Haushaltshilfen werden über die jeweilige Unfallkasse des Bundeslandes (öffentlicher Unfallversicherungsträger) versichert. Du kannst Dich aber auch bei DGUV erkundigen.
Auszug:
Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
E-Mail: info@dguv.de; Internet: www.dguv.de
Deinen "Verdienst" kann der Herr selbst festlegen.
steuerkarte ja aber ob du wirklich "vollzeit" dort arbeiten kannst. Vielleicht einige Stunden pro Tag oder braucht er pflege?
ne ohne pflege. Aber ihm vorlesen ,spazieren gehen, einkaufen , kochen . Er meinte so 8std. am Tag. Mo-Fr
Entweder Du mußt über die Knappschaft versichert werden oder über die Krankenkasse. Und dann muß die Lohnsteuer noch ans Finanzamt abgeführt werden. Das macht aber alles der Arbeitgeber, damit hast Du rechtlich nichts zu tun.
Sozialversicherung,Rentenversicherung und Krankenversicherung.Ich würd einen Stundenlohn von 12,50 Euro nehmen.
Das ist entsprechend den für Sie gültigen Kündigunsfristen sicherlich ganz normal und mithin zulässig.
Sie hätten ja auch einen Nachmieter beschaffen können.
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
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natürlich Warmmiete, wer soll denn sonst die anfallenden Kosten bezahlen? Selber schuld, wenn jetzt die Wohnung 2 Monate leersteht, hättest die ja noch abwarten können und erst dann umziehen - aber sprich mal mit der Gesellschaft, vielleicht läßt sich auf Kulanzbasis was machen - Begründung: bei späterem Umzug wäre die Gesellschaft ja für diese Zeit auf den Nebenkosten für Deine jetzige Wohnung auch sitzen geblieben.
Das ist normal. Die Miete setzt sich immer aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammen. Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hausmeister, usw. laufen ja weiter, auch wenn die Wohnung leersteht.
In deiner Nebenkostenabrechnung für die "alte" Wohnung wird sich dann evtl. auswirken, dass du kein Wasser mehr verbraucht und nicht mehr geheizt hast.
das ist die Kaltmiete zuzüglich der Umlagevorauszahlungen. Diese Vorauszahlungen werden mit der Mietnebenkostenabrechnung verrechnet. Ist zuviel gezahlt, bekommst du das Geld dann zurück
Dacht ich eigetnlich auch