§§568 BGB ff. http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
Mietnomaden-Geißel der Vermieter. Bekannter von uns haben solchen Parasiten Geld gegeben, damit sie ENDLICH ausziehen, bevor die(vor den Nomadeneinzug) schöne Wohnung ganz und gar vergammelt ist. Erst dann sind sie zum nächsten gezogen.....Als Vermieter ist man am A.....
Da hast Du dir was eingebrockt ! Kaution lässt man sich in jedem Fall vor dem Einzug bezahlen !
Wen Er das Geld beim Einzug nicht hat, warum soll Er es später haben ! Diese Kaution und die erste Miete wäre bei mir auf dm Konto gewesen, ansonsten hätte kein Einzug in die Wohnung stattgefunden !
Nun was tun ?
Bestreitest Du den Rechtsweg hast Du nicht nur den Mietverlust, sondern auch noch die Verfahrenskosten zu tragen !
Am günstigsten kommst weg, wen Du Ihm einen Betrag bietest den Er bei sofortigem Auszug aus der Wohnung bekommt !
Von dem bekommst Du weder Miete noch Nebenkosten, noch Kaution !
Pack das Schicksal am Zopf und versuche es, den hast Du sonst in einem Jahr noch nicht draußen, und für eine Zwangsräumung müsstest Du mit einem Vorschuss an den Gerichtsvollzieher in Höhe von 2-3 Tausend Euro rechnen !
Hast du schon mal von Miet-Nomaden gehört? Wenn du Glück hast, ist der nach einiger Zeit spurlos verschwunden und weiter gezogen.
Ich kann mich Wolf nur anschließen. Wenn dein Gegner auch einen guten Anwalt hat oder vielleicht im Mieterverein ist, dann brauchst du richtig Zeit. Dann kommen Mängelrügen und ähnliche Scherze und selbst wenn der Gegner nix zahlt, gibt der Richter dir zwar recht, aber er setzt ihn nicht raus, wenn er "sozial schwach ist". Manchmal helfen auch andere Methoden. Da will ich aber nicht in Einzelheiten gehen. Ich hab mal einem Mieter eine andere Wohnung besorgt und den Umzug bezahlt.Das war die günstigste Lösung.
Viel Spaß, meiner hat erst 3 Monate gezahlt und es dann eingestellt. Hat ein gutes Jahr gedauert, bis er draußen war. Die Kosten hatte alle ich am Bein, weil bei dem nichts zu holen war. Viel Glück!!!
Wenn du noch gar nichts bekommen hast, ist deutlich günstiger ihn rauszukriegen. Da verlang erst gar nichts mehr von ihm.
Hast du schon mit dem Mieter gesprochen? Gibt es nachvollziehbare Gründe? Natürlich kann ich deinen Ärger trotzdem verstehen. Aber oft hilft ein Gespräch juristische Streitigkeiten zu vermeiden.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/ §§ 543 und 569.
Um den Link zu konkretisieren: § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn §543, Absatz 2 Satz 3 b) 3. der Mieter b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
(Allerdings ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt sinnvoll, da hohe Ansprüche an das Schreiben und Fristen usw. gesetzt werden). Ich vertete hier ausschließlich meine persönliche Meinung.