Mit der Einführung des Gesundheitsfond legt ab 2009 das Bundesgesundheitsministerium den Beitragssatz fest. Der gilt dann für alle gesetzlichen Kassen. Dein Beitrag geht dann auch nicht mehr direkt an die Kasse, denn alle zahlen in einen gemeinsamen Topf ein. Erst dann werden die entsprechenden Beträge an die Kassen weitergeleitet: Quelle: www.private-krankenversicherung.de
Eine Verpflichtung zur Steuererklärung ergibt sich z.B. ach dann, wenn einer der beiden Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, ALG, Renten pp.) im Veranlagungszeitraum bezogen hat.
Sollte es bei einer sog. "Antragsveranlagung" (=Abgabe einer Steuererklärung, obwohl man dazu nicht verpflichtet ist) zu einer Nachzahlung kommen, kannst Du den Antrag wieder zurücknehmen und mußt auch die Nachzahlung nicht leisten. Darauf wirst Du explizit in den Erläuterungen zur Festsstzung hingewiesen. Also kann im Grunde nix passieren und evtl. bekommst Du ja eine Erstattung. Allerdings bist Du auch bei Steuerklasse 4/4 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Du Dir auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen hast; wenn dem so ist, kannst Du weder der Abgabe der Erklärung noch einer eventuellen Nachzahlung entgehen.
Wenn FA eine steuererklärung fordert, dann kann man sich schlecht davor drücken! Sonst riskkiert man eine peinliche Prüfung und eine Kontensperre. An sich jedoch wäre die beschriebene Kombination nicht zwingend für eine Steuererklärung. Vermieter und Grundbesitzer MÜSSEN jedocj die Erklärung jährlich abgeben, genauso wie Selbständige. Zweitaeinkommen auf Steuerkarte wird dagegen drastisch besteuert und es lohnt sioch oft einzig deswegen sich zu erklären, um etwas zurück zu bekommen.
Wenn Aufforderung vom FA kommt, gehen die davon aus, dass noch weitere Einkommenarten vorliegen. Der Nachweis muß erbracht werden, in dem Zuge die Steuerkarten in den Mantelbögen miteintragen, denn meißt kommt bei und auch 4/4 Geld heraus.
Das ist in der Gesundheitsreform so festgelegt. Ab 01.01.09 zahlt jeder den gleichen Beitragssatz. Allerdings kann die Kasse, wenn sie mit dem Geld nicht auskommt, noch einen Zusatzbeitrag erheben. Und ich kann mir vorstellen, daß jetzt schon teure Kassen wie die AOK auch später nicht auskommt damit und der Zusatz dort höher ausfällt als bei den jetzt schon günstigen. Die werden nämlich wahrscheinlich einen höheren Beitragssatz aufgezwungen bekommen als sie jetzt schon haben. Ich würde wechseln und dann weitersehen.
Ist ja klar das der Vertreter sowas sagt. Trau niemals einem Versicherungsvertreter oder einem Gebrauchtwagenverkäufer.
und selbst wenn: du kannst immer noch ein Jahr lang sparen.
Hö? Na da hätte ich ja was verpasst. Die AOK Thüringen und Sachsen schließen sich zusammen und dort fällt dann der Beitragssatz.
bitmap am 29. Oktober 2007 16:27 "Na da hätte ich ja was verpasst."