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Antworten auf Fragen von fender

Hat der FOCUS bei GF gespickt?

beantwortet von medifrosch1988 am 14. Dezember 2009 18:43
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es gibt viele solcher Communities, die mit GF vergleichbar sind



Hat der FOCUS bei GF gespickt?

beantwortet von dita1988 am 14. Dezember 2009 18:39
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hö???

Kommentar von Simple_avatar2smallfender am 14. Dezember 2009 18:40


Ist Granderwasser Humbug?

beantwortet von KarlheinzW am 10. November 2009 11:43
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Wasser als Informationsträger (Emot) ist ja mittlerweile wohl eindeutig bewiesen! Wie will die Wissenschaft etwas beweisen, was sie nicht kennt. Ich habe eine Grander-Anlage und bin begeistert. Warum kämpfen Wissenschaftler und Professoren so wehement und mit so viel Energie gegen solche Dinge. Probiert es selbst und lasst Euch keine Meinung von Anderen unterjubeln!!!



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von bitmap am 30. Oktober 2009 09:24
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Direkt aus der Arzneimittel-Richtlinie:

(4) Verordnungen dürfen längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-376/AM-RL-2009-06-18.pdf

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:33

Bedeutet das im Klartext, dass mir zu einem späteren Zeitpunkt das Medikament zwar ausgehändigt werden kann, ich es aber selbst bezahlen muss?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Oktober 2009 09:57

So würde ich 'zu Lasten der Krankenkasse' deuten.

(Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht)



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von RuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:05
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Das rote Kassenrezept gilt einen Kalendermonat (nicht vier Wochen!), das grüne Privatrezept 6 Monate.



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von GhastlyGherkinG am 30. Oktober 2009 09:02
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Ein rotes Rezept (die Farbe ist ein kräftiges Rosa) wird für gesetzlich versicherte Patienten ausgestellt. Die Gültigkeit dieses Rezeptes beträgt einen Monat ab Ausstellungsdatum. Wichtig: Der Patient muss das Rezept innerhalb eines Monats in der Apotheke vorlegen.

Ein Beispiel: Am 1. Juli wird dem Patient ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet. Bis zum 31. Juli muss er dieses Rezept eingelöst haben, am 1. August ist es bereits verfallen und darf von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.

Allerdings gibt es für dieses Rezept eine Ausnahme: Für Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, das sind zum Beispiel Inkontinenzartikel, kann der Arzt eine so genannte Dauerverordnung auf dem roten Rezept ausstellen und das Rezept entsprechend kennzeichnen. In diesem besonderen Fall handelt es sich um ein Quartalsrezept, das allerdings vom Betrag her auf monatlich 10 Euro, im Quartal somit auf 30 Euro begrenzt ist.

Das grüne Rezept wird für alle Medikamente ausgestellt, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dieses Rezept kann ohne zeitliche Begrenzung in der Apotheke eingelöst werden, da der Patient die Kosten des verordneten Mittels selbst tragen muss. Der Apotheker muss dem Patienten bei Abgabe des Arzneimittels das quittierte Rezept wieder aushändigen. Es gilt dem Finanzamt gegenüber in der Steuererklärung als Nachweis für außergewöhnliche Belastungen.

Das blaue Rezept wird vom Arzt für alle Verordnungen ausgestellt, die über eine private Krankenkasse abgerechnet werden. Dieses Rezept gilt für alle Privatversicherten. Die Verordnung auf diesem Rezeptformular hat nach Ausstellung drei Monate Gültigkeit, auch hier gilt: Die Medikamente, die auf diesem Rezept verordnet wurden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Apotheke abgeholt werden. Dies gilt auch, wenn der Patient nicht alle Medikamente auf einmal holen möchte. Das blaue Privatrezept wird nach Belieferung dem Patienten quittiert ausgehändigt.

Ein weißes Rezeptformular wird sehr oft für Privatpatienten ausgestellt. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie beim blauen Rezept.

Weniger zum Einsatz kommt das gelbe Rezept. Es wird nur für Betäubungsmittel ausgestellt. Dieses Rezeptformular ist dreiteilig. Eine Durchschrift behält der Arzt für seine Unterlagen, das Original und die zweite Durchschrift müssen vom Patienten in der Apotheke vorgelegt werden. Das Original reicht die Apotheke der Krankenkasse ein, die Durchschrift verbleibt in der Apotheke. Dort wird die Abgabe des BTM in das Betäubungsmittelbuch eingetragen und die Durchschrift abgeheftet. Die Gültigkeit dieses gelben Rezeptes beträgt nur sieben Tage.

Das gelbe Rezeptformular muss für alle Versicherten eingesetzt werden, gleichgültig, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Auf dem Formular ist vom Arzt klar zu kennzeichnen, bei welcher Krankenkasse das BTM-Rezept abgerechnet werden muss.

Heilpraktiker verwenden oft schlichte weiße oder bunt bedruckte Formulare für ihre Verordnungen. Hier gilt, dass die Verordnung unbegrenzt gültig ist, weil ein Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen darf und der Patient die Arzneimittel selbst bezahlen muss.

http://gesundheitswesen-gesundheitspolitik.suite101.de/article.cfm/gueltigkeitsdauervonrezepten#ixzz0VP7ieoYI



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von Katrin9937 am 30. Oktober 2009 09:02
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Steht auf dem Rezept drauf,ich glaube ein Quartal also wäre das bis Dez.



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von Sascher am 30. Oktober 2009 09:01
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Das kommt auf die Art des Rezepts an.

Ein BtM-Rezept ist z.B. nur sieben Tage gültig, ein normales einen Monat.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 30. Oktober 2009 09:02


Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von jennyblomma am 30. Oktober 2009 09:01
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Einen Monat, danach bekommst du dein Medikament noch, musst es aber privat bezahlen.



Wie lange sind Arzt-Rezepte gültig ?

beantwortet von jenny74 am 30. Oktober 2009 09:01
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kassenrezepte 4 wochen, privatrezepte ein halbes jahr

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 30. Oktober 2009 09:03

Das ist mal ne kompetente Aussage und nicht irgendeine Vermutung.

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 30. Oktober 2009 09:06

tja komme aus dem bereich, da sollte man mit kompetenz überzeugen können, danke :-)

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:07

Dann aber bitte genauer zwischen vier Wochen und einem Kalendermonat unterscheiden. ;-)

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 30. Oktober 2009 09:08

vier wochen egal wann du es holst!

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:10

Falsch! Einen Kalendermonat, das ist ein großer Unterschied!

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 30. Oktober 2009 09:12

achso ,d.h hole ich heute ein rezept ist es monatg verfallen weil da november ist oder wie verstehe ich das?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:14

Nein. Vier Wochen sind immer nur 28 Tage. Ein Kalendermonat geht zum Beispiel vom 30. Oktober bis zum 29. November, also 31 Tage.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:16

Also, Kalendermonat ist natürlich nicht ganz richtig, es ist ein Monat. Aber keinesfalls 4 Wochen...

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 30. Oktober 2009 09:17

streiten wir jetzt also wegen 2 oder 3 tagen? ich denke wenn man ein rezept hiolt sollte man es so bald wie möglich einlösen, man braucht ja seine medis

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 09:19

Nein, wir streiten nicht. Es geht nur um korrekte Definitionen. Aber mir ist es eigentlich wurscht, ob das Verkaufspersonal den Unterschied kennt. Ich kenne ihn...

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 30. Oktober 2009 12:49

Da will jetzt aber einer Recht haben. Mann, Mann, Mann, wie kann man nur so rechthaberisch sein.



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