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Antworten auf Fragen von heiko1009

Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

beantwortet von IchSchauMal am 11. März 2009 17:57
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Wenn du unter der Bemessungsgrenze verdienst fällst du wieder in die GKV.

Wenn du bei gleichem Arbeitgeber unter diese Grenze fällst kannst du wählen. Hast du mal in der Vergangenheit gewählt dann bleibt der Status PKV.

Hast du den Schutz verloren und verdienst über die Bemessungsgrenze muss dich eine beliebige Versicherung zum Basistarif (Beitrag ca. 590 Euro) aufnehmen. Allerdings nur in diesem. Alles andere kommt dann auf die Regularien der Gesellschaft an.



Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

beantwortet von malli am 11. März 2009 14:42
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ja klar! allerdings fliegt mann aus einer privaten krankenversicherung so ohne weiteres nicht raus!



Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

beantwortet von ustrolch am 10. März 2009 22:50
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Durch die neue Gesetzgebung MUSS die Private Krankenversicherung zum Basis Tarif weiter versichern.



Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

beantwortet von monja1995 am 10. März 2009 22:24
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Wenn Du im neuen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, dann darf Dich die PKV nicht weiter versichern, Du mußt sogar in die GKV. Da führt kein Weg dran vorbei



Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

beantwortet von mecanoqueen am 10. März 2009 22:20
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Wenn du mit dem neuen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, darfst du dich wieder gesetzlich versichern.

Kommentar von sssiimon am 30. September 2009 14:54


Wildparker in Tiefgarage, was tun?

beantwortet von MariusM am 31. Januar 2009 20:59
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Nochmals Hausverwaltung, ggf. mit Hinweis auf Gefährdung beim Hinaus- oder Hineinfahren (nicht jeder fährt ja so sicher). Dann Vermieter nerven (bzw. bei Eigentum bei der Eigentümervesammlung darauf hinweisen).

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 31. Januar 2009 21:02

Genau. Und mal einen Zettel an die Windschutzscheibe machen mit dem Hinweis, dass er an einer unübersichtlichen Stelle parkt, wo sein Auto SEHR leicht beschädigt werden KÖNNTE.

Kommentar von MariusM am 31. Januar 2009 21:32

Gute Idee.



Wildparker in Tiefgarage, was tun?

beantwortet von holsch am 31. Januar 2009 20:58
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wenn du vorbeikommst, wo ist da Dein problem ?



Wildparker in Tiefgarage, was tun?

beantwortet von GerdaG am 31. Januar 2009 20:58
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Wenn er Dich behindert, dann fordere die HV auf, den Mangel zu beseitigen und drohe mit Mietminderung.



Wildparker in Tiefgarage, was tun?

beantwortet von groovie am 31. Januar 2009 20:58
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Noch mal die Verwaltung ansprechen.



Wildparker in Tiefgarage, was tun?

beantwortet von Fenchurch am 31. Januar 2009 20:57
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Kann man den nicht abschleppen lassen?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. Januar 2009 20:58

du gehsst aber in Vorleistung und das ist kein zwingender Grund..



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