Laden- und Büromaterial und Geräte der Reparaturwerkstätte gehören zu Anlagevermögen. In Umlaufvermögen kommen nur Sachen/Konten wie Debitoren, Kasse, Post usw. hinein also Sachen/Konten die direkt was mit dem Geld zu tun haben.

Ich selber würde aber auch Laden- und Büromaterial in Verwaltungsaufwand verbuchen.

...zur Antwort

Bei den Bilder die Erklärung.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.