Die kostenlosen Broschüren und Bücher von Bundesbehörden dürfen nicht an Dritte verkauft werden.
Alle sind Blutsauger. Aber nur die Weiblichen.
abgestimmt für: Alle MückenZumindest die BZfgA schließt einen Weiterverkauf an Dritte explizit uas!
Hey ho =)
Normalerweise zeigt dir eBay das n. Aber selbst wenn es größer ist als das was eBay vorschwebt, die verkleinern es automatisch. Ansonsten gibt es dort auch ein Foto Tool zum bearbeiten. Das zeigt dir die maximale Größe an =)
aber da drück ich doch viel mehr gebühren an amazon ab, als an ebay
...wenn du einen Dummen findest, der dir die Dinger abkauft...warum nicht?
Ja natürlich warum nicht. Die Verschenken das. aber guck mal nach ob von die Behörde sTempel drauf sind oder so was in der art das ist dann nicht schön
Versuchen kannst Du alles. Und da bei ebay ja schon "nichts", angebissene Käsetoasts und sonstiges versteigert wurden, stehen Deine Chancen gar nicht mal schlecht!
wenn sie dein Eigentum sind, kannst du das, solltest aber in der Beschreibung sagen, dass sie als solche gekennzeichnet sind.
na ich habe mal gehört, das die das verkaufen von sich aus verbieten, auch wenn sie es verschenken