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Antworten von firstguardian Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von firstguardian, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Mietzahlungen immer am 5.-6.eines Monats

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. Dezember 2009 17:30
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Es gilt die schriftliche Abrede im Mietvertrag, die besagt, dass die Miete am Monatsanfang im Voraus fällig ist und dem Vermieter spätestens am 3. eines jeden Monats zur Verfügung stehen muß; "da beißt die Maus keine Faden ab"! Der Tod alter Menschen bringt häufig Ungemach mit sich!


Mietkürzung ohne Heizung?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. Dezember 2009 16:02
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Sie können ab dem auf die schriftliche Ankündigung der Mietkürzung folgenden Monat beschränkt kürzen. Aber Vorsicht! Sie müssen dem Vermieter schon eine Chance lassen, einen zufälligen Fehler oder eine Störung zu beseitigen; sonst handeln Sie sich u.U. eine Menge Ärger ein!


Verkehrsregeln in Tschechien

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. Dezember 2009 10:13
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Der rechte Aussenspiegel eines Fahrzeugs ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn ein Rückspiegel die freie Sicht nach hinten erlaubt. Der linke Außenrückspiegel ist vorgeschrieben. Es dürfte heute nur noch den wenigsten bekannt sein, dass der rechte Außenspiegel von den Fahrzeugherstellern einmal als Sonderausstattung, wie z.b. noch später Airbags etc. angepriesen wurde.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 1. Dezember 2009 10:17

Bei manchen Autofahrern hat man aber heutzutage die Meinung dass der Blinker bei ihrer Blechschüssel zur Sonderausstattung gehört und das Auto dann zu teuer machen würde. ;-P


Muss bei einer Hausräumung auch ein vollständig eingepasster WZ-Schrank entfernt werden?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 26. November 2009 13:10
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Wenn es Ihr Schrank ist, dann müssen Sie ihn wegräumen. Übernimmt ihn der Nachmieter, dann geht diese Verpflchtung auf ihn über. Übernimmt ihn der Eigentümer/Vermieter, dann kann er bleiben; aber immer schön schriftlich fixieren!


was heisst gepöckelt?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 27. November 2009 17:32
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Gesalzen! Eine Form der Haltbarmachung von Fleisch.


Wie kann ich nachräglich in meiner Wohnung, die Schalldämmung der Wände verbessern? Hlfe!

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 26. November 2009 11:09
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Wenn Sie den Trittschall der Leute in der Wohnung unter Ihnen hören, dann ist das ein sicheres Anzeichen dafür, dass deren Fußboden nicht Schallentkoppelt ist. Zwischen dem schwimmend auf der Isolierung verlegten Estricht und den Wänden ist die Schallentkopplung nicht fachgerecht ausgeführt worden. Diesen Mangel kann man nur beheben, indem man diese Schallentkopplung durch öffnen des gesamten Randes zwischen Wänden und Bodenplatte in der betroffenen Wohnung durch Aufbruch ca. 1 cm breit und Einfügung eines Dämmsteifens wieder herstellt. Da es sich um einen baulichen mangel handelt und die Fa. des ehemaligen Bautraägers pleite ist, ist das jezt ein Problem der Eigentümergemeinschaft. Thematisieren sie diesen Punkt zur Tagesordnung auf der nächsten Versdammlung und fordern Sie den Verwalter auf, dazu vorab auszuforschen, ob weitere Wohnungen durch diesen Baumangel betroffen sind. In der Versammlung kann dan dazu vorgertagen werden und ein Beschluß über die Sanierungsmaßnahme sowie die Darstellung der sich daraus ergebende Kosten gefaßt werden. Die einfachste Möglichkeite wäre, die Wohnung zu verkaufen; dann sind Sie das Elend los!

Kommentar von D1aee9e99715d574b6f851802472cc7bsmallbibisch am 26. November 2009 15:25

Hallo! Vielen Dank! Das Problem ist nur, es war schon einen Fliesenleger da, der die komplettern Randbereiche enfernt hat um zu schauen, ob der blaue Dämmstreifen überall vorhanden ist. Fehlanzeige. War alles korrekt. Weiss nicht was ich sonst noch machen soll???? Meine Nachbarn im Haus haben übrigens nicht das Problem....


Kündigung durch Eigenbedarf durch den Verkauf des vermieteten Hauses?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. November 2009 10:21
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Es gilt die vertraglich geregelte Kündigungsfrist, die kann bei gegenseitigem Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht max. 4 Jahre befristet sein oder ohne eine solche Regelung: Bis zu fünf Jahren Mietzeit = 3 Monate Frist 8 Jahre = 6 Monaten mehr als 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfris für den Vermieter! Der Mieter kann von sich aus stets mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn dies wie vorerwähnt, nicht verzichtet wurde.


Auch eine Frage wegen Nebenkostenabrechnung??

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. November 2009 09:47
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Ende 2010!


Schufa Kosten Händler

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. November 2009 10:32
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Das hängt von der Anzahl der gebuchten Leistungen bei der Schufa ab.

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 24. November 2009 10:34

kannst du das etwas genauer erklären? Nenne mal bitte ein Beispiel.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. November 2009 10:40

z.B. 100 Anfragen im Jahr werden mit 50 Euro abgerechnet oder 5000 Anfragen pro Jahr mit 300 Euro! - Nur als Beispiel! Je mehr Anfragen man bucht, desto günstiger wird der Preis für den angeschlossenen Teilnehmer.


Vermietung Neubau an Freundin aus steuerlichen Gründen

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. November 2009 12:40
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Kein Problem, wenn an die Freundin vermietet wird und du selber nicht in das Haus einziehst. Sobald Du selber einziehst und damit der Mitvertrag nur noch eine leere Hülle ist, kann man auf Steuerverkürzung erkennen und Dich, auch rückwirkend zur Kasse bitten. Wird der Mietvertrag recht günstig ausgestaltet, und die Mieterin besinnt sich auf einen anderen Partner als lediglich ein steuerlicher Vorteil zu sein, wäre die Sache völlig in Ordnung!



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