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Diese Liste enthält alle Antworten von gerwitt, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Kann man das Anbringen einer Katzensicherung (Netz oder Ähnlichem) in Wohneigentum verbieten?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 27. November 2009 17:32
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Ich denke, da wirst du mal in den Vertrag zur Eigentumswohnung schauen müssen. Es sind dort sicherlich auch Regelungen getroffen, worauf der einzelne Eigentümer zu achten hat. Manchmal bezieht das sogar die äußere Gestaltung des Balkons mit ein. Und falls du die Frage aus dem Vertrag heraus nicht beantworten kannst, bleibt dir nur noch eine Rechtsberatung übrig. Denn: es gibt dafür keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Ausser jene: Kleintierhaltung kann in einem MIETvertrag nicht ausgeschlossen werden. Aber das betrifft dich ja auch nicht, weil es Eigentum und keine Mietwohnung ist.


schmerzen im unterbauch was kann das sein?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 27. November 2009 17:36
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Also: Schmerzen im Unterbauch können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Da kann dir sicher nur ein Arzt helfen. Denn es kommt auch auf die Art der Schmerzen an. Falls sie morgen noch anhalten, solltest du zum Arzt gehen. Falls sie stärker bis unerträglich werden, solltest du auch am Wochenende nicht davor zurückschrecken, den Notarzt in Anspruch zu nehmen.


Grammatik ist mein Schwachpunkt - wie heiß es richtig?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 10. November 2009 14:57
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"... des Führerscheins..." ist richtig, weil es den Genitiv benutzt. Aber leider verliert in der Umgangssprache der Genitiv immer mehr an Bedeutung. Und es würde mich nicht wundern, wenn heute auch schon die Formulierung "... des Führerschein..." anerkannt ist.

Aber 100% richtig liegst du, wenn du den Genitiv in diesem Fall benutzt und "... des vorhandenen Führerscheins..." schreibst. Viel Glück bei der Bewerbung.

Kommentar von Simple_avatar8smallbini78 am 10. November 2009 15:01

Vielen Dank Gerwitt!


Verwertung für alte (noch gute) Brille

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 17. März 2008 22:34
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Manche Sozialeinrichtungen oder caritativen oder kirchlichen Stellen sammeln Brillen, um sie dann in Ländern der dritten Welt zu schicken und dort den Ärmsten der Armen zur Verfügung zu stellen. Wäre doch eine lohnende Möglichkeit, oder?

Zum Beispiel ganz konkret hier: http://www.blindenhilfswerk.de/data/aktionen/brillenspenden.html


Schutzdauer und Urheberrecht bei älteren Texten aus Lexika?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 8. November 2009 06:59
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Das ist ein sehr riskantes Unternehmen. Ich würde dir dringend eine Beratung bei einem Fachanwalt für Urheberrechte empfehlen. Nur so viel: kleiner Abschnitte kannst du 'zitieren' mußt aber dann die Quelle angeben. Bei ganzen Artikeln oder ganzen Werken solltest du diese Beratung heranziehen. Ansonsten einen Blick in die einschlägigen Gesetze. Diese Frage ist so komplex, dass man dir hier keine ausreichende Antwort geben kann. Bedenke: Urheberrechtsverstöße können sehr, sehr teuer werden und mitunter die ganze persönliche Existenz ruinieren. Also: Finger davon oder zumindest gut anwaltlich beraten lassen!


Kommentar von dna42 am 8. November 2009 07:05

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :o)

Das UrhG ist ja ganz schön umfangreich, ich hatte gehofft einen Hinweis zu finden, welcher mir u.U. einen (teuren) Besuch beim Anwalt erspart. Ich wühle mal ein bisschen mehr...

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 8. November 2009 08:56

Ja, leider ist das Urheberrecht sehr kompliziert. Und damit zusammen hängt auch ein sehr kompliziertes Recht, was die Veröffentlichung im Internet angeht. Aber vielleicht gibt es ja auch Ratgeber, die sich mit diesem Thema beschäftigen und komprimiert dir die wichtigsten Informationen geben können.


Wieviel Prozent Zinsen bekommt man beim Sparbuch bei der Raiffeisenbank?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 29. Oktober 2009 21:46
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Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Du wirst nicht daran vorbei kommen, bei den Banken nachzufragen. Du kannst aber auch die Aushänge der Banken lesen. Da stehen immer die aktuellen Zinssätze.


Teenager, 13, pöbelt und schüchtert einen Jungen ein. Wie stelle ich ihm -mit Wörter- ruhig?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Oktober 2007 08:08
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Mortimer, ich glaube, dein Ansatz war schon richtig. Du hast in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass du diese Anpöbelei wahrnimmst. Schade ist nur, dass Umstehende sich nicht dazu geäußert haben. Ein oder zwei Personen mehr hätte es nur bedarf, die couragiert sich ebenfalls gegen diese Aktion geäußert hätten und es hätte gut sein können, dass er sofort Ruhe gegeben hätte. Aber die schweigende Menge scheint ihm "Recht gegeben" zu haben.

Das müssen wir uns immer vor Augen halten: Schweigen ist oft schweigende Zustimmung. Wer dieses Verhalten des jugendlichen Pöbelers nicht akzeptiert, der hätte sich - wenigstens kurz - äußern müssen.

Ich weiß nicht, ob ich den jungen Mann "festgehalten" hätte, wie es hier vorgeschlagen wurde. Ich würde versuchen, keinen Körperkontakt aufzunehmen, weil das nur zu Handgreiflichkeiten führen kann. Sich dazwischen zu stellen, ist eine Möglichkeit. Dann muß man aber auch die Möglichkeit in Kauf nehmen, körperlichen Attacken ausgesetzt zu werden.

Ich finde, deine Zivilcourage war prima ... und hoffe, sie findet beim nächsten Mal mehr Zustimmung. Laß' dich nur nicht durch die schweigende Menge verunsichern.

Vielen Dank für deine Initiative und für deinen Einsatz für einen jungen Menschen, der solchen Pöbeleien ausgesetzt war! :-)

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 6. Oktober 2009 12:47

"Schweigen ist oft schweigende Zustimmung." So sehe ich das auch und ich kann es nicht hinnehmen, da sträubt sich alles bei mir.

Nur, wenn man hört, was letzter Zeit in Bahnhöfen passiert ist, wo Couragierte Männer übelst verprügelt oder gar getötet wurden, wird einem auch mulmig. Meine Frau sagt auch, irgendwann passiert mir was. Und fordert mich, wenigstens zuerst den Typ einzuschätzen, bevor ich mich einmische. Sie hat angst um mich. Schlimm, daß es mittlerweile so weit gehen kann.

Deine ausführliche Antwort küre ich jetzt zur "hilfreichste", wobei es mir sehr schwer fiel, zwischen all den guten Antworten.


Soll ich es meinem Chef sagen?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Februar 2009 08:11
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Leider bist du offensichtlich die Leidtragende. Und wenn dem so ist, wie du schreibst, dann missbraucht deine Kollegin die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit.

Aber ich würde dir raten, sie nicht zu verpfeifen, auch wenn du jetzt selber dadurch zuviel zu tun hast.

Ich würde mit deiner Kollegin sprechen. Rufe sie doch einfach mal an und frage sie, wie es ihr nun gesundheitlich geht. Du kannst ihr ja auch beiläufig erzählen, dass sie nun auf der Arbeit fehlt und dass das, was sie sonst geleistet hat, du ja alles nun mit übernehmen musst. Und du kannst ihr ja auch sagen, dass du dich freust, wenn sie wieder mit im Boot ist und damit auch wieder für dich zur Entlastung wird.

Wenn du dieses ohne Vorwurf rüber bringst, kannst du sie vielleicht zum Nachdenken bringen. Sie spürt dann vielleicht - sofern sie die Arbeitsunfähigkeit missbraucht - dass ihr Verhalten dir gegenüber auch nicht kollegial ist.

Du möchtest selber, dass die Kollegen kollegial dir gegenüber sind? Also verhalten du dich ihnen genauso kollegial gegenüber.

Erst wenn du mit Sicherheit weißt, dass sie die Arbeitsunfähigkeit missbraucht, dann würde ich sie auch darauf konkret ansprechen. Das allein wird schon Eindruck machen, weil sie merkt, dass ihr Spiel durchschaut ist.

Ich würde ihr aber auch keinen Blanko-Scheck geben und ihr sagen, dass du sie nicht verpfeifst. Halte dich in diesem Punkt bedeckt und sage gar nichts dazu. Lass es offen.**

Wenn die Kollegin weiß, dass du weißt, was läuft, wird sie sich auch die Frage stellen, wer das noch alles wissen könnte.

Das wird sie vielleicht vorsichtiger werden und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren lassen.

Tut sie es nicht und missbraucht sie die Arbeitsunfähigkeit, zeigt sie damit nur, wie abgezockt und unkollegial sie ist.

Dann kannst du ihr nur wünschen, dass sie möglichst bald einen neuen Arbeitsplatz findet, denn mit einer solchen Kollegin würde ich nicht gerne weiter zusammen arbeiten wollen.

Im übrigen gilt für mich der Satz, den ich dir auch als Rat geben möchte: Was du willst, das andere dir tun, das tue ihnen ebenso!


Warum werden am Skt.Martinstag Gänse geschlachtet und keine Truthähne oder Ziegen?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 14. Oktober 2007 10:19
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Es gibt aber noch eine andere - plausible - Erklärung: Der volkstümliche Brauch der Martinsgans, die man vielerorts zum Martinsfest verzehrt, basiert auf dem Martinstag als Hauptzinstag: Am Martinstag, dem 11. November, begann das neue Wirtschaftsjahr des Bauern, an das Gesinde wurde die Löhne bezahlt, Pachtverträge wurden geschlossen, Steuern abgeführt, Knechte und Mägde konnten, wie an Lichtmess (heute in der katholischen Kirche heißt das Fest: "Darstellung des Herrn" am 02.02.), den Dienstherrn wechseln. Zu Martini wurde das Vieh geschlachtet, das aus Kostengründen nicht den ganzen Winter hindurch gefüttert werden konnte: dazu gehörten die Gänse; so ergab sich der Brauch, am Martinstag, vor dem großen Fasten im Advent, Gänsebraten zu essen. Die Gans war auch eine bevorzugte Zinsbeigabe an den Grundherrn, Tribute waren oft bezahlbar in Form von Gänsen.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 14. Oktober 2007 11:21

Hallo gerwitt, besten Dank für die Antwort und auch besten Dank an Luise. Als Bonbon ein kkleiner Witz.: Sagt die eine Gans zur anderen Gans :" Spiel mir das Lied vom Tod." Singt die andere Gans -" Sankt Martin,Sankt Martin ......


Optikerinnung?

gerwitt
beantwortet von gerwitt am 27. November 2008 11:33
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Ja, wende dich an die Kreishandwerkerschaft in deiner Nähe oder an die Handwerkskammer in deiner Nähe. Beide können dir die zuständige Optiker-Innung benennen. Ist der Optiker Mitglied der Innung, ist es durchaus möglich, dass sich der Obermeister der Innung sich deiner Beschwerde annimmt und versucht eine Einigung zu erzielen. Vielleicht gibt es sogar eine eigene Schiedstelle bei der Innung.

In anderen Handwerken, wie z.B. dem Kraftfahrzeug-Handwerk, sind solche Schiedstellen üblich.

Wenn es keine solche Schiedstelle gibt, kannst du den normalen Rechtsweg einschlagen.

Kommentar von Simple_avatar3smallGruiten am 27. November 2008 11:35

danke für die Hilfe - dh



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