Ich hatte für meine Tochter vom unterhaltspflichtigen Vater einen Zuschuss zur Konfirmation erbeten. Lt. Rechtswanwalt ist das eine "vorhersehbare" Ausgabe und muss nicht bezahlt werden. Diese Ausgaben sind in der laufenden Unterhaltszahlung mit eingeschlossen.
Es fällt unter Sonderausgaben - also grundsätzlich musst Du hier Deinen Beitrag leisten - allerdings kann hier auch eine Reduktion erfolgen (musst vielleicht nicht alles zahlen sondern auch die Mutter einen Teil - so wie auch bei Skikursen) - am besten mit Mutter klären - wenn das nicht geht - beim Gericht nachfragen.
da es eure tochter ist und die Eltern eigentlich alles zum wohl ihrer Kinder machen sollten, würde ich mal sagen, dass ihr euch die Kosten teilen solltet..im Interesse von Töchterlein..
auchmama am 4. Mai 2008 21:05 DH: Andreas48...kannst du nicht alle Papa´s dieser Welt mal aufklären....DANKE LG ;-)