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Antworten von happycat

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Als Student Minijob und kurzzeitige Beschäftigung

happycat
beantwortet von happycat am 10. März 2008 17:19
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Vielen Dank euch. Habe nun aber noch einer ergänzende Frage. Ich arbeite im Minijob als Zeitungsausträger Nachts. Das ist keine Regelmäßige Arbeit, da ich nur Urlaubsvertretungen bzw. Krankenvertretungen mache, ich arbeite also nicht immer, sondern nur auf Abruf. Wenn ich über eine Woche arbeite dann habe ich max. 8h die Woche. Als Minijober darf ich doch aber 20h die Woche haben. Wenn ich z.B 2 Wochen a 8 h die Woche arbeite (also insgesamt 16 h in den 2 Wochen habe) ich aber rein theoretische 20 h die Woche haben darf, könnte ich mir dann die 2 Wochen in denen ich gearbeitet habe nicht als eine anrechnen lassen. Also die Stunden die ich gearbeitet habe zusammenrechnen und dann durch 20 teilen um eine Wochen anzahl herauszubekommen. Ich frage dass weil ich unbedingt bei der Firma im Sommer arbeiten möchte, jedoch keine Lohnsteuer abgezogen bekommen will und daher meine 8 Wochen um die Anzahl der Wochen reduzieren muss die ich schon im Minijob abgeleistet habe. Es wäre wieder klasse wenn ihr mir helfen könntet Tschü Kathrin



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