sie wird ja jetzt Wittwenrente zusätzlich bekommen. zudem wird das amt kaum einen "alten Baum verpflanzen. Ich sleber wohne in einem Haus, das Amt zahlt mir dann aber nur die angemessenen Anteil der Miete. Auszug das sind eher seltenheit.
''Zu zweckbestimmten Einnahmen, die einem anderedas Arnen, zählen z.B.
Witwen- und Witwerrente für das sog. Sterbevierteljahr zu dem das Normalmaß übersteigende Betrag,''
Siehe http://kURL.de/agefed
''und wie hoch wird die Miete vom Preis her angesetzt?''
Kommt auf die Personenzahl und das Wohngebiet an.
bitmap am 1. Juli 2009 22:49 Hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html eine Liste diverser KdU-Richtlinien. (KdU = Kosten der Unterkunft)
Denke mal schon, daß sie abgezogen wird, da es ein einkommen ist...
351 Euro zum Leben plus angemessener Miete. Ist die Wohnung mehr als 45 qm groß hat sie 6 Monate Zeit sich eine angemessene Wohnung zu suchen. alles andere erfährt sie auf dem Amt.