
Der hier ist ganz gut, mit 4GB SD Karte knapp 74 Euro:
Würde ich empfehlen zu diesem Preis.

Du kannst nicht einfach irgendeinen Speicher wählen. Das kommt drauf an, welcher von deinem Laptop unterstützt wird und die Module sind auch unterschiedlich, Ob noch Steckplätze frei sind oder ob man größere Module kaufen muss und den alten entfernen musst Du nachsehen. Handbuch oder im Internet beim Hersteller. Einige Hersteller haben eine Liste, welche freigegeben sind oder zertifiziert, danach solltest Du Speicher kaufen.
Oder schreibe hier mal den Hersteller und den genauen Typ des Laptops. Steht meist unten drunter.
Acer Extensa 5635G-664G32N mit 4gb ddr2 ram Acer Extensa 5635Z-434G32N mit 4gb ddr3 ram
fasty2003 am 9. Dezember 2009 16:46 DDR2 Speicher, aufrüstbar auf max. 4GB (zwei soDIMM Steckplätze) (Dual Channel Support)** Ausstattung spezifisch, je nach Modell
Nach vielem hin und her lesen. Bei beiden Modellen ist der Speicher auf Maximum ausgebaut und auch die passenden Module. Du kannst nicht bei dem 5635G mit DDR2 auf DDR3 wechseln.
Würde auch nicht passen weil:
SO-DIMM 204-polig DDR3
SO DIMM 200-polig DDR2
danke erstmal für deine antwort. ich will mir ja das notebook erst kaufen und deshalb wollte ich wissen was besser zu empfehlen wäre, da das notebook ja mit ddr3 und ddr2 angeboten wird, ich will nicht hin und her wechseln

Ist zwar spät, aber das kann man sich ja nicht mit ansehen, was einige hier meinen.
Wer hier meint, er könnte ein offenes WLAN "einfach so" nutzen und im Internet surfen, auf Kosten anderer, der täuscht sich.
Das Amtsgericht Wuppertal betrachtet das "Einklinken" in ein offenes, ungeschütztes, nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN-Netz als strafbare Handlung. Wer sein Notebook, PDA oder Handy dennoch mit dem offenen WLAN verbindet, der verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - und macht sich damit gemäß § 148 TKG strafbar.
Das Urteil ist über 1 Jahr alt und die Datenschutzbestimmungen wurden verschärft, was wir Admins in unserer Firma im April diesen Jahres unterschreiben mussten. Man erschleicht dann nicht nur etwas, sondern man befindet sich unerlaubt in einem fremden privaten Netz !! Das kommt noch dazu, außer diesem Urteil.
http://wdrblog.de/joergschieb/archives/2008/05/benutzen_offene.html
Übrigens loggen die meisten Router mit, wer sich einloggt mit der Mac-Adresse (Hardware Adresse des Wlan Adapters)...Da die Reichweite nicht so groß ist, ist man auch zu ermitteln, wenn der dahinter kommt und eine Anzeige macht. Sofern Du dann noch vor Ort bist.
fasty2003 am 7. Dezember 2009 04:44 Hier noch etwas deutlicher...hier wurde der Rechner beschlagnahmt.
http://www.jurablogs.com/de/achtung-schwarzsurfen-ist-strafbar
Übrigens...wenn der Nachbar keine Flatrate hat oder sogar über das teurere UMTS / GPRS surft, ist die Strafe erheblicher. Du kannst das nicht feststellen ob der eine Flat hat. Und Schadensersatz kommt dann auch noch dazu. Weiter kann derjenige dir eine teure Unterlassungserklärung / Abmahnung zukommen lassen.
Guckst Du:
Zivilrechtliche Haftung des Schwarzsurfers. Die Nutzung eines offenen WLANs kann, soweit dem Betreiber des WLANs ein Schaden durch die Nutzung entsteht, vor allem bei volumen- oder zeitabhängiger Abrechnung durch den Internetprovider, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, mithin deliktische Schadensersatzansprüche gem. § 823 II BGB in Verbindung mit den Schutzgesetzen auslösen, wenn und soweit das Schutzgesetz das Vermögen des Verletzten zu schützten hatte.
Ein solches Schutzgesetz ist augenscheinlich § 263 a StGB. Ist die Schutzrichtung eine andere, wie z. B. die Vertraulichkeit der Daten und der Kommunikation, so kommt eine Haftung gem. § 823 II BGB jedoch nicht in Betracht. Ob eine Nutzungsbeeinträchtigung ohne Substanzverletzung für eine Haftung gem. § 823 I BGB ausreichend ist, kann mangels Ersatzes von Vermögensschäden im Rahmen von § 823 I BGB dahin stehen. In krassen Fällen kann eine Schadensersatzpflicht des Schwarzsurfers auch gem. § 846 BGB ausgelöst werden. Darüber hinaus stehen dem WLAN-Betreiber auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche für die Zukunft gem. § 1004 BGB bzw. gem. §§ 862, 869 BGB auf Grund der Nutzungsbeeinträchtigung, welche durch die Mitbenutzung ausgelöst wird, und die dadurch resultierende Minderung der zur Verfügung stehenden Bandbreite, zu. Zuletzt kommen bereicherungsrechtliche Ansprüche des WLAN-Betreibers gem. § 812 I 2. Alt BGB in Betracht.
Fachanwältin für IT-Recht Carola Sieling, Hamburg

Ich muss stechmoul Recht geben. Ich verstehe nicht wie hier einige oder fast alle solche Behauptungen aufstellen ohne die Rechtslage zu kennen!
Wer hier meint, er könnte ein offenes WLAN "einfach so" nutzen und im Internet surfen, auf Kosten anderer, der täuscht sich.
Das Amtsgericht Wuppertal betrachtet das "Einklinken" in ein offenes, ungeschütztes, nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN-Netz als strafbare Handlung. Wer sein Notebook, PDA oder Handy dennoch mit dem offenen WLAN verbindet, der verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - und macht sich damit gemäß § 148 TKG strafbar.
Das Urteil ist über 1 Jahr alt und die Datenschutzbestimmungen wurden verschärft, was wir Admins in unserer Firma im April diesen Jahres unterschreiben mussten. Man erschleicht dann nicht nur etwas, sondern man befindet sich unerlaubt in einem fremden privaten Netz !! Das kommt noch dazu, außer diesem Urteil.
http://wdrblog.de/joergschieb/archives/2008/05/benutzen_offene.html
Übrigens loggen die meisten Router mit, wer sich einloggt mit der Mac-Adresse (Hardware Adresse des Wlan Adapters)...Da die Reichweite nicht so groß ist, ist man auch zu ermitteln, wenn der dahinter kommt und eine Anzeige macht. Ich würde es tun, keine Frage.
Außerdem solltest Du ihn informieren, das es ungeschützt ist.
fasty2003 am 7. Dezember 2009 04:17 Hier noch etwas deutlicher...hier wurde der Rechner beschlagnahmt.
http://www.jurablogs.com/de/achtung-schwarzsurfen-ist-strafbar
Übrigens...wenn der Nachbar keine Flatrate hat oder sogar über das teurere UMTS / GPRS surft, ist die Strafe erheblicher. Und Schadensersatz kommt dann auch noch dazu.

In der Regel geht das nicht mit dem Rechtschutz der Mutter. Es gibt ja auch Familien-Rechtschutz wenn Du im gemeinsamen Haushalt lebst, aber wie das mit deinem Alter ist und ob überhaupt muss man im Vertrag nachlesen.
Ist es ein privater oder gewerblicher Verkäufer ? Privat hat man kaum eine Chance wenn nicht eine arglistige Täuschung vorliegt (vorsätzlich falsche Angaben). Wenn es der / die VK gewerblich verkauft, hat derjenige dich richtig über das Widerrufs- und Rücktrittrecht zu informieren. Normal hast Du bei Ebay 4 Wochen (normal nach Fernabsatzrecht 2 Wochen). Wird das nicht gemacht, hast Du erheblich länger das Recht auf Rückgabe ohne Grund.
Ansonsten muss man bei Defekten dem VK bis zu 3 Mal die Möglichkeit geben, es zu beheben, bevor man auf Rückgabe pochen kann.
Liegt so etwas in der Richtung vor, brauchst Du eigentlich kein Rechtschutz, weil der andere deine Kosten übernehmen muss. Aber...Du musst es ja auslegen und kannst es dann in Rechnung stellen / einklagen, hat der andere aber nichts oder meldet später Insolvenz an, guckst Du in die Röhre. Allerdings hast Du dann einen Titel für 30 Jahre.
Bleibt die Frage, ob sich das bei dem Kaufpreis lohnt. Klar ist das ägerlich und man möchte es dann aus Prinzip, aber überlegen sollte man es sich schon.
Kannst auch zur Sicherheit die Frage mit Details / genauer Schilderung hier stellen und z.B. 20 oder 25 Euro für die Beantwortung bieten. Eventuell findet sich ein Anwalt der dafür antwortet. Ich habe bisher immer Antwort bekommen.

Wie wäre es damit ;-)
http://stadt-bremerhaven.de/manycam-webcam-software-mit-vielen-effekten/
Da mal auf das Video klicken, dann sieht man, was man damit so anstellen kann.
fasty2003 am 6. Dezember 2009 05:50 
Geh doch auf Antwort kommentieren und nicht dauernd oben auf Frage beantworten. Das kann man hinterher gar nicht mehr zuordnen und der Antwortgeber bekommt auch keine Email, das auf seine Antwort geantwortet wurde.
Also, mit eigenem Server / Rechner ist das etwas umständlich. Die IP, die dein Router vom Provider bekommt, ändert sich immer. Du könntest den kostenlosen DynDNS nutzen.
Anleitung guckst Du hier:
http://www.easy-network.de/dyndns-einrichten.html
Dein Rechner / Server muss aber immer on sein.
fasty2003 am 5. Dezember 2009 18:41 Besser Du nimmst einen günstigen und zuverlässigen Webhoster. Gibt es doch schon ab 1 Euro je Monat.
Ich bin da seit Jahren und sehr zufrieden, allerdings für knapp 10 Euro je Monat weil ich dort mehr Leistung / Speicherplatz / Traffic / Datenbank / PHP etc. brauche.
http://www.hosteurope.de/produkte/WebPack
Da dein Server ja auch Strom zieht und immer on sein muss, ist das sogar die günstigere Lösung. Selbst bei knapp 5 euro je Monat.

LCD TV Full HD, Satelliten HD Receiver, HD DVD Recorder, HD fähige Grafikkarte mit HDMI Ausgang.
fasty2003 am 5. Dezember 2009 18:26 uups..vergessen...habe auch eine HD Brille...sehe jetzt alles viel schärfer, sogar die Pickel im Gesicht und jedes Haar in der Nase.

Wenn Du mit dem Laptop dein Netz siehst und kommst nicht ins Internet, passt mit deinem WLAN Schlüssel etwas nicht. Im Router WPA/WPA2 Verschlüsselung wählen. Den Schlüssel, den Du dort einträgst, sollte genau so beim Laptop eingegeben werden. Da sollte eigentlich nach gefragt werden wenn Du dein Netz auswählst. Aber dann auch WPA/WPA2.
Zum testen kannst Du auch mal die Verschlüsselung im Router abschalten. Wenn es dann geht und mit Verschlüsselung nicht, machst Du etwas falsch mit der Verschlüsselung.
fasty2003 am 5. Dezember 2009 17:57 Noch etwas....wenn im Router unter Wlan Sicherheit ein MAC Filter aktiviert ist, ausschalten. Der Schlüssel WPA/WPA2 ist Sicherheit genug. Oder Du musst dann die Mac-Adresse deines Wlan vom Laptop dort eintragen.
Um die Mac Adresse heraus zu bekommen: Unten auf START-> cmd eingeben (Return)-> in dem sich öffnenden Fenster ipconfig /all eingeben (zwischen ipconfig und /all ein Leerzeichen). Unter "Ethernetadapter Drahtlose Netzwerkverbindung" steht neben "Physikalische Adresse" die MAC in Hexadezimal die ungefähr so aussieht: 00-04-0E-FF-0B-9B.
Wie geschrieben, kannst Du auch deaktivieren zum testen.
und wie ??
fasty2003 am 5. Dezember 2009 19:31 Na, du musst auf deinen Router und das einstellen. Du schließt deinen Laptop mit einem Netzwerkkabel an den Router an oder über einen anderen Rechner der da angeschlossen ist.
Startest deinen Webbrowser wie Internet Explorer oder Firefox und gibst oben die IP vom Router ein. Wenn Du die nicht weißt, musst Du folgendes machen:
Unten auf START-> cmd eingeben (Return)-> in dem sich öffnenden Fenster ipconfig eingeben. Bei Standardgateway steht die IP vom Router. Z.B. 192.168.2.1 oder 192.168.1.1 oder eben eine andere. Die trägst Du in den Browser ein. Die IP sollte aber auch in der Installationsanleitung / Handbuch vom Router stehen.
Dann sollte der Router nach dem Benutzernamen und Passwort fragen, welches Du ja wissen müsstest.

Kann das von nickka02 bestätigen...habe schon einiges dort bestellt. Allerdings darauf achten, das es direkt bei Amazon bestellt wird. Es gibt da auch Händler die über Amazon verkaufen. Steht immer unter dem Preis wenn man etwas ausgewählt hat "Verkauf und Versand durch DerHändler".
Wenn Amazon es nicht selbst auf Lager hat, die Bewertungen und Hinweise der Händler ansehen.
Ansonsten guckst Du hier, auf die Kundenrezessionen achten. Auf die Sterne klicken:
http://bit.ly/5rHnor
Der Testsieger war der hier, aber etwas teurer mit 88 euro:
http://bit.ly/5Mqq2u
Den Test und weitere Infos:
http://www.n-tv.de/technik/test/Testsieger-fuer-95-Euro-article292656.html
Der Test ist zwar 1 Jahr her, aber was vor einem Jahr gut war, kann heute nicht schlecht sein und etwas günstiger.