Bloße Unzufriedenheit bedeutet noch keinen im Rechtssinne relevanten Behandlungsfehler.
Zuvorderst sollte der "Pfusch" gutachterlich festgestellt und beweiskräftig gesichert werden.
Meistens treten in diesem Zusammenhang Beschwerden auf, die ohnehin keinen Behandlungsaufschub mehr dulden.
Das kann auch in Deutschland geschehen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren - auch noch im Ausland - werden ohnehin zusätzlich Gutachter beauftragt, die eine entsprechende Bestellung aufweisen können.
Daneben gibt es Rechtshilfeabkommen sowie bilaterale und multilaterale Verträge zwischen den Staaten.
Im Deutschen Anwaltverein (DAV) gibt es eine Arbeitsgemeinschaft (ArGe) für Medizinrecht, in der sich die Fachanwälte/innen tummeln.
Sicherlich läßt sich über den DAV ein/e Spezialist/in finden, der/die deutsch/tscheische kombination sowohl rechtlich als auch sprachlich beherrscht.
Wenn Du in einem anderem Land Probleme rechtlicher Natur hast, dann empfiehlt es sich einen Anwalt vor Ort damit zu beauftragen, der sich in der Materie (Medizinrecht) auskent und deine Sprache spricht. Die Anwaltskammer kann dir sicherlich jemand empfehlen. Alternativ kannst Du einen Anwalt hierzuande beauftragen, der sich wiederum an einen Kooperationspartner vor Ort wendet. Das ist aber wesentlich teurer. Mit einem deutschen Anwalt alleine kommst Du nicht weiter, weil für den geschilderten Fall nur die Tschechischen Vorschriften gelten.
geht hier nicht um mich, habe beruflich kontakt mit einigen frauen,die (sowohl hier in D, als auch in der eu) ops haben machen lassen und unzufrieden sind. haben die aus dem ausland die gleichen rechte? wenn diese länder der eu angehören?
zu dem " die natur schenkte dir einen körper bla bla... ich weiß, danke! benutzt du seife? was sagt dein körper dazu?
Pestopappa am 14. April 2008 13:25 Gegen Seife hat sich mein Körper noch nicht beklagt. Gegen eine Fascialeslähmung hingegen hätte ich etwas. Ich kenne solch eine Person... Sie leidet unter Depressionen, nur weil sie Schön sein wollte. Nun hat sie den Salat... Um in unserem schönen Europa zurecht zu kommen sollten solche Patienten privat liquidieren... Dass so etwas hinterher von Kassen übernommen wird, gleicht einer Brachialfrechheit... Ausgenommen sind hiervon natürlich immer wieder Traumaopfer... Denen soll man natürlich alle Möglichkeiten einer verbesserung ihrer lebensqulaität ermöglichen... Das ist eine ganz andere Sache.
ich will auch nicht rumstänkern, ist ok, belassen wir es dabei. schöne grüße
Pestopappa am 14. April 2008 13:28 Ich möchte auch gar nicht stänkern... ok... lassen mers...
Nicht unbedingt hilfreich aber zum Thema geäußert... Deine Natur schenkte Dir deinen Körper. er hat vor und Nachteile, die mit vielen Augen betrachtet werden. Egal, wie der meine gestaltet wäre oder nun einmal ist... ICH würde mich nIE NICHT im Leben für Schönheitsideale, anderer gerecht zu werden unters Messer legen... Dir sage ich nichts persönlich. Würde ich vielleicht verletzen. Das läge mir weit ferner, als Du denkst... Noch soviel... Einem Arzt, der schönheitsideale verwirklichen möchte... Dem gehört die Aprobation entzogen !
Die Rechte, die dort gelten. Hast du einen Vertrag unterschrieben? Sonst mußt du eine Anzeige machen und dir einen Anwalt nehmen.