Hallo Frage72015,

Sie schreiben:

Reha Entlassungsbericht verzweifelt?
leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG

Antwort:

Anspruch auf ALG II besteht in der Regel nur dann, wenn Betroffene pro Arbeitstag über 3 Stunden belastbar und am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind!

Aus Ihrer Fragestellung ist nicht eindeutig ersichtlich, was Sie mit dem REHA-Entlassungsbericht im Endeffekt vorhaben!

Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente anstreben, so ist natürlich zunächst der Inhalt des REHA-Entlassungsberichtes sehr wichtig!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, so haben Sie in der Deutschen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und können somit seitens der DRV jederzeit auf x-beliebige leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden!

Ausnahme:

Sie können ggf. an Hand von aktuellen, aussagefähigen, detaillierten Arzt-/Entlassungsberichten nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Dieser Nachweis muß von Ihnen zusammen mit Ihren behandelnden Ärzten dokumentiert werden!

Erst wenn dieser Nachweis bei Ihnen vorliegt macht es Sinn, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einzureichen!

===

Als juristischer Laie tun Sie gut daran, sich einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK an die Seite zu holen, denn diese Materie ist sehr komplex!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo sgaestle,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente 100 %?
 Kann die Altersrente geringer ausfallen als die EM- Rente ?

Antwort:

Als Sie vor 3 Jahren in die volle Erwerbsminderungsrente gestartet sind, mußten Sie individuelle Rentenabschläge in Kauf nehmen, siehe hierzu Ihren damaligen Rentenbescheid!!

Wenn ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr persönliches Rentenkonto abgeführt werden, dann bleiben Ihnen diese Rentenabschläge in der Regel lebenslang!

Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente erfolgt in der Regel seitens der zuständigen DRV-Rentenanstalt automatisch!

An der Rentenhöhe wird sich dann allerdings, mit Ausnahme von allgemeinen Rentenanpassungen, so gut wie nichts ändern!

=======

Ob sich durch den Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen an der Rentenhöhe etwas ändern würde, das kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt individuell bewerten und ermitteln!

Lassen Sie sich am Besten in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle oder bei den Bürgerdiensten im Rathaus individuell beraten!

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

=======

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo zbrms,

Sie schreiben:

Behindertenausweis verloren, darf ich Bus fahren?
Meint ihr die Busfahrer sind kulant genug bzw wird mir ein Ersatz gegeben bis der neue Ausweis fertig ist? Auf meinem war auch eine Wertmarke drauf.

Antwort:

Ohne gültigen Ersatzausweis besteht keine Veranlassung für die Beförderungsunternehmen, Sie als Fahrgast mitzunehmen!

==

https://kreis-borken.de/de/service/themen/menschen-mit-behinderung/menschen-mit-behinderung/dienstleistungen-aufgaben/schwerbehindertenausweis/

Auszug:

Sie können einen Ersatzausweis bekommen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Teilen Sie Ihrer Feststellungsbehörde schriftlich oder persönlich mit, dass Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis verloren haben.

  • Falls Sie bislang einen Ausweis im alten Papierformat hatten, ist für den Ersatzausweis ein Lichtbild erforderlich. Fügen Sie Ihrer Verlustmitteilung unbedingt ein Foto bei (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum auf der Rückseite).
  • Falls Sie schon einen Ausweis in dem neuen Kreditkartenformat hatten und Sie der dauerhaften Speicherung Ihres Lichtbildes zugestimmt haben, wird kein neues Lichtbild benötigt. Dann reicht die schriftliche Verlustmitteilung aus.
  • Falls Sie schon einen Ausweis in dem neuen Kreditkartenformat haben, aber der dauerhaften Speicherung Ihres Lichtbildes nicht zugestimmt haben, wird ein neues Lichtbild benötigt. Fügen Sie Ihrer Verlustmitteilung daher ein Foto bei (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum auf der Rückseite).

==

Wenn ein Fahrer Sie trotzdem mitnimmt, so ist das dessen Privatvergnügen!

===

Fazit:

Rufen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt an und bitten Sie um die zeitnahe Zustellung eines Ersatzausweises oder noch besser, dort persönlich vorsprechen!

...zur Antwort

Hallo BodenloseTiefe,

Sie schreiben unter anderem:

Sind behinderte Menschen weniger wert als wir alle?
Das meint zumindest die Merheit der Menschen. 

Antwort:

Derart pauschale Aussagen helfen Niemandem weiter, auch keinem Behinderten Menschen!

Was die Mehrheit der Menschen meint, muß nicht immer den Kern der Sache treffen!

Die Mehrheit kann sich auch oft irren!

Grundsätzlich gilt:

Jeder Mensch ist soviel wert, wie er sich selbst fühlt!

Stichwort: "Selbstwertgefühl!"

Es gibt auch unzählige gesunde Menschen ohne "Selbstwertgefühl!"

Anhand des Lohns kann man es sehen.
Behinderte bekommen in Behindertenwerkstätten nicht einmal Mindestlohn. Diese Menschen müssen sich mit einem kleinen Taschengeld (50 oder 70€) zufrieden geben. Das heißt, dass Behinderte weniger Wert seinen als andere, da sie nicht einmal Mindesltohn bekommen
Meint ihr, dass sich Behinderte nicht auch mindestens den Mindestlohn verdient hätten? Wieso bekommen Behinderte nicht einmal Mindestlohn?

Antwort:

An Hand des Lohnes können Sie überhaupt nichts sehen, sondern da müßen Sie schon ein bischen genauer hinschauen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstatt_f%C3%BCr_behinderte_Menschen#Wirtschaftliche_Grunds%C3%A4tze

Auszug:

Arbeitsentgelt und Sozialtransfers

Im Berufsbildungsbereich erhalten Rehabilitanden („Teilnehmer“) kein Entgelt durch die WfbM, sondern entweder ein Ausbildungsgeld oder ein Übergangsgeld vom zuständigen Rehabilitationsträger.

Das Ausbildungsgeld ist gesetzlich festgelegt.

Zurzeit werden für die ersten 12 Monate (ab Eingliederung in die Werkstatt) 67 Euro gezahlt.

Anschließend steigt das Ausbildungsgeld auf 80 Euro monatlich.

Maßgeblich ist hierbei § 125 SGB III.

Im Arbeitsbereich ist dagegen eine Entlohnung durch die Werkstatt verpflichtend vorgeschrieben, wobei in der Regel mindestens 70 % des Arbeitsergebnisses ausgeschüttet werden müssen (§ 12 Abs. 5 S. 1 WVO).

Ist die beschäftigte Person kein Arbeitnehmer, sondern steht zu der Werkstatt gem. § 221 Abs. 1 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, hat sie keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.[

Das individuelle Entgelt basiert auf einem Grundbetrag, der seit dem 1. August 2016 80 Euro (zuvor 75 Euro) beträgt (§ 125 SGB III).

Dieser Betrag ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 221 Abs. 2 SGB IX).

Hinzu kommt ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 26 Euro, seit 1. Januar 2017 52 Euro monatlich (§ 59 SGB IX).

Auf den Grundbetrag aufbauend wird ein Steigerungsbetrag, der leistungsabhängig sein soll, gezahlt.

Bei der Bemessung des Steigerungsbetrages werden, je nach Konzept der Werkstatt, neben quantitativen und qualitativen Aspekten der Arbeitsleistung auch die Komplexität des Arbeitsplatzes, das Sozialverhalten, Schmutz- und Lärmzulagen, Lebensalter und die Werkstattzugehörigkeit berücksichtigt.

Das Durchschnittsentgelt in den deutschen Werkstätten für behinderte Menschen betrug im Jahr 2008 rund 159 Euro im Monat (bei einer Mindestbeschäftigungszeit von 35 Stunden in der Woche).

Von diesem Einkommen müssen diejenigen behinderten Menschen, die auf weitere Hilfen angewiesen sind (z. B. eine Wohnheimunterbringung), noch Eigenleistungen erbringen.

Diese Regelungen beziehen sich auf den § 82 SGB XII und legen fest, dass der Einkommensfreibetrag für Hilfeempfänger bei ein Achtel (2018: 52 Euro) der Regelbedarfsstufe 1 (2018: 416 Euro) liegt.

Über diesen Einkommensfreibetrag hinausgehendes Entgelt ist zu 50 % für die Wohnheimkosten einzusetzen.

Einem Durchschnittsverdiener in der WfbM bleiben von den 159 Euro/Monat nach dem Abzug für die Wohnheimunterbringung ein Resteinkommen von 105,5 Euro

Zu den üblichen Leistungen gehört auch die Sicherstellung der Beförderung zur Werkstatt und ein Mittagessen.

Die Werkstattbeschäftigten werden unabhängig von den häufig geringen Entgeltzahlungen wie andere Arbeitnehmer unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert.

Im Vergleich zu jenen sind sie dadurch privilegiert, dass sie nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit (bei einer angeborenen geistigen Behinderung also bereits im Alter von ca. 40 Jahren) einen Anspruch auf „Rente wegen Erwerbsminderung“ besitzen.

Deren Höhe beträgt gemäß § 162 SGB VI 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers.

Im Gegensatz zu erwerbsunfähig gewordenen Arbeitnehmern verbessert sich nach Ablauf der Zwanzig-Jahres-Frist durch den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente die finanzielle Lage von Werkstatt-Beschäftigten.

Werkstattbeschäftigte erhalten nach 20 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente.

Das tatsächliche Einkommen in der Werkstatt spielt dabei keine Rolle.

Die Beiträge werden in der Rentenversicherung aufgestockt („Rentenprivileg“).

Bezugsgröße sind ungefähr 80 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten.

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente beträgt nach 20 Beitragsjahren durchschnittlich knapp 800 Euro monatlich (infas-Forschungsbericht 516, Seite 49, vom September 2018).

Vor Ablauf der Zwanzigjahresfrist stehen denjenigen Angehörigen einer WfbM, die nicht über zusätzliche Einnahmen oder Vermögen verfügen, in der Regel Leistungen im Rahmen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu.

Diese erhalten diejenigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (§ 43 Abs. 2 SGB VI).

Die Summe aus individuellem Entgelt und Grundsicherung entspricht nach § 42 SGB VI dem Betrag, den auch ein bedürftiger Rentner bei gleichen Lebensumständen erhalten würde.

Fazit:

Oberflächliche Betrachtungen der umfangreichen Materie helfen Niemandem weiter:

Insbesondere die soziale Absicherung in Form des nicht zu verachtenden Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente nach bereits 20 Beitrags-Jahren sowie Anspruch auf Grundsicherung und soziale Geborgenheit in diesen Einrichtungen sind weltweit einmalig!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo sebroco,

Sie schreiben:

Ärztliches Gutachten- Erwerbsminderungsrente?
habe demnächst meinen Termin für das Ärztliche Gutachten.
Man ließt ja nur grausiges Zeug und der Arzt ist ein Bundeswehrarzt den alles kleinreden soll. Habt ihr da ein paar Tipps für mich ? Ich weiss garnicht wie ich mich vorbereiten soll.

Antwort:

Grundsätzlich gilt:

Die meisten Begutachtungen und Beurteilungen erfolgen logischerweise auf Basis vorhandener Akten (Arzt-/Entlassungberichte) bzw. auf dem Inhalt der eigenen Krankenakte! (= medizinische Beweisführung) !

Ein großes Manko bei dieser sehr wichtigen Angelegenheit besteht ganz einfach darin, daß in vielen Fällen die vorhandenen Arzt-/Entlassungsberichte nichts taugen bzw. nicht stichhaltig/nicht aussagefähig sind!

Worauf soll sich dann der Gutachter/Richter stützen, wenn Arztberichte schwammig formuliert und nicht aussagefähig sind?

Was aus den Akten nicht klar und unmißverständlich ersichtlich ist, das wird in der Regel auch im Gutachten so gut wie keine Berücksichtigung finden!

Der Gutachter wird seine Ausarbeitung also auf die vorhandenen Akten aufbauen und bei der Begutachtung ergänzende Kurzuntersuchungen und Befragungen durchführen!

In diesem Zusammenhang sind Betroffene sehr gut beraten, dem Gutachter keine Geschichten zu erzählen, sondern auf die beteffenden Passagen im Arzt-/Entlassungsbericht zu verweisen!

In vielen Gutachten ist beispielsweise zu lesen, daß der Betroffene keinen Leidungsdruck vermittelt- und von vielfältigen Hobbys berichtet habe!

===

Die medizinische Grundbedingung für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente lautet wie folgt:

Die Leistungsfähigkeit muß nachweisbar und dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!

Ist dieser Sachverhalt aus der eigenen Krankenakte nicht eindeutig ersichtlich, wird die DRV ggf. alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um nicht leisten zu müßen!

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

Fazit:

Das A&O ist und bleibt die richtige Antragsvorbereitung und dazu gehört eine fortlaufend aktualisierte und optimierte, eigene Krankenakte!

====

Sehr hilfreich wäre für viele Betroffene die Hinzuziehung einer Begleitperson/Vertrauensperson, was aber im Vorfeld mit dem Gutachter abgestimmt werden sollte!

Hierzu gibt es unter anderem entsprechende Urteile:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/67791/anwesenheit_von_begleitpersonen_bei_begutachtung

Auszug:

Mit Begleitperson zur Begutachtung?

Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob bei einer medizinischen Begutachtung im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ein Recht auf die Anwesenheit einer Begleitperson besteht.

Allgemeingeltende gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht.

Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06).

Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.

Der Wunsch kann nur dann berechtigt abgelehnt werden, wenn nachvollziehbare Gründe gegen die Anwesenheit bei der Begutachtung sprechen.

So können familiäre, gesundheitliche aber auch situationsbezogene Gründe gegen eine Begleitung sprechen.

Aufgrund des Umstandes, dass die Beweisaufnahme durch einen ärztlichen Sachverständigen tief in die Persönlichkeit und Menschenwürde des Untersuchten eingreift, kann die Begleitung durch eine Vertrauensperson - selbst aus unsachlichen Gründen - gerechtfertigt sein.

Die endgültige Entscheidung ist jedoch nicht vom Sachverständigen zu treffen, sondern steht im Ermessen des Gerichts beziehungsweise der jeweiligen Behörde.

Das Gericht stellt klar, dass es hierzu nicht ausreicht, wenn der Gutachter seine Weigerung allein damit begründet, in Anwesenheit einer Vertrauensperson könne nicht das notwendige Vertrauensverhältnis zum Untersuchten hergestellt werden und eine ordnungsgemäße Begutachtung sei so nicht möglich.

Ohne weitere überzeugende Begründung dürfte das Misstrauen des zu Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar sein.

Erfolgt eine Ablehnung zu Unrecht, kann dies den Beweiswert des Gutachtens mindern.

Demgegenüber kann der Sachverständige nicht allein durch eine unbegründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Durch den Beschluss des LSG wird bestätigt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zur ärztlichen Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren besteht.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die „Rechtfertigungslast” auf Seiten des Sachverständigen liegt und nicht auf Seiten des zu Begutachtenden.

Der Sachverständige muss also belastbare Gründe für seine Weigerung vorbringen, die das Gericht beziehungsweise die Behörde als ausreichend für eine Ablehnung der Mitnahme einer Begleitperson hält.

====

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo iriumirium,

Sie schreiben:

Was ist ein Legitimationsbuch?

Antwort:

Es handelt sich hierbei ganz einfach um eine Formalität zum Nachweis rentenrechtlicher Zeiten in Polen!

Demzufolge sind Ihre Bekannten in Polen gewesen und haben dort ggf. rentenrelante Zeiten zurückgelegt in einem dortigen Arbeitsverhältnis!

Diese ggf. rentenrechtlichen Zeiten müßen seitens des dort zuständigen Rentenversicherungsträgers in einem sogenannten Legitmationsbuch nachgewiesen werden!

https://polen.diplo.de/blob/483702/baa3d266e67db819a141836bf8e71684/rentendl-data.pdf

Kontenklärung für Zeiten in der ehem. UDSSR oder Polen

Vor dem Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der ehemaligen Sowjetunion oder Zeiten in Polen

Sie sind aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder eines Nachfolgestaates oder aus Polen nach Deutschland zugezogen und Ihr Versicherungskonto (mit allen Zeiten für die Rentenversicherung) ist noch nicht vollständig geklärt oder gespeichert? Dann empfehlen wir Ihnen, schon jetzt den „Antrag auf Kontenklärung“ zu stellen.

Warum?

Damit es später bei der Rente schneller geht.

Hier können Sie den Antrag auf Kontenklärung stellen:

Bei

  • Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Stadt Arnsberg, Rentenstelle, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
  • einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
  • oder einem„Versichertenberater“ der Deutschen Rentenversicherung. Die Anschriften erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger und bei der Rentenstelle/Servicetelefon der Stadt Arnsberg
  • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Bitte bringen Sie unbedingt die folgenden Unterlagen mit, wenn Sie aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder eines Nachfolgestaates zugezogen sind:

Für Zeiten im Herkunftsland:

  • Arbeitsbuch im Original (Bitte kopieren Sie das Arbeitsbuch vollständig. Die Kopien werden dann als Nachweis für Sie von der Antrag aufnehmenden Stelle beglaubigt.)
  • Arbeitsbescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse
  • Schulzeugnisse ab dem 17. Lebensjahr (bei nicht abgeschlossener Hochschulausbildung auch das Studienbuch)
  • Abschlusszeugnisse und Diplome, einschließlich Auszug aus der Semester und Prüfungsliste
  • Militärdienstbescheinigungen
  • Krankheitsbescheinigungen
  • Rentenbescheide und den letzten Rentenzahlabschnitt
  • Wenn Sie Kinder geboren haben: Geburtsurkunden der Kinder (Original und Übersetzung) Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis

In jedem Fall:

  • Personalausweis (ersatzweise Geburtsurkunde)
  • falls vorhanden: die letzte von der Deutschen Rentenversicherung vorliegende Auskunft (zum Beispiel Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation)

Für Zeiten in Deutschland:

  • Nachweis über Deutsch-Sprachkurs
  • Nachweis über Zeiten der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit/des Arbeitsamtes oder anderer Stellen)
  • Nachweise über Zeiten der Ausbildung oder Umschulung

Bitte bringen Sie unbedingt die folgenden Unterlagen mit, wenn Sie aus Polen zugezogen sind:

Für Zeiten in Polen:

  • Nachweise über Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung sowie über Qualifikationen (zum Beispiel Zeugnisse und Diplome)
  • Nachweise über polnischen Wehrdienst (zum Beispiel Wehrpass)
  • vorhandene polnische Arbeitsbescheinigungen
  • Legitimationsbücher (Polska legitymacja)
  • Wenn Sie bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt waren: Nachweis/Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Rentenbescheide und Mitteilung über das Ende der polnischen Rentenzahlung. Diese Unterlagen bitte im Original mitbringen. Die Originale werden an die Deutsche Rentenversicherung gesandt.
  • Wenn Sie Kinder geboren haben: Geburtsurkunden der Kinder (Original und ÜbersetzungAbmeldebescheinigung aus Polen (gegebenenfalls dokument podrozy oder Registrierschein mit Vermerk „Entlassung aus der polnischen Staatsbürgerschaft“)
  • falls vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • falls vorhanden: Aufenthaltsgenehmigung oder Zuzugsbescheinigung

In jedem Fall:

  • Personalausweis (ersatzweise Geburtsurkunde)
  • falls vorhanden: die letzte von der Deutschen Rentenversicherung vorliegende Auskunft (zum Beispiel Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation)

Für Zeiten in Deutschland:

  • Nachweis über Deutsch-Sprachkurs
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Bewilligungsbescheide der Agentur für Arbeit/des Arbeitsamtes oder anderer Stellen)
  • Nachweise über Zeiten der Ausbildung oder Umschulung

===

Zuständigkeit:

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg/DE/Services/services_node.html

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo evibe,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente verlängern bis regulärer Altersrente?

Antwort:

Wenn Sie ab Beginn der Erwerbsminderungsrente keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr DRV-Rentenkonto abgeführt haben/einbezahlen, dann wird sich an Ihren Abzügen in der Regel lebenslang nichts mehr ändern, auch bei Bezug der Regelaltersrente!

Was Sie mit vorgezogener Rente meinen, ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar, die Erwerbsminderungsrente ist doch bereits eine vorgezogene Rente!

Da wird es wohl zu einem Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente keine Alternative geben!

==

Im Zweifelsfall lassen Sie sich ganz einfach in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle (Google-Suche) individuell beraten!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Serena2000,

Sie schreiben:

Trotz stationärem Reha Anorexie nicht besser?

Nun war ich 4 Wochen in der Klinik wegen Magersucht und mein Resümee ist, dass sich kaum etwas gebessert hat. Ich zähle immer noch Kalorien, habe immer noch eine starke Angst vor der Gewicht Zunahme, habe sogar abgenommen in der Klinik kaum zugenommen und ich fühle mich nicht stark vor dem Alltag. Ich habe Angst komplett zurück zu fallen.

Bin ich ein hoffnungsloser Fall?

PS: Psychotherapie ambulant müsste ich selber zahlen laut Kasse, weshalb ich versuche es zu vermeiden ( bin Schülerin noch und ja)

Antwort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Anorexie

Hier bei GF kann Ihnen mit Sicherheit Niemand seriös darstellen, ob Sie ein hoffungsvoller Fall sind oder kein hoffungsloser Fall!

Anorexie ist eine sehr ernste Angelegenheit und die Behandlung/Therapie gehört in die professionellsten Hände, welche es in Deutschland gibt!

Lassen Sie sich vom Hausarzt an die Charite-Psychosomatik-Ambulanz-Berlin oder an die Uni-Klinik-Heildelberg-psychosomatische Ambulanz überweisen, nehmen Sie alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zum ersten Termin mit und lassen Sie sich dort beraten, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen!

https://psychosomatik.charite.de/fuer_patienten/ambulanz/essstoerungen/

Alternative:

https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/hilfe-bei-magersucht-weltweit-grosste-studie-zeigt-erstmals-dass-psychotherapie-bei-3189.php

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo ReadyToRumble86,

Sie schreiben:

Akuteinweisung Psychosomatische Klinik - wann wiederholen?

Antwort:

Alles steht und fällt mit der unverzichtbaren, medizinisch notwendigen Begründung durch die behandelnden Ärzte und oft muß dies dann durch juristischen Beistand untermauert und nachhaltig forciert werden!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo AdriZ,

Sie schreiben:

Schienbeinfraktur rechts, brauche ich eine reha?
Antwort:
Ihr richtiger Ansprechpartner ist logischerweise Ihr Hausarzt bzw. Ihr behandelnder Facharzt und nicht GF!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo 99Nekochan,

Sie schreiben:

Was ist ein abgetrennter Betrag bei der Rente?
bekomme Halbwaisenrente und wegen der Ausbildung die diesen Monat begonnen hat musste ich ein neues Formular ausfüllen.
Nun hab ich heute den Bescheid bekommen... von den knapp 270€ werden natürlich die Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung abgeführt.
Nun wollen sie aber auch noch einen "abgetrennten Betrag" einbehalten. Dieser ist so hoch, dass sie sich den Rest der Rente auch sonst wo hinstecken könnten. Davon könnte ich nichtmal meine Spritkosten im Monat decken geschweigedenn die Versicherung zahlen.
Wofür der einbehalten wird ist nirgendwo aufgeführt.

Antwort:

Hier bei GF hat Niemand einen Einblick in Ihre DRV-Akten!

Logischerweise ist demzufolge Ihr richtiger Ansprechpartner genau diejenige Stelle, von der Sie diesen Bescheid erhalten haben!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Unbekannt 910,

Sie schreiben:

Reha Abbruch und wieder ALG 1 bekommen?

Antwort:

In jeder REHA-Einrichtung muß es einen sozialen Dienst geben und dieser soziale Dienst ist dazu da, daß man Ihnen mit Rat und Tat weiterhilft!

Wenden Sie sich also zunächst an den zuständigen sozialen Dienst und lassen Sie sihc individuell beraten!

Natürlich führt auch kein Weg an den zuständigen REHA-Ärzten vorbei, diese müßen schließlich im Entlassungsbericht detailliert offenlegen, wie es nach Abshcluß der REHA um Ihre Leisungsfähigkeit bestellt ist und der MDK Ihrer zsutändigen Agentur für Arbeit wird sich nicht zuletzt am Inhalt dieses REHA-Entlassungsberichtes orientieren!

Wenn Sie der Meinung sind, daß bestimmte Therapien bei Ihnen keinen Sinn machen bzw. nicht anschlagen, dann müßen Sie dies in einem Einzelgespräch oder bei der nächsten Visite mit Ihrem zuständigen REHA-Arzt ansprechen und klären, denn von alleine wird sich an Ihrer Situation mit Sicherheit nichts ändern!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Katini1922,

Sie schreiben:

Wie viel Rente bekommt jemand, der niemals gearbeitet hat?

Antwort:

Wenn jemand noch nie gearbeitet hat, dann war diese Person auch noch nie in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und demzufolge wurden dann auch in die Deutsche Rentenversicherung keine Beiträge einbezahlt!

Die Mindestbeitragszeit für einen Rentenanspruch beträgt 60 Beitragsmonate!

Fehlt da auch nur ein Monat, gibt es "0 Euro Rente!"

==

Ich habe gehört, dass die Grundsicherung 300 und etwas beträgt. Ist dies richtig?
Ich habe z.B von einigen Mitarbeitern gehört, die aus dem Ausland hier gearbeitet haben seit 30 Jahren, aber niemals in die Rente gezahlt haben, jetzt aber eine Grundsicherung von 300 Euro bekommen im Monat.?

Antwort:

Es zählt nicht das, was Sie irgendwo gehört haben, sondern es zählt das, was gesetzlich geregelt ist, wie Sie z.B. unter folgendem Link nachlesen können!

https://www.hartz4.de/grundsicherung-hoehe/

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.