die aktie wird leichter handelbar gemacht wenn es mehr davon zu einem geringeren preis gibt. aber du hast natürlich recht: am gesamtwert des aktienbestands eines aktionärs ändert ein split garnichts
ich denke ich verstehe was du meinst. aber so läuft das leider nicht. der grenzbetrag von 7680 Euro gilt nur für das ganze jahr. wenn du im nächsten jahr nur 8 monate in der ausbildung bist, dann darfst du maximal 8/12 von den 7680 euroverdienen, also 5120 euro. Wenn du mehr verdienst, dann gibt’s für die acht monate kein kindergeld mehr
JoWaKu am 24. November 2008 18:58 Stimmt so. (Ergänzung: Auch die Werbungskostenpauschale wird entsprechend gezwölftelt!)
Es sei denn z. B. nach einer gewerblichen Ausbildung folgt noch ein Studium oder ähnlich.