Eine Handbremse nennt man auch Feststellbremse! Daraus erkennt man: Wenn diese einwandfrei funktioniert, muss sie niemand festhalten! Macht sie das nicht, war das Auto nicht verkehrstauglich. Folglich zahlt die Versicherung nicht! Hat sie der Beifahrer gelöst, geschah das nicht versehentlich, sondern mit Vorsatz! Und auch da zahlt die Versicherung nicht!
Nein, da so etwas nicht aus Versehen passiert! Da muss schon Vorsatz dahinter stecken und den deckt keine Versicherung!
Gesetzlich heißt das " Eingriff im Straßenverkehr" und an deiner Stelle würde ich bei der Versicherung nichts vom Beifahrer sagen. Kleiner Rat von mir.
kann es sein das deine handbremse defekt war und nicht mehr eingerastet hat, so daß der beifahrer sie festhalten mußte???und wenn der dann so blöd ist und auch das fahrzeug verläßt dann biste selber schuld und mußt es gerechtfertigter weise auch selbst bezahlen
Die Antworten, die Du bekommen hast reichen Dir nicht, ich würde gern wissen, wie das Ausversehen geht. Jede Handbremse rastet ein beim feststellen und wie kann man die Ausversehen lösen, nach oben ziehen, den Feststellknopf drücken und die Feststellbremse lösen, geht doch überhaupt nicht Ausversehen, es sei den es ist eine Schrippe von Auto.
Dann lüg halt und sag du warst es selbst. Wolltest das lesen?
grüsse
gertrude2 am 13. Juli 2008 11:59 lach...
"Er hat die Handbremse losgelassen" -- hast Du sie ihm denn zum Halten gegeben? Eine Handbremse löst sich nicht so einfach beim "rausholen". Bei einem technischen Defekt haftet keine Versicherung. Wenn er daran herumgespielt hat, könnte es schon fast grobe Fahrlässigkeit sein. Auch ein Ausschlussgrund.
ich habe die nochmalige Frage, die bereits eindeutig mehrfach beantwortet wurde, beanstandet. Verstehe nicht, dass sie dennoch vom Support freigegeben wurde!!
stimmt