Das ist erlaubt. Am besten stellst Du Dich mit dem rechten Fuß auf das Pedal. Dann kann niemand behaupten, Du wolltest gerade aufsteigen.
Benutzt Du Dein Fahrrad als Tretroller ist es wieder als Fahrzeug im Betrieb. Das ist in Fußgängerzonen verboten. Du bist dann wesentlich schneller als Fußgänger und kannst diese anrempeln und verletzen. Schieb Dein Fahrrad. Geh mit gutem Beispiel voran.
Auf dem Trottoir glaub ich nicht- in der Fußgängerzone evtl. schon. Aber ehrlich gesagt, ich hab da schon immer Schiss, wenn einer so nah an mir vorbei fährt, ich habe im rechten Unterbauch eine neue Niere und immer Angst, dass mir da mal einer dranknallt...
augustkoenigin am 21. November 2009 11:50 Danke für Deine Antwort. Es wichtig andere Menschen darauf hinzuweisen, das ihr Handeln für andere auch sehr schwere Folgen haben kann.
ich vermute, dass das nicht erlaubt ist (was nicht heißt, dass ich es nicht auch schon so gemacht hätte ;-)), denn: Tretroller zählt als "Kinderspielzeug" (auch, wenn es inzw. Modelle für Erwachsene gibt) und Fahrrad als "Verkehrsmittel" ... zumindest vor dem Gesetz
nein weil solange du das fahrad nicht schiebst darf mans nicht aber es schiebt sowieso su gut wie niemand sein fahrrad
augustkoenigin am 21. November 2009 11:48 Darf ich vorstellen?: .,;:?! Unsere Satzzeichen.
das war mal mein spruch :(
FA123 am 22. November 2009 00:36 sry musst sie mir nicht vorstellen kenn sie schon aber wir haben uns gestritten dafür kann ich auch nix xDD
Frag mal bei einem Förster nach. Nic ht jeder Baumstamm eignet sich als Hackstock. Man sagt dazu: Er muss ziehen.
Einfach in den wald gehen würde ich nicht...aber beim förster is es sinnvoll...
also, cih benutze da einfach den stamm vom gefällten baum, dessen holz ich dann hacke...