Eigentlich kommt jede Haftpflichtversicherung (der Eltern) für die Schäden auf, die Kinder verursachen. Allerdings spielen die Umstände (z.B. Aufsichtspflicht, ist der Geschädigte ein Verwandter) und das Alter der Kinder hier auch eine Rolle.
Wir haben für unsere Lütte bei der Zurich eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die meisten Versicherungen zahlen nicht und viele bieten den Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht an.
Wie schwer darf sie denn sein?
Darf der Akku in der Trinkflaschenhalterung untergebracht sein?
Allererste Wahl für viel Licht ist die "Big Bang". Leider nicht ganz billig der Spaß.
Fakt ist! Eine PH zahlz nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde! Die Interrisk hat -glaube ich - im Klauselwerk stehen das sich auch zahlen wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Einfach dort mal anrufen und fragen bzw. Klauselwerk schicken lassen!
Man merkt doch, dass die Haftpflicht von Kindern eine recht schwere Sache ist. Zum Einen. Kinder unter 7 Jahren (wobei diese Grenze recht fließend ist) sind lt. Gesetz nicht deliktfähig. Wenn also ein Kind in diesem Alter einen Schaden verursacht wird zunächst geprüft, ob die Eltern oder die Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist dem nicht so, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Lebensrisiko. Zum Anderen: Im oben genannten Fall ist nicht die Haftpflicht des Patenonkels eintrittspflichtig, sondern die Haftpflicht der Eltern. Sie haben ihre Aufsichtspflicht delegiert, aber die Haftung behalten. (Ausnahme, die Betreuung der Kinder erfolgte in ‚Gewinnerzielungsabsicht’, also beruflich. Dann wird eine gesonderte Haftpflicht notwendig) In der vorgenannten Fallbeschreibung ist eine gesonderte Haftpflicht für den Patenonkel also nicht nötig. Die Eltern sollten jedoch bei Ihrer Haftpflicht darauf achten, dass eine Zusatzklausel (Schäden deliktunfähiger Kinder) mitversichert ist. Dieses bieten die meisten Versicherer an. Allerdings nicht im BasisBilligSchutz.
man füge nur noch kinder im straßenverkehr ein ;)
Schau mal hier http://www.bgv.de/de/partnerprogramm/kraftfahrt/TarifKFZAF.jsp?p_sid=S235BViy81904910gnMXW8TxCQOC70
od. bei homeidea.de kannst du noch aus anderen Anbietern vergleichen.Schönen Tag noch
Wenn man oft die Antworten liest, so wundert man sich nur über manche User. Unter 7 nach dem BGB nicht deliktsfähig ! Aufsichtspflicht verletzt ? ja oder nein ? Beaufsichtigung von fremden Kindern mitversichert ? ja oder nein ? Ist die Deliktsunfähigkeit mitversichert ? ja oder nein ? Dies steht alles in euren Bedingungen lesen, lesen, lesen Es gibt Gesellschaften die zahlen sogar bei Regreßansprüchen von Sozialversicherungsträgern bei mitversicherten Personen in einem Vertrag !!! Oder Forderungsausfalldeckung, Oder Mitversicherung sämtlicher im Haushalt wohnenden Personen ( ohne Altersbeschränkung oder so ) Wenn hier einer schreibt : zu teuer, dann sollte dieser sich mal überlegen wie teuer es werden könnte, gerade im Sozialversicherungsbereich wie Rentenzahlungen, medizinische Behandlungen etc.
Die HV zahlt für Schäden der eigenen Kinder und auch für fremde Kinder, wenn ich zum Zeitpunkt des Schadens die Aufsicht hatte. Sie zahlt nur, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe.
Die Haftpflichtversicherung der Eltern muss aufkommen, sofern das Kind schon sieben Jahre ist... Ist es jünger muss keine Haftpflicht aufkommen...
Die allianz bietes es mit an das auch die ganz kleinen versichert sind musst du aber extra zahlen...
das ist schwierig und vom kindesalter abhängig. jedenfalls muss das thema "deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen sein, die HUK bietet es an.