Es muss nur gezahlt werden, wenn tariflich vereinbart. Die Höhe der Zahlung ist auch tariflich geregelt. Allerdings kann der Chef auch mehr geben. Gleichbehandlungsgrundsatz stimmt auch. Aber wer wird schon einen Gerichtsprozeß anstrengen wegen der VL.
Die Zahlung von "Vermögenswirksamen Leistungen" ist keine Verpflichtung. Sie ist abhängig vom Tarifvertrag. Wenn es keinen gibt ist sie im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn auch dort keine Zahlung vereinbart wurde dann hast Du auch keinen Anspruch auf VWL. Sollte Dein Chef einigen Mitarbeitern zahlen hast Du die Möglichkeit zur Gleibehandlung aufzufordern.
Auf Jedenfall muss er die Überweisung von Deinem Lohn übernehmen.
Ja/nein In Deutschland ist es verboten ohne Sportfischerschein zu angeln. Es müßen einige Richtlinien eingehalten werden, wie z.B. das Tierschutzgesetz ( dort heißt es das man erst ab 14 Jahren ein Wirbeltier artgerecht töten darf und der Fisch gehört dazu ). Aber frage einfach mal beim örtlichen Angelverein nach (wenn vorhanden). In einigen Orten gibt es Teiche wo man gegen Bezahlung Angeln darf (z.B. 2 Ruten 25€ ohne oder mit Mengenbegrenzung z.B. 10 Fisch oder unbegrenzt), auch ohne Angelschein. Einige Angelvereine bieten auch ein Schnupperangeln an oder in den Sommerferien den Ferienpaß über die Jugendzentren.
also .... zum "richtigen" angeln muss mann einen Sportfischerpass haben, mit Prüfung usw. aber "mal eben "mitgehen zum angeln" kann man mit jemandem der diese Schein hat. Es geht da auch um "artgerechten" Umgang mit dem Fisch und um den Naturschutz, Wie groß (maasig) ein Fisch sein muss damit mann ihn mitnehmen darf. Aber ein Angelverein weis da meistens Rat da sind kompetente Personen gerne zur Hilfe bereit! Als Anfänger ist es wirklich zu empfehlen an einen "Zuchtteich" zu gehen um ein "Erfolgserlebniss" zu haben!
Bei uns in der Nähe gibts eine Forellenzucht. Da kann jeder gegen Gebühr angeln.
Am besten wendest Du Dich mal an einen lokalen Angelverein, dem häufig auch bestimmte Fischgewässer gehören.
Dort erfährst Du alles notwendige und vermutlich ist auch einer der erfahrenen Angler dort gern bereit, Dich und Deinen Sohn mal mitzunehmen und einzuweisen.
Den Fischereischein bekommt man bei der zuständigen Gemeinde. Die können einen auch etwas über örtliche Angelvereine sagen. An diese Vereine würde ich mich wenden. Viel Spaß beim Angeln.