Er hat Dir das Auto in dem Zustand verkauft in dem es sich befand ! Wenn der Schaden auf dem Foto zu erkennen war hättest du den Schaden auch sehen können !
Es lag an Dir das Auto zu kaufen oder auch nicht !
Das wird kein Gericht Verhandeln da der Streitwert zu gering ist.Das nennt sich Öffentliches Interesse und der Streitwert dafür sind 300 Euro.Es seiden du kannst dem Vk Arglist oder sogar Betrug Nachweisen das wären dann Straftaten nach dem Stgb.(Strafgesetzbuch)
Guppy194 am 24. Oktober 2008 18:48 Du verwechselst da was, Zivilrecht und Strafrecht; öffentliches Interesse gibts NUR im Strafrecht und es hat nichts mit Streitwert zu tun; einen Streitwert gibts im Strafrecht nicht; dann würde ja z.B. Ladendiebstahl erst ab 300 Euro verfolgt werden; der zivilrechtliche Streitwert beginnt bei 0,01 Euro
Eddy21 am 25. Oktober 2008 09:22 Auch unter 300 E gibt es einen Gerichtsentscheid, jedoch durch den Richter und ohne Hauptverhandlung ! Wäre aber in dem Fall weggeworfenes Geld !
Du kannst dem Verkäufer ja gerne mal die Rechnung schicken, er wird sie aber nicht bezahlen. Du solltest das nächste Mal etwas vorsichtiger beim Autokauf sein. Dunkele Tiefgarage, keine Probefahrt, warum wohl ?
soviel ich weis,bei privatverkauf : wie gesehen so gekauft,aus eigener kraft ist es schwer,da was zu machen,hast n guten anwalt?
also enn ich du wäre, würde ich mir sofort einen anwalt anschaffen und ihn fragen!!! 170€ sind viel, würde auch VK anrufen und sagen, das ich anzeige erstatten werde und so, mach es!!!
Er hat aber trotz mehrmaliger Nachfrage den Schaden nicht erwähnt. Dass er das nicht gewusst haben soll, kann ich mir aber nicht vorstellen, da er den Wagen benutzt hat und durch die Erschütterungen beim Fahren ihm genauso das Teil entgegengekommen sein muss. Es war halt auf der linken Seite nur draufgesteckt. Auf dem Foto (vorher) war es aber nicht als Schaden zu erkennen, da der Spalt (im Vergleich zur richtigen Montage) nur gering war. Niemand hätte beim Betrachten des Fotos vermuten können, das es sich hier um eine fehlerhafte Befestigung handelt. Es muss halt jemand für das Foto die Schürze positioniert haben. Meiner Meinung wurde dies arglistig verschwiegen. Es kann nur sein, dass ihm dies schwer nachzuweisen ist.