Dann kann es natürlich sein, daß Du Deine "neue Wohnung" auch für 3 Monate (Kündigung der Wohnung, des Vertrages,) bezahlen mußt?! Wir haben jetzt Ende November! Wo soll denn Dein neuer Vermieter so schnell einen Ersatz für Dich herbekommen?? - Überlege beim nächsten Mal ganz genau, was Du tust, bevor Du einen Vertrag unterschreibst! Alles andere wurde hier schon gesagt! ;-)
Wenn überhaupt, geht das nur in einem direkten gespräch mit BEIDEN vermietern. Du müsstest ja nicht nur deine kündigung rückgängig machen, sondern auch den neuen mietvertrag. In dem fall schließe ich mich mismid an - mach dir mal bewusst, warum du überhaupt aus der wohnung wolltest oder willst du warten, bis sich ein nachmieter findet, der keine probleme macht. Abgesehen davon bleibt die frage, welche anforderungen kann ein nachmieter an dich stellen, die ein vermieter nicht hat?
Man man man... daß die Leute sich einfach ihre Entscheidungen nicht vorher überdenken bevor sie handeln. Nur weil du die Leisten an der Decke wieder abmachen sollst die du selbst angebarcht hast, willst du jetzt auf einmal nicht mehr ausziehen? Willst du dann dein ganzes Leben in dieser Wohnung verbringen? Es hatte doch sicher seinen Grund daß du ausziehen wolltest. Schwierigkeiten macht dir doch nicht der Nachmieter, sonder nur du selbst. Ein Nachmieter kann an dich direkt ja nur berechtigte Forderungen stellen, die auch der Vermieter stellen kann
Du hast gekündigt und neu gemietet, deine Nachmieter haben ebenfalls einen neuen Mietvertrag geschlossen. Das sind zusammengenommen drei Verträge, die du gern rückwärts abwickeln möchtest! Dürfte unmöglich sein. - Sag doch mal, welche Probleme dir die Nachmieter bereiten. Vielleicht lassen sich die Probleme mit den Nachmietern leichter lösen, als du denkst.
Das sieht so aus, als ob es dadurch noch schwieriger werden wird. Rechtlichen Anspruch hast du nicht. Also wirst du noch mehr jonglieren müssen. Was sind denn die Schwierigkeiten, die dir die Nachmieter machen? Vielleicht mußt Du jetzt gewisse finanzielle Abstriche machen wg alter Wg? Das kann besser sein, als auf 2 Mietverträgen zu sitzen.
versuche es einfach, am besten, Du redest mit dem Vermieter, je eher desto besser
Ein guter Tipp mach alle Umbauten in der neuen Wohnung mit dem Vermieter aus, und beziehe es in den Mietvertrag mit ein.. Wenn die baulichen Veränderungen vom Vermieter jetzt akzeptiert werden, und es schriftlich fixiert ist, kann bei einem späteren Auszug der Vermieter keine Ansprüche stellen, aber was jetzt in deiner alten Wohnung passiert ist, ist leider dein Problem solange Du damals nichts schriftliches Vereinbart hast...
Ich schätze mal, daß Du da jetzt durch mußt! Zu wann haben denn die neuen Mieter den Mietvertrag unterschrieben?? Oder gibt es den noch gar nicht? Zu wann hast Du die Wohnung gekündigt?? - Fragen über Fragen!! Bauliche Veränderungen in der Wohnung mußt Du entfernen, es sei denn dies fand nach Absprache mit dem Vermieter statt! Und nur der Vermieter kann Dir auch sagen, ob Du die "abgehängte Decke" wieder entfernen mußt! - Einen Vorteil hat die Geschichte, Du kannst ganz gemütlich umziehen! Du hast noch bis Ende des Jahres Zeit, beide Wohnungen flott zu machen! ;-)