Ja,Deine Prüfung gilt auch wenn Du die Fahrschule wechselst. Musste ich leider auch machen. Die Therorie gilt dann 1 Jahr und in der Zeit solltest Du am besten die praktische Prüfung gemacht haben,ansonsten müsstest Du die Theorie wiederholen,inkl. Prüfung.
Du musst von deiner alten Fahrschule eine Bescheinigung bekommen,wo drauf steht dass Du die Theorie bestanden hast und wie viele Fahrstunden,bzw. Pflichtstunden Du schon gefahren bist.
Kommt drauf an, wie die Bestimmung dazu im Wortlaut aussieht.
bitmap am 12. Dezember 2009 11:15 ''Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.''
Ich sehe da bei 60 qm das Limit. Im Zweifelsfall fragst du aber besser die zuständige Behörde.
Die 60 m² werden sich wohl auch auf die 2-Raumwohnung beziehen, glaube ich jedenfalls
nein ,wenn die quadratmeter angegeben sind mit sicherheit nict ,irgendwo muß ja die grenze sein
die latenzzeit ist die verzögerungszeit also solltest du es dir selbst beantworten können
wenn ich es mir selbst hätte beantworten können, hätte ich die frage nicht gestellt, oder?
Der Einlieferungsbeleg ist sozusagen die Quittung das du es abgeschickt hast. NEIN, kein Rückporto zahlen, das ist der Sinn des Retourescheins! Der andere Aufkleber kommt auf das Paket! WICHTIG Einlieferungsbeleg aufheben bis alles geklärt ist!
du nimmst beides mit zur Post den unteren kriegste wieder mit Poststempel der obere kommt aufs Paket ;)
EDIT: ja Entgeld bezahlt heisst du musst nix zahlen und der Empfänger hats schon getan ;)
d3ron am 11. Dezember 2009 12:27 falsch...
NikoNF am 11. Dezember 2009 12:30 Nö nicht falsch ! Arbeite zufällig bei Hermes und da gehts so !
Dieser Anschlußwert ist normal und deshalb werden in der Regel Elektroherne nicht an der Steckdose, sondern an einem Drehstromanschluß angeschlossen.
Hast du alle Verbraucher am Herd an, also Backröhre, Licht, die Platten, und Umluft, dann zieht der Herd 11,6 kW pro Stunde und muss dementprechend mit dem richtigen Leitungsquerschnitt angeschlossen und einer entsprechenden Sicherung abgesichert sein.