich beraten lassen!

    Link:

    google>>vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/gradderbehinderung_gdb

    Ohne kompetenten Rechtsbeistand laufen Sie bei diesen Dingen immer Gefahr, daß Sie letztenendes den Kürzeren ziehen!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von Nimju NimjuNimju

    Vielen Dank für die fundierte Information!

  • 0
    Bitte Hilfe//Frührente//Erwerbsunfähigkeitsrente
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo onurkizil,

    Sie schreiben:

    Bitte Hilfe//Frührente//Erwerbsunfähigkeitsrente<

    Antwort:

    Bevor Sie hier von dem einen oder anderen Kommentierer auf falsche Wege geleitet werden, sollten Sie sich zunächst über die gesetzlichen Vorgaben unter folgendem Link in Kenntnis setzen:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publica...

    Das Hauptproblem Ihres Vaters besteht zunächst in seinem Alter, das heißt:

    Mit 46 Jahren ist Ihr Vater in jedem Fall nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren!

    Wer aber nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit!

    Daraus folgt:

    Ihr Vater muß an Hand von aktuellen, aussagefähigen, ausführlichen, glasklaren, unmißverständlichen, knallharten, unwiderlegbaren Arztberichten zweifelsfrei nachweisen, daß seine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Grund seiner gesundheitlichen Beschwerden auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    In diesem Zusammenhang muß unbedingt auf den Passus leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt geachtet werden!

    Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, und viele weitere wie z.B. unter folgendem Link:

    google>>deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

    Das heißt:

    Es muß nachgewiesen werden, daß auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr als 3 Stunden ausgeübt werden können.

    Bevor überhaupt an einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu denken ist, müßen also zuerst die Hausaufgaben gemacht werden!

    Welche Hausaufgabe dies im Einzelnen sind, das können Sie unter google>>erwerbsminderungsrente.biz und auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen - Hausaufgaben, nachvollziehen!

    Auf keinen Fall sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ohne kompetenten Rechtsbeistand erfolgen!

    Und heute bekamen wir ein Anruf von der Firma die sagten uns dass mein Vater gekündigt wurde (Was ich natürlich verstehen kann).Weil mein Vater ab diesem Zeitpunkt ja keine härteren Tätigkeiten mehr ausführen kann,müssen wir ja wohl oder übel HARTZ IV (4) beantragen<

    Antwort:

    Hier läuft etwas gewaltig schief:

    1)

    Der Arbeitgeber kann Ihrem Vater wegen Arbeitsunfähigkeit nicht einfach kündigen, denn das verstößt gegen gesetzliche Regelungen!

    Sollte Ihr Vater also wegen Erkrankung eine schriftliche Kündigung erhalten, so sollte er damit sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorstellig werden und die Kündigung dort vorlegen!

    2)

    Zunächst einmal hat Ihr Vater Anspruch auf eine Lohfortzahlung für 6 Wochen!

    Im Anschluß daran folgt seitens der Krankenkasse Krankengeldzahlung für bis zu maximal 78 Wochen einschließlich der 6 Wochen-Lohnfortzahlung.

    Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    50%mit G ab wann volle rente?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo bollzi,

    Sie schreiben:

    50%mit G ab wann volle rente?<

    Antwort und Richtigstellung:

    1)

    Die Schwerbehinderung wird grundsätzlich nicht in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung angegeben!

    In Ihrem Fall also GDB 50 mit Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis!

    2)

    Ab wann die volle Rente bezogen werden kann, das hängt von den speziellen Gegebenheiten im Einzelfall ab!

    Bei Vorliegen eines GDB 50 kann in den meisten Fällen ab dem 63-igsten Lebensjahr in die ungekürzte Altersrente gewechselt werden, wenn diverse Daten nicht dagegen sprechen.

    Alle Details hier aufzulisten, das würde den Rahmen sprengen.

    ich arbeite jetzt volle 35 jahre bin schwerbeschädigt mit " G ab wann könnte ich in rente gehen ohne abzüge?<

    Antwort:

    Es fehlt Ihr Geburtsdatum!

    Aber kein Problem.

    Bitte lesen Sie unter folgendem Link ab Seite 29, was in Ihrem speziellen Fall ganz genau zutrifft:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publica...

    Unabhängig davon haben Sie jederzeit das Recht und die Möglichkeit, sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung gründlich und zuverlässig beraten zu lassen.

    Rente erhalten Sie ohnehin nur auf Antrag und dieser muß rechtzeitig erfolgen, wenn Sie keine Nachteile erleiden wollen!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    ab welchee rentenhöhe muß ich steuern bezahlen?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo loeweelke,

    Sie schreiben:

    ab welchee rentenhöhe muß ich steuern bezahlen?<

    Antwort:

    Ihre Fragestellung ist irreführend und jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

    Warum?

    Es geht bei der Besteuerung der Renten wie bei anderen steuerpflichtigen Einkünften zunächst einmal darum, ob das steuerfreie Jahresgrundeinkommen überschritten wird.

    Wird das steuerfreie Jahresgrundeinkommmen überschritten, so gelten je nach Einkommensart wiederum diverse Einzelfallregeln, so auch bei der Rentenbesteuerung.

    Siehe bitte unter folgendem Link:

    google>>wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag

    2012 war laut der Tabelle der steuerfreie Grundfreibetrag 8.004 Euro.

    Was die grundsätzliche Besteuerung der Renten anbelangt, so finden Sie hierzu unter folgendem Link plausible Hinweise:

    google>>wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung

    ich höre ständig in den medien das die rentner steuern abführen müssen,<

    Antwort:

    Ja, das ist vollkommen korrekt!

    Tipp:

    Da in Ihrem speziellen Fall nicht nur verschiedene Renten ab verschiedenen Zeitpunkten fließen, sondern auch noch ein Insolvenzverfahren hineinspielt sollten Sie auf keinen Fall zögern, entweder einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilferverein hinzuzuziehen.

    Die Kosten für einen Steuerberater werden sehr wahrscheinlich höher ausfallen als die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilferverein.

    Es liegt also aus Kostengründen nahe, zunächst bei einem Lohnsteuerhilfeverein in Wohnortnähe nachzufragen, ob von dieser Seite kompetent geholfen werden kann.

    google>>steuerverbund.de/unsere-leistungen-als-lohnsteuerhilfeverein/

    Da bei Ihnen laut Ihrer Beschreibung auch zurückliegende Zeiträume nicht einwandfrei geklärt sind sollten Sie auf keinen Fall auf fachkundige Hilfestellung verzichten, denn das Deutsche Steuerrecht ist selbst für Fachleute kaum noch überschaubar.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von loeweelke loeweelkeloeweelke

    hallo konrad,

    vielen dank für die hilfreichen hinweise,ich werde mich in den nächsten tage mal darum kümmern....gruß elke

    Kommentar von katjals katjals

    Ich frage mich nur, welchen Einfluss hat ein Insolvenzverfahren auf die Steuerpflicht von Einkommen?

  • 2
    Erwerbsunfähigkeitsrente (100 %) und "Vollzeit-Ebayer-Einkommen"- darf man das?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Fleckkant,

    Sie schreiben:

    Erwerbsunfähigkeitsrente (100 %) und "Vollzeit-Ebayer-Einkommen"- darf man das?<

    Antwort:

    Wer volle Erwerbsminderungsrente bezieht, der darf seit 1.1.2013 pro Monat bis zu 450 Euro und zweimal im Jahr bis zu 900 Euro im Monat zuverdienen.

    Allerdings muß dieses Zusatzeinkommen/Tätigkeit unverzüglich bei der DRV angezeigt werden!

    Da es mittlerweile für jeden Deutschen Staatsbürger die einheitliche Identifikationsnummer gibt, fliegt somit früher oder später jede Art von Tätigkeit auf.

    Es ist nur eine reine Frage der Zeit, wann das Finanzamt davon erfährt.

    Dann kann es rückwirkend zu sehr schmerzhaften Überraschungen kommen!

    Die volle Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel unter anderem voraus, daß auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, ausgeübt werden können.

    Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung unter anderem:

    Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere wie z.B. unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

    Das jeißt im Klartext:

    Melden Sie nun Ihre Tätigkeit an die DRV, so müßen Sie sich früher oder später auf knallharte Rückfragen gefaßt machen, um welche Art von Tätigkeit es sich bei Ihrem Nebeneinkommen handelt.

    Wie will man dann in der Praxis den Nachweis erbringen, daß man selbst die o.a. leichten Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben kann, wenn man wie von Ihnen beschrieben eine Art professionelle Ebay-Handelstätigkeit ausüben kann!

    Es muß auch die Frage geklärt werden, ob hier bereits ein Kleingwerbe vorliegt und dieses beim zuständigen Gewerbaufsichtsamt angemeldet werden muß.

    Im gleichen Atemzug ruft man automatisch die Industrie- und Handelskammer und die Entsorgungsbetriebe auf den Plan, ebenso die gesetzliche Krankenkasse!

    Hier steckt der Widerspruch in sich buchstäblich im Detail und die betreffende Dame wäre sehr gut beraten, Ihre Aktivitäten gründlichst zu überdenken.

    Die Behörden haben heutzutage übrigens Software-Programme an der Hand, wo bereits Ebay-Tätigkeiten herausgefiltert und problemlos zugeordnet werden können.

    Fliegt die Sache dann auf, kommt es zu einer "Behördlichlicherseits" erbarmungslosen Hetzjagt!

    Da bleibt dann am Ende kein Auge trocken.

    Betroffene tun also sehr gut daran, während des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente möglichst kleine Brötchen zu backen.

    darf man als EU-Rentenbezieherin mit einer solchen Tätigkeit Geld dazu verdienen, ohne seine Rente zu gefährden?<

    Antwort:

    Siehe bitte die obigen Ausführungen!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 1
    Rente volle Erwebsminderung - bei ALG1 Bezug?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo goldfisch1234,

    Sie schreiben:

    Rente volle Erwebsminderung - bei ALG1 Bezug?

    Antwort:

    Alg 1 und Erwerbsminderungsrente zusammen, das geht nicht, bzw. Differenzbeträge werden natürlich seitens der verschiedenen Sozialversicherungsträger untereinander gegengerechnet/verrechnet!

    Es ist gesetzlich tatsächlich so geregelt, daß die erste Rentenzahlung erst ab dem 7-ten Kalendermonat beginnt!

    Meine Frage: Muss ich jetzt die ganzen ALG1-Bezüge rückwirkend zurückzahlen zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung oder gilt erst der 01.06. als Bezugspunkt?

    Solange Sie noch keine Erwerbsminderungsrente erhalten, steht Ihnen ggf. das ALG 1 noch zu und solange sind Sie ja nich krankenversichert.

    Um ganz sicherzugehen sollten Sie hier nicht Rätselraten, sondern sich direkt bei der DRV oder bei der Agentur für Arbeit bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter individuell erkundigen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

    Niemand kann Ihnen hier eine 100% verläßliche Auskunft erteilen, ohne Ihre genauen Einzelheiten zu wissen.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    rentenantraggestellt
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Sam78,

    Sie schreiben:

    rentenantraggestellt

    Antwort:

    Wenn Sie den Antrag auf teilweise- oder volle Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung meinen, so können diesen Antrag nur Sie allein, im Idealfall zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand und nicht Ihr Arbeitgeber stellen.

    Wird der Antrag nicht konsequent vorbereitet, so stehen die Chancen auf Erfolg leider sehr schlecht!

    Siehe hierzu die Hausaufgaben unter www.erwerbsminderungsrente.biz und die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Ewerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

    Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Ärztliche Begutachtung wegen Rentenantrag
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Andrea1964,

    Sie schreiben:

    Ärztliche Begutachtung wegen Rentenantrag.Es geht dabei um eine mittelgradige (zeitweise starke) Depression, schwere Persönlichkeitsstörung mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten, schwere Agoraphobie mit Panikstörung, schwere soziale Phobie, schwergradige generalisierte Angststörung, Schlafstörungen mit Alpträumen, Essstörungen, Schilddrüsenunterfunktion und bronchiale Hyperreagibilität - alles vom Psychiater und Psychotherapeuten per Arztbericht bestätigt<

    Antwort:

    Für psychische Erkrankungen gibt es den international anerkannten Gesundheitskomplettfragebogen "PHQ_D", der Uni-Klinik-Heildelberg.

    Dieser Fragebogen sollte zu Hause gründlich ausgefüllt und dem Gutachter in Kopie ausgehändigt werden.

    Es bringt überhaupt nichts, bei der Begutachtung Geschichten zu erzählen.

    Antworten nur auf Fragen und auf den ausgefüllten Fragebogen verweisen!

    Link:

    http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/Psychosomatische_Klinik/pdf_Mate...

    Anleitung dazu:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQManual1.pdf

    Auswertungsbogen dazu:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQAuswertungsbogen1.pdf

    Schablone dazu:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQSchablonen1.pdf

    Was sollte man unbedingt ins Gespräch mit einbringen?<

    Antwort:

    Siehe bitte oben!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 1
    von frührente in altersrente
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo sterntaler,

    Sie schreiben:

    von frührente in altersrente<

    Antwort:

    Wenn Sie mit Frührente eine teilweise- oder eine volle Erwerbsminderungsrente meinen, dann heißt die Frage "Jein!"

    Warum:

    Es kommt auf den Einzelfall an und ob in der Zeit, in der man ggf. teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen hat, weiterhin Pflichtbeiträge aufs Rentenkonto einbezahlt worden sind.

    Bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente fließen in der Regel keine Beiträge mehr aufs Rentenkonto und es bleibt dann in etwa bei der Höhe der gewährten vollen Erwerbsminderungsrente auf Lebenszeit.

    Siehe hierzu auch unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publica...

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Schwerbehindertenausweis beantragen ja/nein
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo moky1971,

    Sie schreiben:

    Schwerbehindertenausweis beantragen ja/nein<

    Antwort:

    Die grundsätzliche Frage muß doch lauten, warum sollten Sie bei Ihren Leiden keinen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, denn Ihnen können durch diesen Antrag keinerlei Nachteile entstehen.

    Die tägliche Praxis zeigt aber daß es sehr sinnvoll ist, von Anfang an einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen, denn die Materie ist sehr komplex und für Laien kaum zu durchschauen.

    Grundsätzlich ist es so, daß sich die zuständigen Versorgungsämter und die damit befaßten Gutachter/Mediziner an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen orientieren müßen, was eigentlich suggeriert, daß einheitliche Begutachtungen zustande kommen.

    Dem ist in der Praxis leider nicht so, denn 10 verschiedene Gutachter kommen oft zu 10 verschiedenen Gutachten.

    Dies liegt sehr oft an schwammig formulierten, ärztlichen Berichten, welche alles und ncihts aussagen.

    Sie sollten also von Anfang an Nägel mit Köpfen machen und eine ordentliche Krankenakte anlegen.

    Siehe hierzu auch die Hausaufgaben unter www.erwerbsminderungsrente.biz sowie in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen, Hausaufgaben!

    In eine ordentliche Krankenakte gehören folgende Unterlagen:

    Beschwerde-Übersichtsblatt auf der Basis von

    google>>versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

    Tabellarische Krankengeschichte mit Belegen

    Kieler Schmerzfragebogen

    Link:

    google>>schmerzklinik.de/wp-content/uploads/2009/02/schmerzfragebogen1.pdf

    Gesundheitskomplettfragebogen "PHQ-D" der Uni-Kinik-Heidelberg-Psychosomatik

    Link:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/pdfMaterial/PHQKomplettFragebogen1.pdf

    Anleitung dto.:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQManual1.pdf

    Aktuelle, ausführliche, glasklare, knallharte, aussagefähige, unwiderlegbare Arztberichte!

    Wieviel Prozent bekommt man bei diesen diversen und ja auch sehr unterschiedlichen Behinderungen?

    Antwort:

    Das wäre für einen Laien pure Spekulation und hilft nicht weiter!

    Besser ist es, die o.a. Krankenakte zusammenzustellen und damit den Rechtsbeistand, z.B. den VDK aufsuchen.

    Diese Leute sind Tag für Tag mit der Materie konfrontiert und können in etwa abschätzen, was da am Ende rauskommen wird.

    Der Antrag auf Schwerbehinderung sollte, genauso wie der Antrag auf Erwerbsminderungsrente, grundsätzlich vom Rechtsbeistand eingereicht werden.

    Auf der Bund der Versicherten und die zahlreichen Verbraucherschutzverbände empfehlen den Betroffenen ausdrücklich die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes!

    Lassen Sie sich also helfen und machen Sie von Anfang an Nägel mit Köpfen!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Wie kommt man mit dem Suizid eines Mitmenschens klar?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo CattyCat,

    Sie schreiben:

    Wie kommt man mit dem Suizid eines Mitmenschens klar?<

    Antwort:

    Indem man sich mit der Materie objektiv und unvoreingenommen auseinandersetzt!

    Suizid ist weltweit verbreitet und findet leider Tag für Tag unzählige Male statt.

    Die Ursachen sind sehr vielfältig und es gibt umfangreiche Literatur dazu.

    Ein guter Einstieg in die Materie findet sich unter folgendem Link:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid

    Gibt es Bücher die das Thema umfassen, die ihr mir empfehlen könnt? LG CattyCat<

    Siehe auch unter folgendem Link:

    google>>amazon.de/Suizid-Trauma-Hinterbliebenen-Erfahrungen-Auswege/dp/3423362588

    Auszug:

    Jedes Jahr bringen sich in Deutschland mehr Menschen um als es Verkehrsopfer gibt.

    Ihr Tod hinterläßt Freunde und Angehörige in einem Chaos von Gefühlen.

    Oft verschweigen sie aus Scham die wahre Todesursache.

    Manfred Otzelberger hat mit zahlreichen Betroffenen gesprochen, anhand dieser Beispiele zeigt er auf, mit welchen Problemen Hinterbliebene konfrontiert sind und wie sich diese bewältigen lassen.

    Aus der Sicht der Angehörigen beschreibt er den Freitod in seiner vielfältigen Gestalt:

    der Freitod des Kindes, der Eltern, eines Geschwisters, des Partners.

    Der praktische Teil bietet konkrete Hilfe:

    Ratschläge zur Trauerarbeit, Hinweise zum Umgang mit Behörden, Versicherungen und Medien sowie aktuelle Adressen von Beratungs- und Informationsstellen, von Selbsthilfegruppen und Therapiemöglichkeiten.

    Fazit:

    Es gibt tausende Gründe, warum sich die Menschen diese schlimme Tat antun!

    Deshalb sollten wir jeden Tag genießen, wo wir im Kreise unserer Lieben und im Vollbesitz der Gesundheit ohne fremde Hilfe über die Runden kommen.

    Jeder Tag ist ein Geschenk und auch nach uns geht das Leben weiter!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von dawala dawaladawala

    Sehr sauber!!!! DH

  • 1
    Ich soll einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stellen.
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo alukanz,

    Sie schreiben:

    Ich soll einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stellen.

    Antwort:

    Der Gesetzgeber hat in die Sozialversicherungsgesetzgebung die sogenannten Mitwirkungspflichten integriert!

    Siehe hierzu bitte unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_0C658701FC02B05EFED5B95DF5324DDC.c...

    Ich bin seit ca.1 Jahr krankgeschrieben, habe 2 Reha Maßnahmen,der DRV, hinter mir. Im letzten Entlassungsbericht der Reha steht, das ich weniger als 3Std., auf dem gesamten Arbeitsmarkt, arbeiten darf.<

    Antwort:

    In diesem Fall kommt die gesetzliche Krankenversicherung/Krankenkasse Ihrer Pflicht ziemlich spät nach, Ihnen einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nahezulegen.

    Bitte bedenken Sie, daß die Krankengeldzahlungen einschließlich 6 Wochen Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers auf maximal 78 Wochen befristet sind und rechtzeitig vor deren Ablauf ALG 1 zu beantragen ist!

    Auch das ALG 1 ist je nach Geburtsjahrgang zwischen 6 Monate und 24 Monate zeitlich befristet und dann bleibt ja nur noch ALG 2 (Hartz4) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wobei es hier erst recht zur Sache geht bezüglich Haushaltseinkommen usw.

    Es ist also in Ihrem Sinne, den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente schnellstmöglich voranzutreiben, weil Ihnen sonst die Zeit davon läuft.

    Außerdem müßen Sie nach Antragseingang bei der DRV immer noch mindestens 6 Monate bis zur ersten Rentenzahlung abwarten, weil die erste Rentenzahlung frühestens ab dem 7-ten Kalendermonat nach Antragsstellung erfolgt!

    Im letzten Entlassungsbericht der Reha steht, das ich weniger als 3Std., auf dem gesamten Arbeitsmarkt, arbeiten darf.<

    Antwort:

    Wenn dies tatsächlich so dort geschrieben ist, dann ist es zu Ihren Gunsten, denn die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag inenrhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dürfen die das überhaupt,<

    Antwort:

    Ja, siehe weiter oben und die Mitwirkungspflichten!

    und wie stehen meine Chancen auf eine Rente?<

    Antwort:

    Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müßen in jedem Fall erfüllt sein, das sind:

    In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in Ihr Rentenkonto abgeführt worden sein.

    Die medizinischen Voraussetzungen sind ebenfalls unabdingbar mit "unter 3 Stunden usw.................siehe oben. Ganz wichtig ist der Passus, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

    Sie müßen an Hand von aktuellen, glasklaren Artberichten Ihrer behandelnden Ärzte nachweisen, daß Sie auch für leichte Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden belastbar sind, sofern Sie nach dem 1.1.1961 geboren wurden und dadurch keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit haben.

    Leichte Tätigkeiten sind z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viel weitere wie z.B. unter folgendem Link:

    google>>deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

    Siehe auch unter foldendem Link:

    google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf

    Befolgen Sie auch die Hausaufgaben unter dem Link:

    google>>erwerbsminderungsrente.biz

    sowie die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort:

    "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

    Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

    Und, ganz wichtig:

    Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wie z. B. VDK mit Sozialrechtsschutz, denn ohne Rechtsbeistand spielen Sie buchstäblich russisches Roulette.

    Auch der Bund der Versicherten und die Verbraucherschutzverbände empfehlen dies immer wieder, weil die Versicherten mit der komplexen Materie meist total überfodert sind!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von alukanz alukanz

    Hallo,

    Ich habe mir den Entlassungsbericht noch mal zu Gemüte geführt.

    Mit den 3 STD hatte ich ja schon geschrieben. Weiter steht dort :Zumutbar sind körperlich leichte Arbeiten,zeitweise im Gehen,zeitweise im Stehen, überwiegend im Sitzen, in Tagschicht. Zeitlicher Umfang gemäß positivem und negativem Leistungsbild:weniger als 3 Std. Dann werde ich mal den Antrag in Angriff nehmen.

    Danke

    Andreas

    Kommentar von hubkon hubkonhubkon

    Zumutbar sind körperlich leichte Arbeiten,zeitweise im Gehen,zeitweise im Stehen, überwiegend im Sitzen, in Tagschicht.<

    Antwort:

    Stellen Sie durch aktuelle, glasklare, aussagefähige Arztberichte sicher, daß auch leichte Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden ausgeführt werden können, sonst besteht die Gefahr, daß Ihr Antrag zurückgewiesen wird.

    Beste Grüße

    Konrad

  • 0
    ALG1 und Erwerbsminderungsrente-Anrechnung?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo goldfisch1234,

    Sie schreiben:

    ALG1 und Erwerbsminderungsrente-Anrechnung?<

    Antwort:

    In Ihrem Rentenbescheid betreffs der teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen in der Regel exakt vorgegeben, denn jeder Einzelfall ist anders.

    Zwei Sozialleistungen nebeneinander zur selben Zeit, das geht nicht!

    Da der erstmalige Rentenbezugstermin im Rentenbescheid klar vermerkt ist, sollte es auch keine Überschneidung bei der Verrechnung von ALG1, Lohn und teilweiser Erwerbsminderungsrente geben.

    Die Gegen-Verrechnungen einzelner Sozialleistungen wie Krankengeld und ALG 1 werden in der Regel intern innerhalb der Sozialversicherungsträger vorgenommen und Sie erhalten dann das Endresultat.

    Ob sich nun in Ihrem speziellen Berechungsverfahren Verrechnungsfehler eingeschlichen haben, das kann nur in einer gründlichen Faktenprüfung und nicht hier an dieser Stelle ermittelt werden.

    Tipp und Rat:

    Vereinbaren Sie zunächst mit Ihrer zuständigen DRV-Stelle einen Besprechungstermin und nehmen Sie zu diesem Termin alle Ihnen vorliegenden Unterlagen/Abrechnungen mit!

    Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird dann mittels seiner Datenbank schnell herausfinden, wo ggf. ein Verfahrensfehler steckt.

    Alles andere sind Mutmasungen, welche Ihnen nicht weiterhelfen.

    Oder soll ich mich Vollzeit beim AA zur Verfügung stellen, aber meine Arbeitsvermittlerin will mich loswerden<

    Antwort:

    Was wollen Sie mit dieser Vorgehensweise denn bezwecken?

    Wenn Sie teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen so setzt dies doch voraus, daß Sie nur noch 3 bis unter 6 Stunden belastbar sind!

    Wie soll dies dann in der Praxis funktionieren, wenn Sie sich beim Arbeitsamt als Vollzeit-tauglich zur Arbeitsvermittlung melden?

    Das ist doch der totale Widerspruch in sich und Sie müßten dies wiederum Ihrer Rentenversicherung melden, welche Ihnen dann die teilweise Erwerbsminderungsrente entziehen würde.

    Beides zusammen, das funktioniert in der Praxis auf keinen Fall!

    Fazit:

    Fakten-Check zusammen mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV und alle Abrechnungs-Unterlagen dort vorlegen.

    So kommt systematisch Licht ins Dunkel, ohne daß Sie Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente auf`s Spiel setzen!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von goldfisch1234 goldfisch1234

    ...das Problem, ist dass ich einen unbefristeten Teilrentenspruch habe, aber nicht das ALG1 für die Hinzuverdienstgrenze angenommen wird sondern, dass was ich vorher verdient im Job habe, jetzt aber nicht mehr habe. Ist ja nur noch 67% netto davon. Da bin ich ca. 100 Euro über Hinzuverdienstgrenze, was für ein Schwachsinn! Selbst bei Hartz 4 wird nur der "Geld-Zufluss" im Monat angerechnet.

    D.h. das AA kürzt mir das ALG1 zusammen und ich habe keine Gegenfinanzierung bis zum Ende von ALG1. PS: Kann ich mich für z.B. 29 Stunden zur Verfügung stellen, es muss ja unter 30h sein. Ungerade Stunden geht wohl nicht oder z.B. 29h 58 Minuten.

    Gruß goldfisch

    Kommentar von hubkon hubkonhubkon

    Die Hinzuverdienstgrenzen, welche in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid ausgewiesen sind, werden bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente individuell auf der Basis Ihres bisherigen Einkommens ermittelt und das ist voll im gesetzlichen Rahmen.

    Wenn Sie nun in der Praxis diese Hinzuverdienstgrenzen übersteigen, so müßen Sie sich dies auch entsprechend anrechnen lassen, denn Sie sind ausdrücklich dazu verpflichtet, diese Einkünfte umgehend bei der DRV anzuzeigen.

    PS: Kann ich mich für z.B. 29 Stunden zur Verfügung stellen, es muss ja unter 30h sein. Ungerade Stunden geht wohl nicht oder z.B. 29h 58 Minuten.

    Antwort:

    Sie sollten grundsätzlich dafür Sorge tragen, daß Sie immer unter den Hinzuverdienstgrenzen bleiben und Ihre Arbeitszeit und Ihren Verdienst danach ausrichten!

    Sonst stehen Sie immer mit einem Bein mit den Sozialversicherungsträgern im Clinch!

    Des weiteren sollten Sie tunlichst darauf achten, was für eine Art von Tätigkeit Sie da genau ausüben, denn die DRV kann hier jederzeit Nachrüfungen veranlassen.

    Sollte sich dann in diesem Zusammenhang herauskristallisieren, daß Sie sehr wohl noch belastbar sind, dann droht Ihnen der Entzug der teilweisen Erwerbsminderungsrente!

    Nehmen Sie diese Hinweise bitte nicht auf die leichte Schulter, denn mich erreichen Tag für Tag verweifelte Hilferufe von Betroffenen, denen die Rentenzahlungen aus eben diesen Gründen verweigert werden.

    Ist dann die Rente erst mal weg, dann wird es sehr schwer, diese wieder zu erhalten.

    Beste Grüße

    Konrad

  • 2
    Schwerbehinderung 100% Steuern
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo housemasters,

    Sie schreiben:

    Schwerbehinderung 100% Steuern<

    Antwort und Richtigstellung:

    Die Schwerbehinderung wird nicht in 100%, sonder grundsätzlich in Grad der Behinderung, in diesem Fall mit GDB 100 angegeben.

    Bitte vergewissern Sie sich in Ihren Unterlagen entsprechend!

    Bis einschließlich Kalenderjahr 2011 wurden die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

    Ab 2012 gibt es die elektronischen Abrechnungsverfahren.

    Siehe hierzu bitte unter folgendem Link, Seite 18 usw.:

    http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/2008718/Steuertippsfu...

    Auszug Seite 18:

    18

    B. Einkommen- und Lohnsteuer

    211

    212

    1. Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren

    Bei Arbeitnehmern kann der Pauschbetrag für behinderte Menschen bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Das hat den Vorteil, dass er bereits beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber steuermindernd berücksichtigt wird.

    Bis zum Kalenderjahr 2011 erfolgt die Geltendmachung des Pauschbetrags durch Eintragung des entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beziehungsweise der entsprechenden (Ersatz-) Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Ab dem Kalenderjahr 2012 wird die Papier-Lohnsteuerkarte durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers ersetzt, die der Arbeitgeber für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bei der Finanzverwaltung abrufen darf. Auch in diesem neuen Verfahren kann der Pauschbetrag für behinderte Menschen bereits beim Lohnsteuerabzug geltend gemacht werden.

    Bei erstmaligem Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des Pauschbetrags für behinderte Menschen oder wenn der Pauschbetrag nicht oder nicht in zutreffender Höhe bei den vom Finanzamt gebildeten elektronischen Abzugsmerkmalen berücksichtigt ist, wird auf Antrag der entsprechende Betrag im Wege des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens vom Finanzamt eingetragen beziehungsweise gespeichert.

    Rechtsquelle:

    §§ 39, 39a, 39e EStG

    Fazit:

    Sie sollten also ggf. bei Ihrem zuständigen Finanzamt anfragen bzw. einen entsprechenden Antrag einreichen, bzw. auch die Lohnabteilung Ihres Arbeitgebers sollte Ihnen da weiterhelfen können!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    Wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Erbschaft angerechnet?
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Elber9,

    Sie schreiben:

    Wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Erbschaft angerechnet?<

    Antwort:

    Diese Frage kann ganz klar mit "Nein" beantwortet werden, weil Sie sich ja Ihre Erwerbsminderungsrente durch Pflichtbeiträge und Versicherungsjahre regelrecht erarbeitet und verdient haben.

    Die DRV hat kein Recht, Ihre Erbeinkünfte zu erfahren, allerdings ggf. das Finanzamt im Rahmen der Erbschaftssteuerveranlagung.

    Wenn jemand Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und nun ein Erbe von 20.000€ erhält, muss er das bei der BfA angeben?<

    Nein!

    Und wird ihm dann das mit der Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet? Bekommt er dann eine zeitlang keien Rente?<

    Nein!

    Siehe hierzu auch die Broschüre des Bmas unter folgendem Link ab Seite 21:

    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderu...

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 1
    volle Erwerbsminderungsrente oder nicht ??
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Andrea 1964,

    Sie schreiben unter anderem,

    volle Erwerbsminderungsrente oder nicht<

    und beschreiben die höchst bedauerliche Leidensgeschichte Ihre nicht belastbaren, psychisch sehr kranken Tochter.

    In der heutigen Zeit leider keine Seltenheit!

    (Die Gegenfrage müßte lauten: "Medizinisch verwertbare Nachweise vorhanden oder nicht?)

    Mein Mitgefühl ist Ihnen sicher.

    Grundsätzlich ist folgendes festzustellen:

    Um eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, müßen einerseits die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und andererseits die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Laut Ihren Angaben sind in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, also mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.

    Dann ist schon einmal diese sehr wichtige Hürde gemeistert.

    Was die medizinischen Voraussetzungen anbelangt, so muß der schriftliche Nachweis erbracht werden, daß die noch verbliebene Restleistungsfähigkeit Ihrer Tochter auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    So wie Sie den Fall beschreiben, sollte umgehend ein formloser Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV eingereicht werden.

    Dies kann zunächst problemlos und formlos geschehen, so daß wenigstens das Antragsverfahren ins Laufen kommt.

    (Übrigens: Einen Rentenantrag können Sie jederzeit wieder problemlos zurückziehen, sofern noch kein rechtskräftiger Bescheid dazu ergangen ist)

    Denn:

    Selbst wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann frühestens ab dem 7-ten Monat nach Antragseingang mit der ersten Rentenzahlung gerechnet werden.

    Senden Sie Ihrer Rentenversicherung z.B. folgenden, formlosen Antrag:

    Ihr Absender mit Datum..... Anschrift Ihrer zuständigen Rentenstelle.... Versicherungsnummer:................... Betreff.: Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich aus gesundheitlichen Gründen ab sofort volle Erwerbsminderungsrente und bitte um Zusendung der erforderlichen Antragsformulare sowie Ihre Antrags-Eingangsbestätigung. Mit der weiteren Antragsbearbeitung werde ich meinen Rechtsbeistand "VDK" beauftragen, von dort erhalten Sie dann weitere Nachricht. In Erwartung Ihrer Bestätigung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihre Unterschrift........

    Weitere Vorgehensweisen:

    Mitglied werden beim VDK oder einem anderen Sozialverband mit Sozialrechtsschutz für die Mitglieder!

    Ohne Rechtsbeistand stehen die Erfolgsschancen sehr schlecht!

    Auch der Bund der Versicherten und die Verbraucherschutzzentralen raten dringend dazu, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen!

    Krankenakte anlegen, siehe Hausaufgaben auf:

    www.erwerbsminderungsrente.biz und die Videoanleitungen auf Youtube unter Stichtwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben.

    Beschwerden-Übersichtsblatt anlegen.

    Tabellarische Krankengeschichte mit Nachweisen ausarbeiten.

    Kieler Schmerzfragebogen gründlichst ausfüllen!

    Link:

    google>>schmerzklinik.de/wp-content/uploads/2009/02/schmerzfragebogen1.pdf

    Gesundheitsfragebogen "PHQ-D" der Uni-Klinik-Heidelberg-Psychosomatik gründlichst ausfüllen!

    Link:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/pdfMaterial/PHQKomplettFragebogen1.pdf

    Anleitung dto.:

    Link:

    google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/PsychosomatischeKlinik/download/PHQManual1.pdf

    Besorgen Sie von Ihren Ärzten/Therapeuten aktuelle, aussagefähige Arztberichte mit der glasklaren Aussage, daß:

    Daß die noch verbliebene Restleistungsfähigkeit Ihrer Tochter auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    Wenn die Formulare von der DRV eintreffen, zusammen mit dem Hausarzt und VDK ausfüllen, die Krankenakte in Kopie beifügen und durch den VDK bei der DRV einreichen lassen.

    Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von Andrea1964 Andrea1964Andrea1964

    Hallo Konrad, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Antrag auf volle Erwerbsminderung ist bereits eingereicht worden. Am Montag war eben der Termin, der von der Rentenversicherung (Bahn/Knappschaft/See bei einem Gutachter gemacht wurde. Die Krankenberichte liegen der Rentenversicherung sowie dem Gutachter vor. Nun hoffen wir, dass die volle Erwerbsminderungsrente zumindest befristet auf 2 Jahre gewährt wird.

    Kommentar von hubkon hubkonhubkon

    Am Montag war eben der Termin, der von der Rentenversicherung (Bahn/Knappschaft/See bei einem Gutachter gemacht wurde. Die Krankenberichte liegen der Rentenversicherung sowie dem Gutachter vor.<

    Antwort:

    Aus Ihrer Mitteilung geht leider nicht hervor, ob der Antrag durch Ihren Rechtsbeistand eingereicht worden ist bzw. ob Sie überhaupt einen Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben.

    Was den Gutachter der Rentenversicherung anbelangt, so ist es leider meist so, daß diese Gutachter finanziell mit Ihrem Auftraggeber eng verflochten sind und sehr selten zu Gunsten der Betroffenen, eher zu Gunsten Ihres Auftraggebers formulieren.

    Wenn Sie einen versierten und kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben, dann kann dieser Akteneinsicht beantragen um festzustellen, welche Beweismittel bzw. Gegenbeweismittel sich in Ihrer Rentenakte befinden.

    Darauf aufbauend könnte dann eine entsprechende Zusatzbeweisführung mit Unterstützung der behandelnden Ärzte eingeleitet werden.

    Ohne glasklare Arztberichte seitens der behandelnden Ärzte wird sich das Verfahren unnötig in die Länge ziehen.

    Nun hoffen wir, dass die volle Erwerbsminderungsrente zumindest befristet auf 2 Jahre gewährt wird.<

    Antwort:

    Mit hoffen allein kommen Sie bei der Rentenversicherung (Sozialversicherung) auf keinen grünen Zweig.

    Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse bzw. im Interesse Ihrer werten Tochter für Fakten!

    Ein Beispiel, warum die DRV abblocken wird, das ist das Alter. Aus Ihrer Beschreibung geht das aktuelle Alter Ihrer Tochter nicht hervor. Gehen wir einmal davon aus, daß Ihre Tochter aktuell 25 Jahre alt, somit noch 42 Arbeitsjahre vor sich hat und einen aktuellen Rentenanspruch laut Rentenauskunft in Höhe von 500 Euro monatlich hätte. Dies würde die Rentenkasse mit 500 x 12 x 42 = 252.000 Euro + Zins-und Zinseszins belasten! Bei einer Monatsrente in Höhe von 600 Euro 600 x 12 x 42 = 302.400 Euro. Und so weiter. Die DRV hat also handfeste Gründe und Motive, das Rentenverfahren in geeignete Bahnen zu lenken.

    Sorgen Sie also rechtzeitig für einen versierten und kompetenten Rechtsbeistand und für aktuelle, glasklare, knallharte, aussagefähige,unwiderlegbare Arztberichte, wenn Sie keine Enttäuschungen erleben wollen!

    Bitte beachten Sie außerdem:

    Der beste Rechtsbeistand kann nichts bewirken, wenn keinen medizinischen Fakten vorliegen.

    Wer allerdings am Rechtsbeistand spart, der spart in diesem Fall am falschen Platz!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 0
    frührentnerin
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo sunshinenr1,

    Sie schreiben:

    frührentnerin. darf man als ferührentner eine tätigkeit ausüben?<

    Antwort:

    Je nachdem, was Sie mit Frührente genau meinen, kann Ihre Frage weitestgehend mit Ja beantwortet werden!

    Allerdings gibt es ja verschiedene Arten von Frührenten, wie z.B. teilweise und volle Erwerbsmindeurngsrenten sowie vorgezogene Altersrenten.

    In allen diesen Fällen sind die Hinzuverdienstgrenzen in Ihrem Rentenbescheid genau ausgewiesen!

    Bei den vollen Erwerbsminderungsrenten seit 1.1.2013 monatlich bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro.

    Allerdings muß bei teilweisen und vollen Erwerbsminderungsrenten darauf geachtet werden, was für Arten von Tätigkeiten genau ausgeübt werden.

    Hier tappen viele Leute in zahlreiche Fallen, weil jede Art von Zuverdienst umgehend an die DRV gemeldet werden muß.

    Stellt sich dann heraus, daß Betroffene noch diverse leichte Tätigkeiten ausüben, dann kann die DRV davon ausgehen, daß es mit der Erwerbsminderung nicht mehr so schlimm aussieht und es droht Leistungsentzug.

    Leichte Tätigkeiten sind z.B.:

    Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele andere wie z.B. unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

    Es sollte also ganz genau überlegt werden, was man sich da ggf. einhandelt!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad