Tatsächlich - eine Frage der Fairness! Rechtlich hat der Vermieter (bei kalenderjähriger Abrechnung) Zeit bis 31.12.2009, danach kann er eine evtl. Nachforderung nicht mehr durchsetzen. Den Nachweis, dass Dir keine Abrechnung zugegangen ist, wirst Du wohl kaum erbringen können, aber der Vermieter muss ggf. nachweisen oder glaubhaft machen können, dass er die Abrechnung übersandt hat (z. B. indem alle anderen eine bekommen haben und dann ist es ja noch zweifelhaft, ob er nicht ausgerechnet Deine übersehen hat). Aber ein aufmerksamer Vermieter wird ggf. rechtzeitig erinnern, wenn noch eine Forderung aufgrund der Abrechnung offen ist und zwar so rechtzeitig, dass er ggf. noch die Abrechnung vor Fristablauf erneut zustellen kann. Also cool bleiben und erst Anfang des Jahres mal nachhören, wie es um die Abrechnung steht (denn ein Guthaben wäre Dir ja dann immer noch auszuzahlen). Nach Fristablauf kannst DU dann entscheiden, ob Du evtl. auf Dein Recht bestehst oder ob es andere Alternativen gibt. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de
warum sollte man den vermieter darauf aufmerksam machen? erst mal warten bis das jahr um ist. bei zustellung nach dem 31.12.08 sind eventuelle nachforderungen des vermieters verfallen. solltest du aber ein guthaben vermuten kannst du im januar immer noch darauf bestehen.
Da es ja weiterhin dein Vermieter ist, ist es sicherlich nur fair wenn du ihn drauf hinweist - wobei du ja ggfs sogar schon eine Mahnung hättest erhalten müssen wenn du hättest nachzahlen sollen bzw da sich auch deine Bankverbindung wohl kaum geändert hat, der Betrag einfach eingezogen worden wäre.
Natürlich könntest du auf hart machen und versuchen dich vor Nachzahlungen zu drücken indem du erstmal still bist, aber im Sinne eines ordentlichen Mietverhältnisses scheint dies wenig ratsam.
Ja, mach das sofort. Kann mal bei der Post abhanden kommen oder der Vermieter hat sie noch nicht losgeschickt. Auf jeden Fall weisst Du dann was los ist.
Ja,ich würde dir auf jeden Fall empfehlen den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.So lassen sich Mißverständnisse schon von vornherein ausschließen.
Die Betriebskostenabrechnung für 2008 muß bis zum 31.12. des Folgejahres erstellt sein, der Vermieter hat also noch Zeit
ruf ihn an und red mit ihm. er sollte dir eine zukommen lassen. übrigens kann sowas auch mit der post verloren gehen, da musst du nichts beweisen. kommunikation ist alles ;-)
Das kannst Du machen. Irgendwann merkt es der Vermieter vermutlich und wenn Du nachzahlen musst, kommt dann mehr auf Dich zu.