Gerade als Decke sind sie sehr empfehlenswert! Die Decken sind leicht, halten warm und lassen sich gut waschen! Die Polyfasern sind hohl, daher auch der Name. Dort speichern sie Luft. Außerdem sind die Decken, oder Kissen auch für Allergiker geeignet, im Gegensatz zu Daunendecken!
Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter, da gibts einiges an Infos: www.gebrauchtmoebel.org
Mich vetritt in diesem Falle die Kanzlei von Steinhübel & Buttlar. Dort fühle ich mich gut aufgehoben. Kurz vor der Insolvenz hatte ich noch 2100 euro von der WBG bekommen die ich nun an den Insolvenzverwalter zurückzahlen soll, da ich von der Insovenz gewusst hätte. Es wird immer Irrer. Ich zahle natürlichj nichts zurück
hartzerroller am 14. November 2009 20:06 Vielen Dank für Deine Antwort. Ich lasse es einfach laufen und das Geld habe ich bereits abgeschrieben. Ich habe einfach keine Lust, noch mehr in diesen Sch... zu investieren. LG
Es ist wie bei uns Menschen, wenn und Vitamine oder andere Nährstoffe fehlen, haben wir Heißhunger. Ich gebe meinem Liebling das 5SterneMenue von Fil und Maxi ist zufreiden und ausgeglichen.
hör du doch endlich mal auf werbung für den überteuerten schrott zu machen.
Da bei Anmietung bekannt war, dass Bauarbeiten anstehen, kannst du daraus keinen Anspruch auf Mietminderung mehr ableiten. Wohl sehe ich aber einen Anspruch wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten (19 bis 7 Uhr und sonn- und feiertags. Da dürfen selbst Firmen nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, dass es möglicherweise auch eine Hausordnung gibt, wo das ebenfalls drin steht. Teile also dem Vermieter mit nachweisbar mit, dass du aus diesem Grund künftig die Miete (brutto) um 20 % mindern wirst, solange bis er damit aufhört. Aber erst im übernächsten Monat von der Miete abziehen.
warum rufst du nicht die polizei statt über eine mietminderung nachzudenken.
hartzerroller am 5. Oktober 2009 18:57 Das haben sie schon gemacht, aber es kam niemand, obwohl es hieß, es kommt jemand vorbei
zunächst wäre eine schriftliche nachfrage beim vermieter angebracht. der hinweis auf lärmfreie zeiten ist durchaus abgebracht. eine mögliche mietminderung ist nur durch ein lärmprotokoll zu beurteilen.
hartzerroller am 4. Oktober 2009 22:48 Es wurde so etwas wie ein Lärmprotokoll geführt. Vielen Dank für Deine Antwort. LG
Ich kann verstehen, dass der Krach unerträglich ist. Ich kann aber nicht verstehen, dass man da über Mietminderung nachdenkt. Das ändert ja nichts an dem Zustand, dass die beiden nicht lernen können.
Da mit den Beeinträchtigungen zu rechnen war, finde ich eine Mietminderung auch nicht gerechtfertigt. Selbst wenn die Bauarbeiten gegen 22:00 Uhr eingestellt werden, ist den beiden nicht geholfen, oder fangen die mit ihren Arbeiten erst in der Nacht an?
Wenn mir schon nicht vorher klar gewesen wäre, was ein Ausbau bedeutet, dann würde ich das Thema im Nachhinein auf das Konto "Lebenserfahrung" buchen und mir eine andere Wohnung suchen.
Ärgerlich ist halt, dass hier doppelte Kosten entstehen und weiterhin eine Zeit gemietet werden muss, als man sie benötigt. Wenn Dir Deine Nerven aber lieb sind, dann vergiss es einfach. Sonst würde ich mich bei einem Anwalt beraten lassen, ob hier ein vorzeitiger Auszug möglich ist.
hartzerroller am 4. Oktober 2009 22:47 Es geht hier hauptsächlich um Sonn- und Feiertags. Die Kündigung hat mein Sohn bereits eingereicht. Aber es sind immer noch 3 Monate bis zum Auszug.
Ups , hört sich nach dem Vermieter meines Lebensgefährten an . Ist die "Baustelle" vielleicht in Kreis Kleve ?
hartzerroller am 4. Oktober 2009 22:15 Nein, sie ist in Sachsen-Anhalt
Die Mietminderung nutzt nix. Nach Abstellen der Beeinträchtigung muß alles nachgezahlt werden. Ausziehen wäre klüger.
Ich brauchte meine Mietminderung damals auch nicht nachzahlen.
jovana1959 am 4. Oktober 2009 22:16 Er darf nicht die volle Miete verlangen solange die Bauarbeiten in dem Maße stattfinden ,das weiß ich von einem Bekannten , der Vermieter ist, und der muss es ja wissen . Frag beim Ordnungsamt nach was zu tun ist
hartzerroller am 4. Oktober 2009 22:18 Sie ziehen auch aus - aber leider geht es nicht vor den 3 Monaten Kündigungszeit.
Was er darf, hat nichts mit dem zu tun, was er tut.
albatros am 6. Oktober 2009 02:08 Wo hast du denn diese Schnapsidee her? Das ist total FALSCH!